Vernehmlassung

Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Freiwilliger Abbau von Reserven und Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen

Die SVP Schweiz lehnt die unterbreiteten Anpassungen der KVAV ab. Das geltende System der Rückerstattung der zu viel erhobenen Prämien hat sich bewährt. Im Interesse der Systemstabilität ist die geltende Praxis (Ausschüttung ab 150 Prozent Solvenzquote) beizubehalten.

Die SVP teilt grundsätzlich die Sorge über die jährlich steigenden Krankenkassenprämien. Insbesondere der Mittelstand gerät dadurch zusehends unter Druck. Den steigenden Krankenkassenprämien kann nur Einhalt geboten werden, indem Qualität, Transparenz, Kostenwahrheit und Eigenverantwortung im Gesundheitswesen gestärkt werden. Ausserdem muss das Mengenwachstum eingedämmt werden. Die vorgeschlagenen Anpassungen der KVAV sind der falsche Weg.

Zu hohe Reserven sind das Resultat zu viel bezahlter Prämien und zu hoher Prämienverbilligungen zulasten der Prämien- und Steuerzahler. Das geltende System der Rückerstattung der zu viel erhobenen Prämien hat sich in der Praxis bewährt. Dass bei der Berechnung der Prämien erhebliche Unsicherheit besteht, ist normal und per se noch kein Grund, die KVAV zu revidieren. Der Abbau von Reserven soll weiterhin nach der bewährten Praxis (Ausschüttung ab 150 Prozent Solvenzquote) erfolgen. In der Praxis besteht eine hohe Volatilität der Solvenzquote auf Ebene der einzelnen Versicherer. Es ist keine Seltenheit, dass die Solvenzquote innerhalb eines Jahres um 50 – 75 Prozent variiert. Eine konservative Ausschüttungspolitik der Krankenversicherer ist unter diesem Aspekt zu begrüssen.

Der Abbau von Reserven soll auf Freiwilligkeit beruhen. Die Befürchtung des BAG, dass Versicherer die Prämien absichtlich zu hoch festlegen würden, um nachher öffentlichkeitswirksam eine Rückerstattung vornehmen zu können, teil die SVP nicht. Zunächst ist festzuhalten, dass das BAG die Prämien genehmigt. Wenn Prämien zu hoch festgelegt worden sind, kann es das BAG im Genehmigungsverfahren korrigieren. Dass den Versicherern verboten wird, die Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen anzukündigen, ist nicht erforderlich. Zu hohe Prämien sind kein Argument für die Versicherten, die Versicherung zu wechseln. Im Gegenteil: Die Attraktivität eines Versicherers, der die Prämien dauerhaft zu hoch festlegt, nimmt ab. Insofern kann keine Rede von einem Fehlanreiz sein. Ein Fehlanreiz droht hingegen, wenn der Abbau von Reserven und der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen primär über knapp kalkulierte Prämien erfolgen soll. Wenn die Reserven zu tief sind, steigt langfristig das Insolvenzrisiko und die Systemstabilität nimmt ab. Wird nur noch eine Solvenzquote von 100 Prozent gefordert, kann es zu Liquiditätsproblemen kommen, sobald die Kosten aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses unerwartet stark ansteigen. Die betroffenen Versicherer sähen sich dann gezwungen, die Prämien zu erhöhen. Dieser Vorgang wäre weder im Interesse der Versicherer noch der Versicherten. Es muss sichergestellt werden, dass der Abbau von Reserven und der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen nicht zulasten der Systemstabilität geht. Eine Solvenzquote von mindestens 150 Prozent, wie bisher gefordert, erachtet die SVP langfristig als zielführender. Aus diesen Gründen lehnt die SVP Schweiz die unterbreiteten Anpassungen der KVAV ab.

 
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