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Energie
Vernehmlassung

Änderung der Energieverordnung (EnV) : Umsetzung der Pa. Iv. 12.400 auf Verordnungsstufe

Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Ziel der Verordnung müsste sein, mit klaren Formulierungen und möglichst geringem administrativen Aufwand die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Unternehmen rasch und unkompliziert die Rückerstattung des Zuschlags erhalten können. Dies ist leider im Entwurf klar nicht der Fall. Im Gegenteil: Anstelle die Rahmenbedingungen für die Zielvereinbarungen mit derjenigen der CO2-Gesetzgebung zu vereinheitlichen, wird dies mit zusätzlichen Vorgaben quasi verunmöglicht. Das Gleiche gilt für die Vorgaben der Effizienzmassnahmen, welche aufgrund der kurzen Frist für die Investition klar nicht unternehmensfreundlich sind – eine Flexibilisierung dieser Vorgaben inklusive klarer Vorgaben im Bereich der Definition der wirtschaftlichen Massnahmen ist absolut zwingend.

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Ziel der Verordnung müsste sein, mit klaren Formulierungen und möglichst geringem administrativen Aufwand die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Unternehmen rasch und unkompliziert die Rückerstattung des Zuschlags erhalten können. Dies ist leider im Entwurf klar nicht der Fall. Im Gegenteil: Anstelle die Rahmenbedingungen für die Zielvereinbarungen mit derjenigen der CO2-Gesetzgebung zu vereinheitlichen, wird dies mit zusätzlichen Vorgaben quasi verunmöglicht. Das Gleiche gilt für die Vorgaben der Effizienzmassnahmen, welche aufgrund der kurzen Frist für die Investition klar nicht unternehmensfreundlich sind – eine Flexibilisierung dieser Vorgaben inklusive klarer Vorgaben im Bereich der Definition der wirtschaftlichen Massnahmen ist absolut zwingend.

Im Weiteren ist auch bei der Härtefallregelung ein übermässiger administrativer Mehraufwand zu befürchten, welche im aktuellen Vorschlag so praktisch nie zur Anwendung gelangen kommen wird. Auch diese Vorgaben sind praxis- und realitätsnah anzupassen – wie generell die ganze Verordnung. Es kann und darf nicht sein und würde auch dem Sinn des Gesetzes widersprechen, dass mit der Verordnung einmal mehr neue administrative Erschwernisse, zusätzliche Kosten oder neue Auslegungskompetenzen für die Verwaltung geschaffen werden.

Unter diesem Aspekt lehnt die SVP auch die vorgeschlagene Schaffung von 400 Stellenprozenten beim BFE dezidiert ab. Die Umsetzung der Vorlage wie auch die Kontrolle der Regulierungen ist mit dem bestehenden Stellenbestand durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die zusätzlichen Stellen innerhalb des BFE zu kompensieren.

 
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