Referat

Zur Faust im Sack verurteilt?

Mit seinen zwei jüngsten Entscheiden zur Einbürgerungsfrage stellt das Bundesgericht die demokratische Ordnung unseres Landes auf…

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)

Mit seinen zwei jüngsten Entscheiden zur Einbürgerungsfrage stellt das Bundesgericht die demokratische Ordnung unseres Landes auf den Kopf und mischt sich in die Politik ein. Die mit der Einbürgerungsfrage verbundenen Traditionen und Emotionen lassen sich nicht einfach juristisch wegputzen. Im Gegenteil, das Bundesgericht hat die Bürgerinnen und Bürger zur „Faust im Sack“ verurteilt. Dies führt nicht nur zu einer weiteren Akzeptanzabnahme für Einbürgerungsentscheide, sondern wird das heute diesbezüglich schon belastete Klima weiter verschlechtern. Dies letztlich auch zu ungunsten derjenigen Menschen, die sich mit allen Rechten und Pflichten, aber auch emotional bei uns integrieren wollen.

Entscheidkompetenz der Gemeinden sinnvoll

Die Gemeinden wissen mit Einbürgerungen sehr wohl umzugehen. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Früher waren die Gemeinden vor allem Nutzungsgemeinschaften. Ein neues „Mitglied“ aufnehmen hiess immer, das Vorhandene mit einer weiteren Mitbürgerin oder einem weiteren Mitbürger zu teilen. Damals lebte man ja vor allem von den Erträgen der Allmend und des gemeinsamen Waldes. Bezüglich Erträge ist dies zwar anders, aber die Schweiz ist nach wie vor eine Willensnation. An der Urne kommen Entscheide zum Ausdruck, die geprägt sind vom Willen, gemeinsam am Land weiterzubauen. Die Einbürgerung als Zugang zum Stimm- und Wahlrecht auf allen Ebenen ist deshalb wichtig und mehr als ein Verwaltungsakt. Es geht hier um einen politischen Entscheid.

Volksinitiative zur Klärung notwendig

Da das Bundesgericht aus der Bundesverfassung Dinge liest, die unseres Erachtens – und auch nach Meinung von alt Bundesrat Koller – gar nicht drinstehen, muss die SVP nun zum Mittel der Volksinitiative greifen, um die Autonomie der Gemeinden in der Einbürgerungsfrage explizit in der Bundesverfassung zu verankern. Daran ist dann auch das Bundesgericht gebunden.

Wir beantragen daher eine Ergänzung von Artikel 38 der Bundesverfassung, nämlich einen neuen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:

«Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist endgültig.»

Mit diesem Text zielen wir auf zwei Dinge ab: Erstens sollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern jeder Gemeinde selbständig festlegen können, ob der Einbürgerungs- Entscheid im Rahmen einer Gemeindeversammlung, im Rahmen einer Urnenabstimmung oder durch das Parlament, die Exekutive oder eine Spezialkommission erfolgt. Diese kennen die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse ihrer Gemeinde und können daher den Entscheid am besten treffen. Die viel zitierte Frage der Willkür stellt sich dabei nicht: Demokratische Entscheide können völlig frei getroffen werden. Der Souverän entscheidet gemäss der schweizerischen Staatsauffassung frei und demokratisch über das Verfahren, und der aufgrund des gewählten Verfahrens getroffene Entscheid ist zu respektieren.

Im Weiteren zielt der Text auch darauf ab, in der Bundesverfassung zu verankern, dass eine Begründung oder gar eine Rechtfertigung für einen demokratischen Entscheid nicht nötig ist. Nur so ist die unverfälschte und freie Meinungsäusserung gewährleistet. Dies ist ja auch bei jeder anderen Wahl so. Jedenfalls hat noch nie jemand begründen müssen, warum er mich in den Nationalrat gewählt hat bzw. warum nicht.

Warum noch eine Initiative?

Am 3. Oktober 2003 hat Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE), seines Zeichens ebenfalls Gemeindepräsident im Kanton Bern, eine Parlamentarische Initiative mit ähnlichem Wortlaut eingereicht:

«Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

Die Bürgerrechtsgesetzgebung ist so zu revidieren, dass die Gemeinden und Kantone bei der Einbürgerung bezüglich zuständigem Organ und Verfahren autonom sind und über die Einbürgerung abschliessend entscheiden können.»

Die dafür als zuständig erklärte Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat zur Einzelinitiative bereits in positivem Sinn Stellung genommen, wohl vor allem wegen des Drucks der angekündigten Volksinitiative. Die Kommission empfiehlt dem Nationalrat, die Initiative zu unterstützen und die Kommission mit der Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzgebung zu beauftragen. Das Plenum wird demnächst über diese Initiative entscheiden. Damit liegt zwar ein Vorentscheid einer nationalrätlichen Kommission vor, aber wir wissen noch nicht, welches Resultat die Arbeiten der Kommission hervorbringen werden, sofern der Nationalrat überhaupt zustimmt. Es braucht daher die Volksinitiative.

Die vom Bundesgericht verordnete „Faust im Sack“, die vor allem Verwirrung gestiftet hat, darf es im Interesse aller in unserem Land lebenden Menschen nicht geben. Denn wer nur noch mit der staatlich verordneten Faust im Sack leben darf, verliert sehr schnell das in einer offenen Demokratie nötige Fingerspitzengefühl. Dies ist weder im Interesse unserer Schweizer Bevölkerung noch im Interesse der echt Einbürgerungswilligen. Beiden hat das Bundesgericht mit seinem Entscheid einen Bärendienst erwiesen.

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden