Referat

Pro zur Unternehmensverantwortungs-Initiative

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Schweizer Unternehmen auch im Ausland international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Für die meisten Unternehmen ist das auch längst der Fall.

Es gilt das gesprochene Wort

von Roland Fischer, Nationalrat GLP, Udligenswil (LU)

Leider gibt es aber immer noch Schweizer Konzerne, die im Ausland Menschenrechte verletzen oder Umweltschäden anrichten. Wir hören von solchen Fällen ab und zu in der Presse. Und dann tut es mir schon weh, wenn ich hören muss, dass ein Schweizer Unternehmen Menschenrechte verletzt oder Umweltschäden angerichtet hat. Solche Unternehmen schaden nicht nur ihrem eigenen Ruf, sondern auch dem Ruf der Schweiz – geschweige denn vom Leid, das sie den Menschen vor Ort und dem Schaden, den sie der Umwelt zufügen. Ein fahrlässiger Umgang mit Mensch und Umwelt sind einem Schweizer Unternehmen nicht würdig.

Die Schweiz hat eine hohe Standortqualität; zum Beispiel eine tiefe Steuerbelastung, hoch qualifizierte Arbeitskräfte und eine sehr gute Infrastruktur. Wir haben aber auch hohe soziale und ökologische Standards. Gerade bei der Qualität und der Sicherheit haben wir uns doch noch nie mit den hinteren Plätzen zufrieden gegeben. Das sollten wir auch jetzt nicht tun, wenn es um grundlegende Menschenrechte und um die Einhaltung international gültiger Umweltstandards geht.

Was will die Initiative? Im Kern fordert die Initiative zwei Dinge: Zum einen sollen Konzerne auch im Ausland eine angemessene Sorgfaltspflicht wahrnehmen. Sie müssen Massnahmen treffen, damit die von ihnen kontrollierten Unternehmen und ihre Geschäftspartner die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Die meisten Unternehmen in der Schweiz halten sich bereits an die international gültigen Standards und haben entsprechende Kontrollmechanismen, entlang der gesamten Lieferkette installiert. Für sie ist die Initiative keine Problem. Neue Technologien wie die Blockchain-Technologie helfen ihnen dabei enorm.

Zweitens sollen Unternehmen für Schäden haften, die sie und die von ihnen kontrollierten Unternehmen bei einer Verletzung der Menschenrechte und der Umweltstandards im Ausland verursachen. Dafür gerade zu stehen, wenn man einen Fehler gemacht hat, das ist doch nicht zu viel verlangt. Und ich bin überzeugt, für die meisten Schweizer Konzerne ist auch das eine Selbstverständlichkeit. Aber es gibt immer wieder Beispiele von Konzernen, welche es ausnutzen, dass viele Länder nicht ein so gut ausgebautes Rechtssystem haben wie die Schweiz. Die Geschädigten kommen nicht zu ihrem Recht.

Die Initiative will keine neuen und unmöglichen Kontroll- und Bestrafungsmechanismen einführen, mit denen den Schweizer Unternehmen das Leben schwer gemacht wird. Es sind keine ausufernden Sammelklagen oder Prozessfluten zu erwarten, wie viele Gegner der Initiative behaupten. Denn die Initiative basiert auf unserem bewährten Schweizer Haftungs- und Zivilprozessrecht. Eine geschädigte Person muss vor einem Schweizer Gericht nachweisen, dass ein Schaden und eine Verletzung von anerkannten Menschenrechten oder Umweltstandards vorliegt.

Die Beweislast bleibt also so, wie es im Schweizer Zivilrecht üblich ist: Die Geschädigten müssen vor einem Schweizer Gericht den Schaden, die Widerrechtlichkeit, die Kausalität und die Kontrolle der beklagten Unternehmung durch den Konzern beweisen.

Die Beweislast liegt also bei der geschädigten Person. Und wenn die geschädigte Person beweisen kann, dass die Tochterfirma eines Schweizer Konzerns in einem afrikanischen Land einen Schaden angerichtet hat; wenn die geschädigte Person zum Beispiel beweisen kann, dass vergiftetes Wasser ausgeflossen ist und den Fluss verschmutzt hat, und deshalb Menschen und Tiere krank wurden, dann haftet der Konzern.

Kann aber die Firma zeigen, dass zwar etwas passiert ist, dass sie ihre Sorgfaltspflicht aber wahrgenommen hat, dass sie Massnahmen getroffen hat zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte und diese bei ihren kontrollierten Unternehmen auch durchsetzt, so haftet sie nicht, selbst wenn der Schaden nachgewiesen ist.

Es handelt sich um eine Lösung, welche den Geschädigten ein Instrument in die Hand gibt, sich zu wehren, falls es nötig ist. Dass sie nicht schutzlos jemandem ausgeliefert sind. Es ist aber auch eine Lösung, welche einen Konzern nicht ungerechtfertigterweise bestraft. Es handelt sich also um eine faire Lösung mit Augenmass.

Die Initiative gilt für Grosskonzerne; KMU sind nur betroffen, wenn sie in Hochrisikosektoren wie etwa dem Gold- oder Diamantenhandel tätig sind. Und es handelt sich auch nicht um den Export vom Schweizer Recht in andere Länder. Es handelt sich um international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards.

Die Unternehmen selbst haben übrigens in der Schweiz keine Angst vor der Konzernverantwortungsinitiative, wie eine kürzlich veröffentlichte Umfrage unter 112 Finanzchefs von Unternehmen in Erfahrung gebracht hat. Auch in den Unternehmen sieht man ein, dass die Initiative sogar einen positiven Effekt auf das Ansehen der Schweizer Unternehmen haben kann.

Die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards rückt sowieso mehr und mehr ins Zentrum der Geschäftstätigkeit in einer globalisierten Welt. Es ist ein Trend, den sowohl andere Staaten verfolgen, aber auch die grossen Anleger. Diese wollen sich immer stärker versichern, dass bei einer Investition keine Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung auf sie zukommen. Mit der Umsetzung der Initiative nutzen wir deshalb eine grosse Chance, den Ruf der Schweiz als verantwortungsvoller Wirtschaftsstandorts zu stärken.

Soziale und ökologische Verantwortung sind Grundlagen einer liberalen Wirtschaft. Dass einige Konzerne sich einen Vorteil verschaffen, indem sie international gültige Standards unterlaufen, läuft dem zuwider. Wir tun gut daran, unseren Wirtschaftsstandort vor diesem Reputationsschaden zu beschützen.

In der Schweiz müssen sich alle Unternehmen an Standards und Regeln halten; und ja, diese sind manchmal sehr streng. Damit alle gleich lange Spiesse haben, braucht es aber einen Rechtsrahmen, der unverantwortlichem Handeln Grenzen setzt, auch im Ausland. Freiwilligkeit alleine reicht nicht aus.

Daher braucht es ein Ja zur Initiative.

 
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