Referat

Schluss mit dem „Frankenstein“-Abkommen

Erschaffen aus Bruchstücken staatlicher Souveränität jener Staaten, welche das Schengener Abkommen kreiert haben, entglitt das Vertragswerk zusehends der Kontrolle seiner Schöpfer. Von Verordnungen…

Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)
Die Verpflichtung, das sich ständig erweiternde Schengenrecht zu übernehmen, bringt uns dorthin, wo niemand hin will.

Erschaffen aus Bruchstücken staatlicher Souveränität jener Staaten, welche das Schengener Abkommen kreiert haben, entglitt das Vertragswerk zusehends der Kontrolle seiner Schöpfer. Von Verordnungen über Direktiven hat das Abkommen ein beängstigendes Eigenleben erlangt, ganz wie das Monster von Doktor Frankenstein. Diese Situation ist für die Schweiz, welche nach wie vor ein souveräner Staat ist, nicht tolerierbar.

Abkehr von der Demokratie
Schweizer Politiker jeglicher Couleur und Parteizugehörigkeit werden von einer Frustration und einem schlechten Gewissen geplagt, jedes Mal, wenn die Worte „Übernahme gemäss den Vereinbarungen des Schengener Abkommens“ fallen. Frustration, weil sie ganz genau wissen, dass dieser Wortlaut die diktierten Regeln von Behörden, welche nicht von der Schweizer Bevölkerung gewählt wurden beinhaltet, und ebenso wenig diskutiert werden können. Das schlechte Gewissen rührt daher, dass die berechtigte Erwartung des Schweizer Volkes an sein Parlament, echte Gesetzgebung zu betreiben, durch die einfache Übernahme fremden Rechts bitter enttäuscht wird.

Die Schweiz hat sich verpflichtet, sämtliche Änderungen des Schengener Abkommens (SAA) zu übernehmen (Art. 2 Abs. 3 und Art. 7 SAA). Die Übernahme eines neuen Rechtsakts oder einer neuen Massnahme erfolgt dabei im Rahmen eines Verfahrens, welches die Bekanntmachung der Weiterentwicklung durch die zuständigen EU-Organe und die Übermittlung einer Antwortnote seitens der Schweiz umfasst. Auf jede Mitteilung muss die Schweiz innert 30 Tagen antworten und mitteilen, in welcher Frist sie gedenkt, entsprechende Änderungen, Anpassungen und Weiterentwicklungen in ihr Recht zu implementieren (Art. 7, Abs. 2, Bst. a). Weigert sich die Schweiz allfällige Neuerungen aufzunehmen, so kann dies automatisch zur Kündigung des gesamten Abkommens führen (Art. 4). Niemand bestreitet, dass diese Fristen dermassen knapp bemessen sind, dass die Schweiz zur Übernahme der Änderungen gedrängt wird, ohne dass deren Inhalt seriös überprüft und diskutiert werden kann. Mit der Unterzeichnung eines Vertrages, welcher besagt, dass die andere Vertragspartei allfällige Änderungen einseitig vornehmen kann, hat die Schweiz ihre Souveränität teilweise aufgegeben und sich selbst zum hörigen Befehlsempfänger degradiert.

Die EU ist sich dieses Umstandes sehr wohl bewusst und respektiert nicht einmal mehr die von ihr ursprünglich gesetzte Frist von 30 Tagen. Am 25. März 2010 verabschiedete die EU die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt“ und verlangte, dass die Schweiz diese bereits ab dem 5. April 2010 anwendet, also innert 10 Tagen!

Nun ist die Schweiz fast im Wochentakt Änderungen oder Neuerungen ausgesetzt, welche sie stillschweigend hinzunehmen hat. Momentan (Stand: 20. Dezember 2010) wird gerade die 112. Weiterentwicklung vorgenommen. Nicht weniger als 17 Bundesrechte wurden bereits „angepasst“, notabene von oben, ohne demokratisches Mitspracherecht. Weitere Anpassungen sind bereits in Vorbereitung.

  • Sowohl Grossbritannien wie auch Irland haben bewiesen, dass Kompromisse möglich waren, sofern nach solchen verlangt wurde. Diese beiden Länder beteiligen sich an der juristischen und polizeilichen Zusammenarbeit, kontrollieren jedoch weiterhin eigenständig ihre Grenzen.
  • Die Schweiz muss sich ebenfalls frei und ohne jeglichen Druck von aussenentscheiden können, ob sie weitere Änderungen und Anpassungen übernehmen will oder nicht, und zwar ohne dass die EU gleich das gesamte Vertragswerk kündigen kann.

