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Verkehr
Vernehmlassung

Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst die Massnahmen des Bundesrats zur Verflüssigung des Verkehrs. All diese Massnahmen sind nur nötig, weil die längst fälligen Kapazitätserweiterungen des Strassennetzes versäumt und jahrelang nicht dem Bevölkerungswachstum angepasst wurden. Die Stauproblematik wird sich durch die vorgeschlagenen Massnahmen nicht verbessern. Im Gegenteil: Durch die Umnutzung von bisherigen Parkfeldern, hin zu «Ladestationen für E-Fahrzeuge», wird sich die Verkehrssituation in den jeweiligen Städten noch verschärfen.

Hier einige konkrete Aussagen der SVP zu vorgesehenen Änderungen:

Die SVP stimmt der Aufhebung des Rechtsvorbeifahrverbots auf Autobahnen (VRV Art. 36 Abs. 5) sowie der Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit von leichten Anhängerzügen auf Autobahnen und Autostrassen auf 100 km/h (VRV Art. 5 Abs. 2) zu.

Auch der Rechtsverankerung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse bei sich stauendem Verkehr (VRV Art. 36 Abs. 7) und des «Reissverschlussprinzips» (VRV Art. 8 Abs. 5) stimmt die SVP zu.

Dass der Alkoholausschank und -verkauf auf Autobahnraststätten (NSV Art. 6 Abs. 2 und 3) endlich erlaubt wird, kommt einer längst fälligen Beseitigung von ungleich langen Spiessen gleich, gelten doch im ganzen Land unverändert die strengen Regeln bezüglich des Fahrens ohne Alkohol.

Ebenfalls einverstanden ist die SVP damit, Kindern unter 12 Jahren das Velofahren auf Trottoirs und Fusswegen zu erlauben (VRV Art. 41 Abs. 4). Ob kleine Kinder aber in der Lage sind, «ihre Geschwindigkeit den Umständen anzupassen» und «den Fussgängern in jedem Fall den Vortritt zu gewähren», wie sich der Gesetzgeber das vorstellt, ist für die SVP fraglich. Gewichtiger ist aber, dass kleine Kinder auf Fahrrädern möglichst von der Strasse wegkommen. Sind Radstreifen vorhanden, müssen diese selbstverständlich benutzt werden.

Die SVP stimmt der vorgeschlagenen Kennzeichnung von Ausnahmetransporten zu (VRV Art. 58 Abs. 2, 2bis und 4). Der Vorschlag sieht vor, dass die Kennzeichnung vorne am Zugfahrzeug künftig entfällt.

Die SVP begrüsst zudem die Aufhebung des Sonntags- und Nachtfahrverbots für Veteranenfahrzeuge (VRV Art. 91a Abs. 1 Bst. k und l neu).

Signalisationsvorschriften
Die SVP lehnt die Unterstellung von Parkplätzen für Motorräder, Mofas und E-Bikes unter die Gebührenpflicht mit Nachdruck ab (Art. 48b E-SSV). Zweiräder jeder Art benötigen massiv weniger Platz, als alle übrigen Fahrzeuge. Zudem hemmen solche Parkgebühren dem an sich gewünschten Umsteigen vom Auto auf Zweiräder im Nahbereich. Hier versuchen die Initianten wohl neue Geldquellen zu öffnen. Städte und Gemeinden sollten vielmehr dazu übergehen, genügend kostenlose Parkplätze für Zweiräder anzubieten, um letztere attraktiver zu machen. Die vorgesehene «Abzocke» bewirkt das Gegenteil.

Die SVP lehnt auch separate Parkierungsflächen oder Parkverbotsflächen für Ladestationen von E-Fahrzeugen sowie deren Signalisation ab (Art. 65 Abs. 13 und 14). Ladestationen sind «Tankstellen» und als solche grundsätzlich nicht Sache der Steuerzahlenden. Die neue Regelung kann dazu verleiten, die E-Mobilität übermässig zu bevorzugen. Es macht aus E-Auto-Fahrern Menschen erster Klasse. Dies würde zu einer Benachteiligung von Fahrzeugen mit anderen Antriebsformen (z.B. Hybrid, Wasserstoff oder Gas) bei der Parkplatzsuche führen. Indem ordentliche Parkplätze zu «Ladestationen» umfunktioniert werden, verschwinden Parkplätze. Die Bevölkerungszunahme und das Mobilitätswachstum (z.B. autonomes Fahren) verlangen aber nach mehr Parkplätzen in Innenstädten und nicht nach weniger.

Die SVP lehnt das Rechtsabbiegen von Velofahrern und Mofafahrern bei «roten» Ampeln und dessen Signalisierung (Art. 69a) kategorisch ab. Täglich erlebt man im Strassenverkehr Velofahrer, die bei Rot durchfahren. Die Polizei schaut oftmals tatenlos weg. Für Autofahrer ist ungewohnte Bewegung an Ampeln brandgefährlich und verunsichernd. Die SVP warnt eindringlich davor. Hier würde wieder eine schweizerische Besonderheit geschaffen, ähnlich dem weltweit einzigartigen und gefährlichen Fussgängervortritt auf Zebrastreifen.

Vielmehr sollte das Anhalten sämtlicher Verkehrsteilnehmer an roten Ampeln endlich auch bei Fahrradfahrern konsequent durchgesetzt werden.

 
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