Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb)

Die SVP fordert beim E-Voting einen Übungsabbruch. Es besteht kein Handlungsbedarf zur Erweiterung der Möglichkeiten der Stimmabgabe – im Gegenteil. Manipulationen von Wahl- und Abstimmungsergebnissen sind nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschliessen, geschweige denn ohne besonderen technischen Sachverstand nachvollziehbar. Das Risiko eines irreparablen Vertrauensverlustes in die direkte Demokratie ist beachtlich. In Anbetracht der derzeitigen Vorkommnisse um das E-Voting-System der Post stellt sich zudem die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Vernehmlassung auf der vorliegenden Grundlage – sowie nach der Vertretbarkeit der damit verbundenen Kosten. Der erläuternde Bericht ist in wichtigen Punkten bereits überholt. Es ist an der Zeit, den voreiligen Aktionismus abzulegen und wieder offen zu werden für pragmatische, punktuelle Verbesserungen der brieflichen Stimmabgabe. Aus diesem Grund lehnt die SVP die Überführung des E-Votings in den ordentlichen Betrieb zum heutigen Zeitpunkt ab.

Voreiliger Aktionismus gefährdet direkte Demokratie
Obwohl E-Voting als zusätzlicher Stimmkanal die Stimmbeteiligung erwiesenermassen nicht zu steigern vermag, prescht die Bundeskanzlei beim Projekt ungeachtet der zahlreichen kritischen Stimmen weiter vor. Oberstes Gebot muss stets das Vertrauen in das korrekte Zustandekommen der Wahl- und Abstimmungsergebnisse sein. Nur wenn dies garantiert ist, kann in der direkten Demokratie von der Minderheit verlangt werden, dass sie sich dem Verdikt der Mehrheit fügt. Ein blinder Fortschrittsglaube ist fehl am Platz. Im Übrigen sei erwähnt, dass die Stimmabgabe Ernsthaftigkeit erfordert und eine unbedachte Auslagerung in den virtuellen Raum diesbezüglich ein falsches Signal aussenden könnte, solange in anderen Bereichen des Alltags und in offiziellen Kontakten mit den Behörden nach wie vor Papier und eigenhändige Unterschrift dominieren. In diesen Bereichen würden wohl mit einer Digitalisierung auch mehr Effizienzgewinne anfallen.

Kommt hinzu, dass der Bundesrat nicht abschätzen kann, wann eine vollständig dematerialisierte Lösung verfügbar sein wird, die den Namen E-Voting auch verdient. Wie im erläuternden Bericht erwähnt, sollen die Zugangsdaten und die Prüfcodes weiterhin per Post versendet werden. Für Auslandschweizer und Technikaffine, «Papiermuffel» und dergleichen ergibt sich somit nur ein begrenzter Effizienzgewinn. Dieser steht in keinem Verhältnis zum Risiko.

Es ist unverständlich, dass auf der einen Seite beim Staat der Bereich Cybersicherheit und Datenschutz ausgebaut wird und auch Unternehmen immer sensibler und vorsichtiger werden, aber andererseits hier Tür und Tor geöffnet wird für unabsehbare Risiken zulasten der direkten Demokratie.

Kaum wieder gut zu machender Vertrauensverlust
Die direkte Demokratie und die politischen Institutionen geniessen in der Schweiz ein tief verankertes Vertrauen. Für die Stabilität eines States kann dieser Faktor nicht genügend betont werden. Mit der dezentralisierten Stimmabgabe an der Urne und per Brief in den einzelnen Gemeinden ist die Manipulation von Wahl- oder Abstimmungsergebnissen heute mit enormem Aufwand verbunden. Demgegenüber steht die einfache Skalierbarkeit bei der Beeinflussung des elektronischen Abstimmungskanals und die Komplexität der Systeme, die bei den bisher verfügbaren Lösungen eine Nachvollziehbarkeit ohne Spezialwissen verunmöglicht. Um einen nachhaltigen Vertrauensverlust zu bewirken, ist deshalb keine Manipulation der eigentlichen Ergebnisse vorauszusetzen. Das blosse Eindringen in die Systeme, ja sogar die blosse Behauptung, reicht aus, um das Vertrauen der Stimmbevölkerung auf Dauer zu stören. Dieses Risiko darf die Schweiz nicht leichtfertig eingehen. Das Vertrauen in die korrekte Auszählung von Wahlen und Abstimmungen ist in einer Demokratie vor allem auch wichtig für die jeweils unterliegenden Minderheiten.

Vernehmlassungsvorlage von den Ereignissen überholt
Im Erläuternden Bericht erwähnt die Bundeskanzlei mehrmals das System der Schweizerischen Post. Diese stehe «kurz vor der Fertigentwicklung eines Systems mit vollständiger Verifizierbarkeit». Diese Aussagen stehen im Widerspruch zum derzeit bekannten Entwicklungsstand. Bereits rund zwei Wochen nach dem öffentlichen Intrusionstest gestand die Post am 12. März 2019 kritische Fehler im Quellcode ein. International renommierte IT-Sicherheitsexperten hatten, allen Beteuerungen und Zertifizierungen zum Trotz, verheerende Sicherheitsmängel und Schwachstellen am E-Voting System der Post offengelegt. Es wurde beschwichtigt, dass das aktuell in den Kantonen genutzte E-Voting-System nicht betroffen sei. Nur gerade weitere zwei Wochen später, am 29. März 2019, informierte die Post, dass ein kritischer Fehler nun scheinbar doch das in den Kantonen im Einsatz stehende Systeme betreffe und daher ausgesetzt werde.

