Die SVP Schweiz kann die Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 KLV in der vorliegenden Form nicht gutheissen. Die Fehlanreize zur Abgabe teurer Medikamente werden in beiden vorgeschlagenen Varianten sogar verschlimmert. Entgegen der bundesrätlichen Zielsetzung, die Apotheken als Grundversorger zu stärken, werden die kleineren Apotheken bis hin zur Existenzgefährdung belastet. Deren bisherigen Beiträge zu Einsparungen in der OKP wie auch ihre Vorschläge, wie richtige Anreize zur Erhöhung des Generikaanteils geschaffen werden können, dürfen nicht unbeachtet bleiben. Dass keine Abschätzung der Regulierungsfolgen (RFA) erfolgt sind, ist ein weiterer gewichtiger Grund für die SVP, diese isolierte Revision zurückzuweisen. Die Ziele des EDI werden von der SVP und der betroffenen Branche getragen. Es ist eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Ziele wirklich und zusammen mit den Apothekern, nicht gegen sie zu erreichen sucht.