Vernehmlassung

Änderung der Verordnung vom 22. Oktober 2008 über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)

Die SVP lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) klar ab. Es gibt keinen Grund, warum Staatsangehörige der im Anhang II der…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) klar ab. Es gibt keinen Grund, warum Staatsangehörige der im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 erwähnten Länder für Aufenthalte inklusive Erwerbstätigkeit von bis zu drei Monaten von der Visumpflicht befreit werden sollten. Besonders stossend ist dies bei Ländern, aus welchen wir heute eine grosse illegale Migration haben. Diese wird durch die Aufhebung der Visumpflicht noch verstärkt werden, denn die legal Eingereisten aus diesen Ländern werden nach drei Monaten wohl oft untertauchen statt ausreisen. Die Tatsache, dass beispielsweise Serbien zurzeit unter den vier häufigsten Herkunfts-ländern von Asylsuchenden fungiert, zeigt klar auf, dass dieses Land nicht wie in dieser Vorlage vorgesehen von der Visumpflicht befreit werden kann.

Darüber hinaus zeigt sich die SVP erstaunt darüber, dass eine so wichtige und folgenschwere Praxisänderung lediglich mittels Verordnungsänderung und ohne Einbezug des Parlamentes vorgenommen wird. Dass dabei die Parteien nicht einmal zur Anhörung eingeladen wurden, zeugt einmal mehr vom Unwillen des Bundesrates, seine Ausländerpolitik demokratisch abzustützen. Dem Bundesrat ist dabei sehr wohl bewusst, dass eine solche Aufweichung der Visumvorschriften insbesondere für bestimmte Staaten mit grosser illegaler Einwanderung in die Schweiz bei einer Volksabstimmung chancenlos wäre. Daher möchte er diese ohne mediale Aufmerksamkeit im Stillen eigenmächtig durchführen.

Die SVP fordert vom Bundesrat, dass er diese grundsätzliche Änderung der Visavorschriften im Ausländergesetz verankert und dem Parlament zur Beratung vorlegt.

 
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