Themen
Asylpolitik

Schluss mit dem Asylrechtsmissbrauch

André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)

Praktisch die Hälfte des Schweizer Volkes und die Mehrheit der Stände hat der Volksinitiative der SVP «gegen den Asylrechtsmissbrauch» zugestimmt. Und hat sich seit jenem 24. November 2002 in der Asylpolitik etwas verändert? Leider nein.

In den Beratungen zur Asylgesetzrevision wurden die Anträge der Kommissionsvertreter der SVP systematisch abgelehnt; Anträge die dem Volkswillen, wie er in der Abstimmung zum Ausdruck kam, entsprechen. Aus diesem Grund hat die SVP auch bereits das Referendum gegen die Revisionsvorlage angedroht, falls die anderen Parteien in den eidgenössischen Räten sich nicht dazu durchringen können, die vom Volk verlangten und von der SVP vorgeschlagenen Änderungen aufzunehmen.

Ein Referendum würde allerdings kaum ausreichen, denn die Probleme reichen weiter als diese Vorlage greift. Die Asylproblematik muss an der Wurzel gepackt werden. Aus diesem Grund hat sich die SVP auch dazu entschlossen, Ihnen eine weitere Volksinitiative vorzuschlagen, um für Rechtsgrundlagen zu sorgen, die dem Willen der Bevölkerung entsprechen.

Weder der Bundesrat noch die anderen Parteien haben ihre Versprechen aus dem Abstimmungskampf gehalten. In Tat und Wahrheit haben sie seit dem 24. November nichts getan, um die Attraktivität der Schweiz als Asylland zu senken. Während alle Nachbarländer laufend ihre Asylgesetzgebung verschärfen, schaut unser Bundesrat mit verschränkten Armen zu und bleibt angesichts der negativen Konsequenzen unserer Asylpolitik einfach untätig.

Wenn wir die Statistiken betrachten, sehen wir klar und deutlich, dass die Situation sich nicht gebessert hat. Wir haben nach wie vor Tag für Tag zwischen 70 und 80 Asylgesuche, von denen zwischen 93 und 95% abgelehnt werden. Und man redet uns weiterhin ein, dass es keinen Asylrechtsmissbrauch gibt und dass wir auch gar nichts machen können. Wenn es keinen Asylrechtsmissbrauch gibt, so gibt es aber ohne Zweifel den Versuch dazu. Denn wie sonst kann man sich die hohe Zahl der Personen erklären, die aus wirtschaftlichen Gründen und im Wissen um die geringe Chance einer Aufnahme dennoch versuchen, in der Schweiz zu Asyl zu kommen. Solange das System dies zulässt und sich die Nachricht verbreitet, dass es Personen gibt, die es geschafft haben und einen Teil der finanziellen Unterstützung auch zum Nachzug von weiteren Familienmitgliedern einsetzen, so lange werden wir mit dem Asylrechtsmissbrauch und hohen Gesuchszahlen zu kämpfen haben.

Es ist logisch, dass der monatliche Zuwachs von rund 2000 Gesuchen, von denen 1900 abgelehnt werden, immense Kosten sowohl im administrativen wie im fürsorgerischen Bereich verursacht. Zudem gibt es noch weitere negative Folgen dieser Entwicklung. So lässt man mit der heutigen Art der Verfahren zahlreiche Personen und Familien monatelang in der Ungewissheit, um sie dann doch noch abzuweisen. Noch schlimmer ist die Tatsache, dass das System vor allem für Profiteure und Drogenhändler ein leichtes Spiel darstellt. Die Polizeistatistiken sind diesbezüglich deutlich. Zwischen 5-10 % der Asylsuchenden sind delinquent. Rechnet man dies um auf die Zahl der Asylsuchenden von 2002, also 26’125 Gesuchstellende, sind dies also zwi-schen 1300 und 2600 Personen, die in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind!

Man solle nicht alle in einen Topf werfen, heisst es immer wieder. Das ist richtig. Aber man darf nicht untätig sein gegenüber der Tatsache, dass es letztlich unsere Jugend ist, die unter dieser Politik leidet. Man kann nicht einfach mit dem Hinweis auf die humanitäre Tradition die Augen verschliessen vor der Tatsache, dass die Kriminalität, z.B. in den Zügen und Bahnhöfen, gestiegen ist. Und der Gipfel des Ganzen ist ja, dass alle diese Politik über ihre Steuern noch mitfinanzieren müssen. Es sind vom Steuerzahler mittlerweile Kosten in der Höhe von 2 Mrd. zu tragen für das Asylwesen. Diesem Treiben können wir nicht länger zusehen.

Eines sei hier ein für allemal wiederholt: Für die SVP steht die humanitäre Tradition nicht zur Diskussion. An Leib und Leben bedrohte Personen sollen nach wie vor Aufnahme finden. Aber wir bekämpfen die Lücken des Systems, die den Missbrauch ermöglichen und die Bevölkerung den Konsequenzen dieses Missbrauchs ausset-zen. Es ist nicht länger zumutbar, die Asylgesetzgebung in diesem lückenhaften Zustand zu belassen.

Daher präsentieren wir Ihnen heute eine Asylinitiative mit folgender Stossrichtung:

1. Der Bund hat die Verantwortung für Asylsuchende von der Gesuchstellung bis zur Erledigung zu tragen.

Das Bundesamt für Flüchtlinge hat zwar vorgeschlagen, dass an abgewiesene Flüchtlinge keine staatliche Hilfe ausbezahlt würde. Es hat dabei aber verschwiegen, dass die Kantone, in denen die Flüchtlinge während des Verfahrens untergebracht sind, nachher faktisch trotzdem für die Personen sorgen, wenn die Ausschaffung nicht vorangeht. Der Bund schiebt den Schwarzen Peter einfach weiter. Dem ist mit der Verankerung der Verantwortung des Bundes ein Riegel zu schieben.

2. Der Grenzschutz ist zu verbessern.

3. Es ist eine Drittstaatenregelung ohne Ausnahmen zu verankern.

Der Bundesrat hat zwar grundsätzlich eine Drittstaatenregelung in der Stossrichtung der 2. Asylinitiative übernommen, sieht aber eine Reihe von Ausnahmen vor, welche den Grundsatz zur Wirkungslosigkeit verpuffen lassen. Es braucht eine konsequentere Formulierung.

4. Renitente und straffällige Asylsuchende sind vom Asylrecht auszu-schliessen und auszuschaffen.

Straffällige Asylsuchende werden nur bei wiederholter Tat und schweren Delikten ausgewiesen. Eine konsequentere und strengere Praxis ist daher festzuschreiben. Ist auf Grund des non-refoulement eine Ausschaffung ins Herkunftsland nicht möglich, sind Ausschaffungen in Drittländer zu vollziehen.

5. Der illegale Aufenthalt in der Schweiz ist als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und mit Gefängnis mit anschliessender sofortiger Ausweisung zu bestrafen.

Damit könnte dem Bedürfnis nach Wiederherstellung des Rechtszustandes in Bezug auf die Sans-Papiers Rechnung getragen und die illegale Einwanderung eingeschränkt werden.

Mit der Verankerung dieser Grundsätze in der Verfassung packen wir das Problem an der Wurzel und tragen damit dem Willen des Volkes, wie er in der Abstimmung vom 24. November 2003 zum Ausdruck kam, Rechnung. Ich ersuche Sie daher um wuchtige Zustimmung zu diesem Unterfangen.

André Bugnon
André Bugnon
Nationalrat St-Prex (VD)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden