Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Einführung eines vollen Lastenausgleichs und Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirt-schaft)

Die SVP Schweiz hält es nach wie vor für unnötig, dass der Bund den Kantonen einen vollen Lastenausgleich für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende vorschreibt. Mit der Auflösung des Fonds Familienzulagen in der Landwirtschaft kann sie sich hingegen einverstanden erklären.

14 Kantone haben bereits einen vollen Lastenausgleich für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende, oder stehen vor dessen Einführung. Acht weitere Kantone haben entweder einen vollen Lastenausgleich für Arbeitnehmende, oder einen teilweisen Lastenausgleich. Nur sechs Kantone haben gar kein Lastenaugsleichssystem. Innert zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage müssen alle Kantone einen vollen Lastenausgleich einführen. Die SVP sah in der Motion 17.3860, die dieser Gesetzesänderung zu Grunde liegt, einen unnötigen Eingriff in den Föderalismus. Zumindest können die Kantone selbständig festlegen, ob sie einen gemeinsamen oder separaten Lastenausgleich für Arbeitnehmende und Selbständige einführen.

Mit der Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft kann sich die SVP einverstanden erklären. Der Fonds leistet im Tiefzinsumfeld keinen spürbaren Beitrag zur Herabsetzung der Kantonsbeiträge mehr, sodass das Fondskapital direkt an die Kantone ausbezahlt besser seinem Zweck zugeführt werden kann. Das bewährte und wichtige Familienzulagensystem in der Landwirtschaft bleibt von der Fondsauflösung unberührt.

 
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