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Asylpolitik
Referat

Warum ein Referendum gegen das Asylgesetz?

Das vom Parlament gegen den Willen der SVP beschlossene revidierte Asylgesetz enthält zwei Bestimmungen von grösster Tragweite, welche die SVP unter keinen Umständen akzeptieren kann und diese deshalb bereits im parlamentarischen Prozess – leider erfolglos – zu verhindern versucht hat. Es ist dies die Ausweitung des Enteignungsrechts und andererseits der weitere Ausbau der Rechte für Asylsuchende in Form eines Gratisanwalts.

Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)

Das revidierte Asylgesetz sieht vor, dass der Bund Immobilienbesitzer und Gemeinden enteignen kann, wenn er in dessen Gebäude Asylsuchende unterbringen möchte. Diese Massnahme geht zulasten der Bürgerinnen und Bürger: Auf der Verliererseite stehen einerseits die enteigneten Immobilienbesitzer, andererseits auch diejenigen Gemeinden, wo der Bund zukünftig eine Asylunterkunft errichten will. Diese werden zu diesem Entscheid nämlich nichts mehr zu sagen haben.

Das Bundesgesetz über die Enteignung (EntG) hält in Art. 1 präzis die Voraussetzungen für eine Enteignung fest: Absatz 1: „Das Enteignungsrecht kann geltend gemacht werden für Werke, die im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Teils des Landes liegen, sowie für andere im öffentlichen Interesse liegende Zwecke, sofern sie durch ein Bundesgesetz anerkannt sind.“ Absatz 2: „Das Enteignungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn und soweit es zur Erreichung des Zweckes notwendig ist.“ Damit wird klar, dass der Bund die Unterbringung von Asylsuchenden als ein für das öffentliche Interesse wesentliches Element einstuft. Deshalb hat die SVP das Referendum ergriffen, damit die Bevölkerung darüber abstimmen kann. Die SVP lehnt eine weitere Aushöhlung der Eigentumsgarantiert jedenfalls dezidiert ab.

Der zweite grosse Stein des Anstosses stellen für die SVP die Gratisanwälte dar, die den Asylsuchenden zur Seite gestellt werden sollen und die ihnen durchs Asylverfahren „helfen“ sollen. Natürlich arbeiten diese Anwälte nicht gratis, sondern werden durch unsere Steuerzahler finanziert. Gratis sind sie somit lediglich für die Asylsuchenden. Die Befürworter der Gratisanwälte erhoffen sich dadurch kürzere Verfahren. Eintreten wird jedoch genau das Gegenteil. Da die Anwälte ein intrinsisches Interesse daran haben, mit ihren Mandanten möglichst lange im Prozess zu bleiben und dadurch Geld zu verdienen, werden sie jedes erdenkliche Rechtsmittel ergreifen, um das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen. Hier wird die Doppelzüngigkeit von Simonetta Sommaruga, die nie kürzere Verfahren wollte, offensichtlich. Im Gegenteil: Längere Verfahren bedeuten schlussendlich Integration, Heirat, Einschulung der Kinder etc. wodurch eine Abschiebung erst recht verunmöglicht wird.

Um sich die absurde Idee der Gratisanwälte vor Gesicht zu führen, werfen wir unseren Blick nach Deutschland, wo sich über Neujahr hässliche Szenen von Gruppengewalt abgespielt haben. Falls die Migranten, welche sich diese feigen Attacken haben zu Schulden kommen lassen identifiziert werden sollten, würde ihnen selbstverständlich eine Rechtsvertretung zur Verfügung stehen, um sie vor Gericht zu verteidigen. Würde sich ein solcher Fall in der Schweiz zutragen, stellt Art. 29 BV (allg. Verfahrensgarantien) bereits heute sicher, dass der Schweizer Steuerzahler den Peinigern eine Verteidigung finanziert. Das Asylgesetz, welches wir bekämpfen, geht jedoch noch einen Schritt weiter, indem es den Tätern auch noch einen Rechtsbeistand für das Asylverfahren zur Seite stellen würde, damit diese die rechtmässige Abschiebung in deren Heimatland noch möglichst lange auf Kosten der Steuerzahler hinauszögern können. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die am 28. Februar zur Abstimmung gelangende Durchsetzungsinitiative, welche die Ausschaffung schwerkrimineller Ausländer verlangt. Es kann nicht sein, dass das neue Asylgesetz die Ausschaffung krimineller Ausländer unnötig verzögert. 

Bei den Geschehnissen rund ums Neujahr war ich beeindruckt von der unüblichen Stille der sonst so lauten Vertreterinnen feministischer Anliegen. Keine Empörung darüber, dass diese Asylsuchenden Frauen als reine Objekte zur Triebbefriedigung und als minderwertig ansehen. Es stimmt, dass viele dieser Frauenrechtlerinnen sich regelmässig der Verteidigung von Migranten annehmen.

Heute können wir uns ob dem Andrang der Asylsuchenden nicht länger der Illusionen mehr hingeben, dass es sich bei ihnen um Ingenieure, Ärzte oder qualifizierte Arbeiter handelt. Im Wesentlichen sind es junge Männer, die über wenige bis keine berufliche Qualifikationen verfügen, darunter viele Analphabeten, die mit einer Vorstellung eines Islams zu uns gelangen, die schlicht nicht mit unseren Wertevorstellungen kompatibel sind. Solchen Menschen sollten wir nicht über das revidierte Asylgesetz noch zusätzliche Mittel an die Hand geben, mit denen sie ihren unrechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz zusätzlich verlängern können.

Um abzuschliessen noch eine Aussage von Angela Merkel. Ihres Zeichens eine Fürsprecherin einer Migration ohne Kontrolle: „wir müssen akzeptieren, dass die Kriminalitätsrate der jungen Migranten aussergewöhnlich hoch ist“. Damit sind diejenigen Migranten gemeint, die auch zu uns kommen.

Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)
 
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