Verrechnungssteuer: Ein JA, das allen nützt

Ich darf Ihnen kurz die Vorlage über die Reform der Verrechnungssteuer vorstellen, über die der Parteivorstand gestern befunden hat. Diese Verrechnungssteuer, über die wir am 25. September abstimmen, ist eigentlich gar keine Steuer. Es handelt sich vielmehr um ein Pfand, das zurückgefordert werden kann. Sie wurde 1944 wegen dem Bankkundengeheimnis eingeführt. Weil man dieses mittlerweile gegenüber Ausländern und juristischen Personen aufgegeben hat, braucht es diesen Sicherungszweck nicht mehr.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)

Bei den Aktien-Dividenden können ausländische Anleger von den 35 Prozent Verrechnungssteuer nur 20 bis 25 Prozent (je nach Doppelbesteuerungsabkommen) zurückfordern. Das heisst, 10 bis 15 Prozent bleiben beim Bund hängen, was einen Betrag von 5 bis 7 Milliarden Franken pro Jahr ausmacht. Darum werden auch künftig die Verrechnungssteuern auf Dividenden bewusst nicht aufgehoben.

Bei den Zinsen auf Obligationen sieht es ganz anders aus. Hier können ausländische Anleger aus fast sämtlichen Ländern der Welt 100 Prozent zurückfordern. Nicht zurückgefordert werden nur etwa 91 Millionen Franken pro Jahr. Hingegen würde der Bund bei der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen jährlich mit gegen 350 Millionen Franken profitieren. Dazu kämen noch einmal bis zu 200 Millionen Franken, weil Bund, Kantone und Städte von geringeren Zins-Kosten profitieren könnten. Wir reden also gesamthaft von fast einer halben Milliarde Franken Mehreinnahmen für den Staat pro Jahr.

Heute vertreiben wir einen wichtigen Geschäftszweig nach Luxemburg oder London, wo es keine Verrechnungssteuer gibt. Wenn beispielsweise Nestlé eine Obligation in Schweizer Franken in Vevey ausgibt, fällt eine Verrechnungssteuer an. Die ausländischen Anleger kaufen aber keine Schweizer Obligationen mit Verrechnungssteuer, weil die Rückforderung im Ausland zu kompliziert ist. Wenn aber die gleiche Nestlé die gleiche Schweizer-Franken-Obligation in Luxemburg emittiert, gibt es keine Verrechnungssteuer. Jetzt können Sie drei Mal raten, wo die Obligation von Nestlé gekauft wird.

Die mittleren und grossen Schweizer Firmen (wie ABB, Holcim, Nestlé, Roche, Novartis, Swatch, Zurich Versicherung usw.) haben einen zu grossen Finanzierungsbedarf, als dass die inländischen Anleger all diese Obligation alleine kaufen können. Deshalb sind sie auf ausländische Anleger angewiesen. Heute sind im Ausland Obligationen von Schweizer Unternehmen im Wert von 470 Milliarden Franken ausstehend. Und genau dieses Geschäft können wir bei einem Ja am 25. September zurückholen.

Die Reform der Verrechnungssteuer ist eine Win-Win-Situation, die dem Staat und der Wirtschaft gleichermassen nützt. Wer hier wie die SP, die Grünen und die Gewerkschaften Nein sagt, hat entweder nicht mehr alle Tassen im Schrank oder ist ideologisch total verbohrt. Zusätzlich haben die Linken noch die Frechheit, vorsätzlich falsche Zahlen zu publizieren – nämlich Zahlen aus der ursprünglichen Botschaft, die das Parlament inzwischen massgebend abgeändert hat.

Ein solch verwerfliches Verhalten dürfen wir nicht belohnen. Ich bitte Sie, der Parole des Vorstands zu folgen und sich – wo immer Sie können – für ein Ja zur Reform der Verrechnungssteuer einzusetzen.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)
 
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