Referat

Strafrechtspleite – die SVP fordert umgehende Gesetzesrevision

Das Strafrecht ist in einem Rechtsstaat von höchster Bedeutung: Es legt verbindliche Regeln für das Zusammenleben fest, regelt den Umgang der Staatsmacht mit Regelbrechern und definiert die Sanktionen

Dominique Baettig
Dominique Baettig
Nationalrat Delsberg (JU)

Das Strafrecht ist in einem Rechtsstaat von höchster Bedeutung: Es legt verbindliche Regeln für das Zusammenleben fest, regelt den Umgang der Staatsmacht mit Regelbrechern und definiert die Sanktionen, mit welchen die Regelverletzungen geahndet werden. Der Strafe kommt mithin grösste Wichtigkeit zu: Sie verhindert mittels Abschreckungseffekt Straftaten und befriedigt nach einer begangenen Straftat das Bedürfnis von Opfer und Gesellschaft nach einer Sühnung der Untat. Die Sanktion kann diese entscheidende Aufgabe aber nur erfüllen, wenn sie einen wirklich strafenden Charakter hat.

Die linke Verhätschelungskultur hat deshalb auch im Strafrecht versagt. Wenn therapeutische Plauderrunden die Strafe ersetzen oder Sanktionen gänzlich ausbleiben, verliert das Gesetz seine Autorität. Darunter leidet ganz direkt die Sicherheit in unserem Land – Darunter leiden wir alle!

Innerhalb unseres Strafrechts ist es der allgemeine Teil, welcher die Art und Ausgestaltung der Strafen und Massnahmen definiert. Nach fast zwanzigjähriger Debatte wurde Ende 2002 vom Parlament ein revidierter Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches verabschiedet. Im März 2006 genehmigte das Parlament Korrekturen am Sanktions- und Strafregisterrecht und das neue Strafgesetz trat Anfang 2007 in Kraft.

Die Mehrheit der SVP-Fraktion lehnte im Dezember 2002 das revidierte Strafrecht im Nationalrat ab und wies es zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. In der Folge wurden einige Korrekturen angebracht, wobei viele Probleme aber ungelöst blieben. Um nicht zur ursprünglichen, schlechteren Vorlage von 2002 zurückzukehren, hat die SVP im Frühling 2006 der revidierten Fassung des Strafgesetzbuches zugestimmt.

Die Rechtsanwendung in der Praxis zeigt jetzt: Unsere damals belächelten Befürchtungen haben sich bestätigt und eine weitere Reform des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ist unumgänglich geworden. Das zurzeit geltende Strafrecht wird von vielen Richtern heftig kritisiert. Wir dürfen uns gegenüber diesen Warnrufe aus der Praxis nicht taub stellen!

Der neue Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches ist später Ausdruck der Tätersympathien der linken 68er-Ideologie und deshalb einseitig auf das Schicksal des Täters ausgerichtet. Der Schutz des Opfers wird vernachlässigt. Es darf aber nicht sein, dass Opfer von Straftaten durch die vom neuen Strafrecht vorgegebene nachsichtige Gerichtspraxis den Eindruck erhalten, vom Gesetz im Stich gelassen zu werden. Das ist der falsche Weg. Die SVP fordert, dass das Leiden des Opfers dem Wohlergehen des Straftäters vorzugehen hat.

Diese linke Beliebigkeits-Ideologie ist zu überwinden und das Strafrecht wieder auf die Realität auszurichten. Wir müssen dringend zu einer Gesellschaft zurückfinden, in der es wieder für jedermann klare Leitplanken gibt, in der auf ein Fehlverhalten Einzelner eine unmissverständliche und angemessene Antwort in Form einer spürbaren Sanktion erfolgt. Der Geltung des Rechts ist Nachachtung zu verschaffen. Die Bedeutung der Strafe und damit auch ihre präventive Wirkung sind zu stärken.

Die SVP hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich der unbefriedigenden und gefährlichen Situation im Strafrecht angenommen hat. Das von ihr erarbeitete Sachpapier liegt jetzt vor. Es enthält eine Analyse der Missstände und zeigt Lösungen auf, wie die schwerwiegendsten von ihnen behoben werden können. Die SVP wird im Interesse der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land politischen Druck aufsetzen, um schnellstmöglich mittels einer Strafrechtsrevision der Justiz wieder griffige Mittel zurückzugeben, Unrecht kompromisslos zu ahnden – Entsprechende parlamentarische Vorstösse werden von der SVP eingereicht!

 

Dominique Baettig
Dominique Baettig
Nationalrat Delsberg (JU)
 
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