Vernehmlassung

17.448 n Pa.Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

Die SVP unterstützt die vorgeschlagene Erhöhung der Umsatzgrenze von 150’000 CHF auf 200’000 CHF. Dabei werden neu hundert Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen. Die finanzielle und administrative Entlastung dieser Vereine ist zu begrüssen. Eine weitere Erhöhung der Umsatzgrenze auf 300’000 CHF lehnt die SVP jedoch ab.

Die Erhöhung der Umsatzgrenze betreffend der Mehrwertsteuerpflicht von 150’000 CHF auf 200’000 CHF erlaubt es, geschätzte hundert ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine zu entlasten. Diese Entlastung von kleineren Organisationen, deren Milizorgane über keine speziellen Steuerkenntnisse verfügen, ist für die Förderung der Freiwilligenarbeit in der Schweiz von grosser Bedeutung. Dabei steht das gesellschaftliche Engagement dieser Vereine im Vordergrund.

Die Erhöhung der Umsatzschwelle schafft aber gleichzeitig einen steuerpolitischen Zielkonflikt: Einerseits werden gewisse Vereine finanziell und administrativ entlastet, andererseits kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Vereinen, welche identische Dienstleistungen anbieten (Bsp. Buvette eines Fussballclubs), wie das mehrwertsteuerpflichtige Gewerbe (Bsp. Restaurant). Dabei ändert auch die Tatsache, dass Vereine ihre Aktivitäten nicht permanent ausüben, wenig an dieser nicht zu unterschätzenden steuerlichen Ungleichbehandlung. Jede weitere Erhöhung der Umsatzschwelle würde diese Problematik zuspitzen. Deshalb wird der Vorschlag der Minderheit der WAK-N, die Umsatzgrenze gar auf 300’000 CHF pro Jahr anzuheben, abgelehnt.

 
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