Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse: Meldeverfahren

Ein Wechsel vom Bewilligungsverfahren zu einem Meldesystem würde aus Sicht der SVP zur Aushebelung übergeordneter Interessen in den Bereichen des Gesundheits- und Konsumentenschutzes führen. Positive Auswirkungen auf Schweizer Lebensmittelpreise dürfen dabei keine erwartet werden, dies zeigen auch die unter dem CdD-Regime gemachten Erfahrungen. Die SVP lehnt die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Neuregelung deshalb als unnötig ab und schlägt stattdessen vor, die Lebensmittel aus dem Geltungsbereich des CdD-Prinzips auszunehmen.

Bei der Einführung des Cassis de Dijon-Prinzips wurde von Seiten des Bundesrats mit der Aussicht auf tiefere Konsumentenpreise argumentiert. Rückblickend betrachtet erweist sich diese Prognose als völlig unrealistisch, so hält das SECO selber fest, dass sich «keine messbare Preiswirkung aus dem CdD-Prinzips ableiten lässt».

Ungeachtet dieser Tatsachen, überwies die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) letzten Sommer zwei Kommissionsvorstösse (17.3623, 17.3624), die sich mit dem CdD-Prinzip befassten. Beide Kommissionsmotionen wurden sowohl von der nationalrätlichen WAK als auch im Nationalrat abgelehnt. Die Mehrheit im Rat war klar gegen eine Lockerung der Zulassungspflichten oder hat sogar grundlegende Vorbehalte gegenüber dem CdD-Prinzip. Dass der Bundesrat vor dem Hintergrund der parlamentarischen Befindlichkeit dennoch eine neue Vorlage in die Vernehmlassung gibt, steht damit im Widerspruch zur Mehrheitsmeinung.

Die SVP, die bereits der Einführung des CdD-Prinzips ablehnend gegenüberstand und Lockerungen der Zulassungspflichten stets bekämpfte, lehnt in der Konsequenz auch den nun vorliegenden Gesetzesentwurf klar ab. Stattdessen sollten die Lebensmittel aus dem Geltungsbereich des CdD-Prinzips wieder ausgenommen werden, wie es die parlamentarische Initiative 10.538 angeregt hat.

 
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