Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

16.504 n Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende

Die SVP Schweiz unterstützt die gesetzliche Regelung des Blutspendewesens, welche durch die parlamentarische Initiative von aNR Ulrich Giezendanner (SVP) angestossen wurde unter zwei Bedingungen. Der Entwurf sieht die finanzielle Förderung des Blutspendewesens durch den Bund vor, falls dies notwendig werden sollte, womit die SVP einverstanden ist, sofern diese nachweislich dazu geeignet ist, die Versorgung mit ausreichend Blut und labilen Blutprodukten in Phasen von Versorgungsknappheit sicherzustellen. Darüber hinaus dürfen diese nur in Ausnahmefällen, befristet, in beschränktem Masse und lediglich als flankierende Massnahmen eingesetzt werden. Weiter sieht der Entwurf vor, die Unentgeltlichkeit sowie ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung im Gesetz zu verankern. Die SVP ist damit einverstanden, sofern die Patientensicherheit der Blutempfänger stets vollumfänglich sichergestellt ist.

Basierend auf der parlamentarischen Initiative von aNR Ulrich Giezendanner (SVP) kam die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zum Schluss, dass die Sicherstellung der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten heute rechtlich unzureichend geregelt ist. Daraufhin wurde der vorliegende Entwurf ausgearbeitet, welcher aus drei Kernpunkten besteht. So soll erstens das Instrument der Finanzhilfe des Bundes als flankierende Massnahme für die Sicherstellung des sicheren Umgangs mit Blut und Blutprodukten vorgesehen werden. Zweitens wird die bisher unbestrittene Praxis der Unentgeltlichkeit der Blutspende gesetzlich festgeschrieben. Damit werden auch gegen den Grundsatz der Unentgeltlichkeit verstossende Importe von Blutkonserven verboten. Als Dritter Aspekt will die Kommission im Heilmittelgesetz festschreiben, dass die Ausschlusskriterien von Blutspenden niemanden diskriminieren dürfen, namentlich nicht aufgrund der sexuellen Orientierung.

Die SVP Schweiz ist unter zwei Bedingungen mit dem Entwurf einverstanden.
So haben Finanzhilfen nur in Ausnahmefällen und in Massen zu erfolgen, sofern diese nachweislich dazu führen können, die angesichts des demografischen Wandels der Schweizer Bevölkerung immer wichtiger werdende Versorgung mit ausreichend Blut und labilen Blutprodukten, zu sichern. Dass Blutspenden unentgeltlich und ohne jeden Zwang zu erfolgen haben, stellt für die SVP eine Selbstverständlichkeit dar.

Ein Diskriminierungsverbot unterstützt die SVP lediglich unter dem Vorbehalt, dass ein Ausschluss gewisser Personengruppen oder anhand bestimmter Kriterien aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und im Sinne der Patientensicherheit auch weiterhin möglich ist. Liegen wissenschaftliche Erkenntnisse oder Bedenken bezüglich der Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit der möglichen Empfänger vor, so muss auch in Zukunft ein Ausschluss gewisser Personengruppen anhand bestimmter Kriterien möglich sein. Aus diesem Grund ist der Ausschluss von Personen anhand spezifischer Kriterien stets auf der Basis der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Empfänger zu beurteilen.

 
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