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Gesundheit
Vernehmlassung

Änderung des Covid-19-Gesetzes (Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen)

Die SVP Schweiz lehnt die vom Bundesrat beantragte Verlängerung einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz über das Jahr 2022 hinaus grösstenteils ab. Der Verlängerung der Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten kann nur zugestimmt werden, falls deren Anwendung explizit auf die Erleichterung der internationale Reisetätigkeit beschränkt und deren Anwendung im Inland ausgeschlossen wird. Darüber hinaus ist Sars-CoV-2 sowie die Beschaffung der zur Behandlung notwendigen Arzneimittel (inkl. Impfstoffe) zu normalisieren und analog anderer Infektionskrankheiten zu handhaben. Künftige Testkostenübernahmen lehnt die SVP ab, diese sind privat zu tragen oder bei einer allfälligen, aber abzulehnenden Anwendung von Zertifikaten im Inland durch die Kantone zu finanzieren. Auf die Verlängerung des Betriebs der SwissCovid-App und der damit verbundenen Kosten ist ebenfalls zu verzichten.

Der Bundesrat rechnet damit, dass trotz aktueller Stabilisierung der Lage davon auszugehen ist, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen mit Sars-CoV-2 kommen wird. Die SVP teilt diese Einschätzung, gibt allerdings zu bedenken, dass auch bei zahlreichen anderen viralen Infektionskrankheiten saisonal bedingte Erkrankungswellen in unterschiedlicher Intensität auftreten, nichtsdestotrotz können diese Wellen auf dem ordentlichen Weg bewältigt werden. Aus diesem Grund fordert die SVP den Bundesrat dazu auf, Sars-CoV-2 nach der hergestellten Grundimmunisierung der breiten Bevölkerung wie jede andere virale Infektionskrankheit zu behandeln und damit sowohl die Arzneimittelbeschaffung als auch die Bekämpfung der Erkrankungswellen vollständig zu normalisieren.

Der Bundesrat beabsichtigt im Wesentlichen die Verlängerungen von Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis zum Juni 2024 im Bereich der Gesundheitsversorgung, des Covid-Zertifikats, des Proximity-Tracing sowie des Presence-Tracings-Systems mittels der SwissCovid-App. Weitere Massnahmen betreffen des Asyl- und Ausländerbereich im Falle erneuter Erkrankungswellen in Europa.

Die SVP stimmt einer Verlängerung der Bestimmung zum Covid-Zertifikat nur unter der Bedingung zu, dass dessen Anwendung lediglich dazu dient, den internationalen Reiseverkehr sicherzustellen und dessen Anwendung Inland, welche zu einer 2-Klassengesellschaft führt, explizit untersagt wird. Eine Verlängerung der Bestimmungen bezüglich der SwissCovid-App und deren Finanzierung lehnt die SVP ab. Die SwissCovid-App gelang es während der gesamten Dauer der Pandemie nicht den erhofften Nutzen zu entfalten. Was die Verlängerung der Kostenübernahme der Testkosten anbelangt, so lehnt die SVP eine solche ab. Bis Ende 2022 übernimmt der Bund die Kosten für Tests, die im Interesse der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden. Danach sollen diese gemäss Antrag des Bundesrates durch die Kantone getragen werden. Die SVP fordert, dass diese ab 2023 privat zu tragen sind und nur in Ausnahmefällen durch die Kantone.

Generell hält die SVP fest, dass die Akutphase der Covid-19-Pandemie längst vorüber ist und der Bundesrat sowie die Kantone sich nun um eine vollständige Normalisierung des Umgangs mit dem Sars-CoV-2 Virus zu bemühen haben. Dies bedeutet eine umfassende Normalisierung in Bezug auf Massnahmen, Arzneimittelbeschaffung, Zuständigkeiten und Finanzierungsverantwortlichkeiten analog saisonaler Erkrankungswellen anderer viraler Infektionskrankheiten. Das teure, bevormundende und föderalismus-feindliche Regime ist vollständig abzubauen. Die notwendigen Massnahmen für die Vorbereitung des Schweizer Gesundheitssystems auf saisonale Infektionswellen sind im ordentlichen Gesetzesrahmen zu treffen.

 
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