Vernehmlassung

Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5)

Die SVP unterstützt die Stossrichtung der Vorlage und die Senkung des Alters von 16 auf 15 Jahren. So ist gewährleistet, dass Jugendliche nach der Schule nahtlos ihre Berufsausbildung beginnen können.

Die SVP unterstützt die Stossrichtung der Vorlage und die Senkung des Alters von 16 auf 15 Jahren. So ist gewährleistet, dass Jugendliche nach der Schule nahtlos ihre Berufsausbildung beginnen können. Dies entspricht dem Bildungsgrundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss.“ Hingegen lehnen wir es ab, wenn die Betriebe zusätzliche Bewilligungen einholen müssen und mit mehr administrativen Umtrieben belastet werden. Alle notwendigen Genehmigungen sollen durch die Kantone in einer einzigen Bewilligung – der Bildungsbewilligung – erteilt werden können. Die SVP lehnt es ebenfalls ab, wenn die Organisationen der Arbeitswelt gesonderte Branchensicherheitslösungen erarbeiten lassen müssen.

Die Ausgangslage wäre eigentlich klar: Durch die Umsetzung des HarmoS-Konkordats treten heute auch unter 16 Jahre alte Jugendliche eine berufliche Grundbildung an. So wies das Bundesamt für Statistik für das Jahr 2012 7‘756 Jugendliche aus, die bei Lehrantritt 15-jährig waren. Dieselbe Statistik geht davon aus, dass ungefähr die Hälfte davon unter berufliche Grundbildungen mit Ausnahmeregelungen für gefährliche Arbeiten fielen – und für diese Jugendliche somit faktisch keine Möglichkeit zum sofortigen Lehrstellenantritt bestand.

Um diesen Missstand zu beheben, müsste in der entsprechenden Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) somit lediglich das entsprechende Alter von 16 auf 15 Jahre herabgesetzt werden. Der Schutz der Jugendlichen wird nämlich bereits heute durch Massnahmen zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, welche vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation festgelegt werden, sichergestellt. Dies wäre die einfachste Lösung.

Die SVP lehnt weitere Bürokratie ab

Die sich derzeit in Vernehmlassung befindliche Vorlage macht die Senkung des Alters für gefährliche Tätigkeiten aber von neuen Voraussetzungen abhängig: Erstens sollen die Organisationen der Arbeitswelt in ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes treffen und dabei Arbeitsärzte oder Spezialisten der Arbeitssicherheit zwingend beiziehen. Zweitens sollen die Kantone eine zusätzliche Bewilligung erteilen können.

Für die Einführung solcher bürokratischer Auswüchse bietet die SVP keine Hand. Zusätzliche Bewilligungen etc. für die Arbeitgeber lehnen wir kategorisch ab. Ausbildungsbetriebe für Lehrlinge leisten einen unschätzbaren Beitrag für den Werkplatz Schweiz. Es darf nicht sein, dass den Ausbildungsbetrieben durch immer neue zusätzliche Auflagen die Arbeit erschwert wird. Die SVP steht selbstverständlich hinter dem Jugendschutz. Wir plädieren jedoch dafür, dass die Erfordernisse für die Ausbildung von Jugendlichen unter 16 Jahren in gefährlichen Arbeiten im Rahmen der bereits vorhandenen, funktionierenden Branchensicherheitslösungen unbürokratisch und einfach abgedeckt werden. Alle darüber hinausgehenden Auflagen sind aus unserer Sicht nicht notwendig und werden von uns deshalb abgelehnt.

 
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