Unzulänglicher Datenschutz
Das Schengen-Projekt umfasst den Austausch von Daten verschiedener Systeme (SIS, SIS II, VIS, MIDES, Eurodac, etc.). Dieser Datenaustausch hilft allerdings nicht, jene Lücken zu füllen oder auch nur zu verkleinern, welche durch den Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen entstanden sind. Anders ausgedrückt: Mit grossem Aufwand versucht man mit Schengen Probleme zu lösen, die man ohne Schengen gar nicht hätte.

Das System des Informationsaustausches bedingt eine stärkere Datenschutzkontrolle und damit einen Datenschutzbeauftragten, der im Unterschied zu allen anderen Bundesangestellten dem Beurteilungssystem des Bundespersonalgesetzes entzogen wird. Zudem ist seine Wiederwahl faktisch automatisiert, während selbst Bundesrichter einer regelmässigen ordentlichen Wiederwahl durch das Parlament bedürfen. Auch hier gilt: Zuerst durchlöchert Schengen die Privatsphäre der Bürger, dann will es zum Ausgleich einen undemokratischen „Super-Datenwächter“ schaffen.

Die Eidgenossenschaft haftet nun für die Schäden, welche durch die Anwendung des SIS-Informationssystems entstanden sind: Probleme, welche unter anderem durch die Umsetzung auf kantonaler Ebene entstanden sind oder sogar in anderen Schengen-Staaten, wenn diese fehlerhafter Angaben im System vornehmen oder polizeiliche Fahndungen ohne gültige Rechtsgrundlage lancieren.

Unbefriedigende Polizeikooperation
Seit nunmehr 10 Jahren arbeitet die EU am Aufbau des Informationssystems SIS, welches aufgrund der weggefallenen Grenzkontrollen für die Sicherheit unerlässlich ist. Fünfmal wurde dessen Fertigstellung bereits angekündigt. Kürzlich realisierte Tests haben jedoch erneut gravierende Unzulänglichkeiten in der grundlegenden Architektur des Systems aufgezeigt. Die Anfangs veranschlagten Kosten von 15,5 Millionen Euro haben sich in der Zwischenzeit verzehnfacht, wesentliche Grundbausteine des Systems sind mittlerweile veraltet und überholt.

Letztlich sind es aber dennoch die Fakten, welche die deutlichste Sprache sprechen: Die Medien berichten immer öfter von organisierten Verbrecherbanden aus dem Grossraum Lyon, welche schwer bewaffnet Genfer Banken überfallen und ausrauben, und sich dabei frei im europäischen „Sicherheitsraum“ bewegen können. Aus folgenden Gründen geraten dabei vor allem die kleineren Banken in unmittelbarer Nähe zu der nicht mehr existierenden Grenze ins Visier der Verbrecher: 1) Der Grenzübergang ist der einzige Ort, wo sicher keine Personenkontrolle stattfindet (verboten gemäss Schengener Abkommen); 2) Anstatt die Verbrecher zu verfolgen, muss die Kantonspolizei an der Landesgrenze Halt machen (Der Grenzübertritt ist verboten, sofern sich der Flüchtige nicht in Sichtweite des verfolgenden Beamten befindet); 3) Auf der französischen Seite kann innert nützlicher Frist keine effiziente Verfolgung aufgenommen werden (Die grenzüberschreitende Kommunikation ist unzuverlässig, das SIS-System unvollständig, und die Mittel auf französischer Seite unzureichend). Folglich hat Schengen nicht wie angekündigt die Grenze abgeschafft, sondern vielmehr eine einseitige Grenze geschaffen, welche jenen Kriminellen, die nach vollendeten Delikten schnell genug flüchten, Immunität garantiert, da sie im neugeschaffenen europäischen „Sicherheitsraum“ problemlos untertauchen können.

Der Bundesrat muss bei der EU-Kommission intervenieren, auf dass die mit der Umsetzung des Schengener Informationssystems SIS betreuten Behörden endlich in die Verantwortung genommen werden. Es darf nicht sein, dass die Schweiz die Konsequenzen für durch Dritte verschuldete Unzulänglichkeiten des SIS-Systems zu tragen hat.

Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)
 
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