Dieser Umstand stellt nicht nur die Kompetenz und/oder die Aufrichtigkeit der Post als Entwicklerin von E-Voting-Systemen in Frage. Es beweist vielmehr auch, dass der Vernehmlassungsbericht der Bundeskanzlei überholt ist, bzw. auf Mutmassungen basiert. Die Zeit ist noch nicht reif für E-Voting und die verfügbaren Systeme sind noch nicht praxistauglich. Die SVP stellt daher die Sinnhaftigkeit der Vorlage sowie der vorliegenden Vernehmlassung grundsätzlich in Frage. Insbesondere jene Vernehmlassunssantworten, die der Bundeskanzlei vor dem 12. März 2019 in Unkenntnis der Mängel bei der Post zugestellt wurden, sind wohl obsolet. Die SVP fordert den Bundesrat auf, die Übung abzubrechen und die Überführung in den ordentlichen Betrieb solange aufzuschieben, bis die technischen Möglichkeiten ausgereift, geprüft und für jedermann nachvollziehbar ausgestaltet sind.

Unvoreingenommen Alternativen prüfen
Bis dahin fordert die SVP vom Bundesrat die unvoreingenommene Prüfung von Alternativen und Verbesserungen bei der brieflichen Stimmabgabe, um namentlich die Ausübung des Stimmrechts durch Auslandschweizer zu erleichtern. Als Beispiel sei hier die Motion Zanetti (19.3294) erwähnt, welche den elektronischen Versand ausdruckbarer Abstimmungsunterlagen fordert, um zumindest die eine Hälfte des Versands abzukürzen. Zusätzlich ist auch das Ausfüllen der Wahlunterlagen auf dem Computer mit Ausdruckmöglichkeit in Betracht zu ziehen, um ungültige Stimmen zu reduzieren.

Es existieren im Behördenverkehr zudem diverse Möglichkeiten, wie mit digitalen Lösungen die Bürokratie und der Papieraufwand reduziert werden könnte. Zuerst sollte die Bundeskanzlei dort ansetzen, bevor sie in heikle Bereiche wie E-Voting vordringt.

Nachvollziehbarkeit ohne besondere Sachkenntnis sicherstellen
Sollte der Bundesrat die elektronische Stimmabgabe trotz neuer Faktenlage und Androhung eines Moratoriums mittels breit unterstützter Volksinitiative weiterverfolgen, fordert die SVP, dass die Systeme an folgenden Mindeststandards gemessen werden:

  1. Die wesentlichen Schritte der elektronischen Stimmabgabe müssen von den Stimmberechtigten ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können;
  2. sämtliche Stimmen müssen so gezählt werden, wie sie gemäss dem freien und wirklichen Willen der Stimmberechtigten und von aussen unbeeinflusst abgegeben wurden;
  3. die Teilergebnisse der elektronischen Stimmabgabe müssen eindeutig und unverfälscht ermittelt sowie nötigenfalls in Nachzählungen ohne besondere Sachkenntnis zuverlässig überprüft werden können, sodass ausgeschlossen ist, dass Teilergebnisse anerkannt werden, die nicht den ersten beiden Anforderungen entsprechen.

Insbesondere die Nachvollziehbarkeit ohne besondere Sachkenntnis findet aus Sicht der SVP im Gesetzesentwurf zu wenig Beachtung. Entsprechend ist Art. 8b E-BRP zu ergänzen.

Neue Beschwerdemöglichkeit schaffen
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass er als Bewilligungsbehörde agiert, die Systeme aber durch eine unabhängige Stelle zertifiziert werden. Da der Kreis der Experten in der Schweiz nicht allzu umfassend sein dürfte, ist nicht auszuschliessen, dass die Unabhängigkeit zwischen Experten der Verwaltung, Zertifizierungsstelle und Systementwicklern strapaziert wird. Aus diesem Grund fordert die SVP die Einführung einer gesetzlichen Beschwerdemöglichkeit, mit der die mangelnde Sicherheit eines E-Voting-Systems gerügt werden kann. Eine solche Beschwerdemöglichkeit soll unabhängig von einem spezifischen Urnengang erfolgen können, sobald namentlich ein Fehler im öffentlich zugänglichen Quellcode oder eine anderweitige Sicherheitslücke entdeckt wird. Folglich ist in Art. 77 Abs. 1 BPR zusätzlich zur Abstimmungs- und Wahlbeschwerde eine spezifizierte, zusätzliche Beschwerdemöglichkeit zu schaffen.

Vorläufiger Verzicht auf Überführung in ordentlichen Betrieb
Zusammenfassend fordert die SVP den Bundesrat auf, das Vertrauen des Stimmvolks in die direkte Demokratie nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Es ist keine Eile geboten und so appelliert die SVP an den Bundesrat, auf die Überführung in den ordentlichen Betrieb vorerst zu verzichten. Erst wenn die grundsätzlichen Zweifel an der Sicherheit sowie der mangelnden Nachvollziehbarkeit ausgeräumt sind und ein marktreifes System verfügbar ist, kann das Projekt weiterverfolgt werden.

 
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