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Energie
Vernehmlassung

Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2016

Langfristig wird der Strombedarf unbestritten weiter zunehmen, obwohl im geltenden Energiegesetz noch immer gegenteilige Ziele verankert sind. Der internationale Trend zur Elektrifizierung bei gleichzeitigem Abbau von bewährten Energie- und Stromquellen wie der Kernkraft erhöht das Risiko für langandauernde Strommangellagen in gefährlichem und nicht zu verantwortendem Ausmass.

Grund für die nun vorliegende, plötzliche Änderung des Energiegesetzes sind gravierende Versäumnisse im UVEK. Die SVP hat von Anfang an gewarnt, dass die inzwischen offenkundig gescheiterte Energiestrategie 2050 mit der einhergehenden Strommangellage gefährlich ist für unser Land. Der Bundesrat schlägt nun vorliegend vor, die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren «für die bedeutendsten» Wasserkraft- und Energieanlagen zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen auch «die Rahmenbedingungen» für den raschen Ausbau der Solarenergie verbessert werden. Weshalb diese längst bestehenden, politischen (Grundsatz-)Forderungen bewusst kein Bestandteil des am 18. Juni 2021 verabschiedeten Entwurfs zu einem Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien waren (21.047; Beratung hängig in der UREK-SR), ist nicht nachvollziehbar. Wie der vorliegende Entwurf ausführt, ist ohne «Optimierung» der Verfahren für Bau, Erweiterung oder Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien keine Erreichung der Ausbauziele möglich. Diese grundsätzliche Einsicht kommt nun reichlich spät.

Bis heute hat die Forderung, dass die Rechtsgrundlagen so anzupassen sind, dass Bau- und Konzessionsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien (Windkraft, Biogasanlagen, Wasserkraft und Kernkraft) erleichtert durchgeführt und nicht mehr einfach torpediert werden können, einen zentralen Stellenwert für die SVP. Grundsätzlich ist der Hauptfokus auf eine CO2-freie Stromproduktion zu legen. Somit müsste eigentlich für alle glasklar sein, dass die Wasser- und die Kernkraft die verlässlichen Grundpfeiler der Schweizer Stromversorgung bleiben müssen, denn keine anderen Energieträger sind punkto Kapazität, Kosten und Versorgungssicherheit auch nur annähernd konkurrenzfähig.

Die vorliegende, punktuelle Anpassung des Energiegesetzes genügt aus Sicht der SVP in keiner Weise, um die Versorgungssicherheit als oberstes Ziel der Energiepolitik wirksam zu unterstützen:

  • Es fehlt ein klares politisches Bekenntnis zur wenigstens gleichwertigen Beachtung sowohl der Interessen der Energieproduktion und -verteilung als auch derjenigen von Natur- und Umweltschutz;
  • Es fehlt die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts und die Einschränkung der Beschwerde vor Bundesgericht auf Fälle von grundsätzlicher Bedeutung;
  • Die Vorlage ist in unhaltbarer Weise durch Denk- und Technologieverbote geprägt, indem bspw. mit Blick auf die Verfahrensbeschleunigung nur Wasser- und Windanlagen berücksichtigt werden;
  • Es fehlen flexible Schwellenwerte für die Aufnahme weiterer «bedeutender» Anlagen;
  • Es fehlt die Berücksichtigung der umfassenden Erneuerung bestehender – sowie die Begünstigung der Planung neuer – klimafreundlicher Kernkraftwerke;
  • Es fehlt die privilegierte Berücksichtigung der ebenfalls notwendigen, modernen Netzanlagen.

Die Partei wird sich anlässlich der parl. Beratung vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen.

Wir begrüssen jegliche Bestrebungen, um die Bewilligungsverfahren «zu optimieren» und somit auch die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Somit stimmen wir der Stossrichtung, welche in einem konzentrierten Verfahren mündet, zu. Vorliegend muss aber erkannt werden, dass es der Vorlage an einer ganzheitlichen Betrachtung mangelt. Die vielfältigen Problemstellungen bleiben grösstenteils unberücksichtigt. Dies ist leider keine neue Erkenntnis im Zusammenhang mit der Energiepolitik der letzten Jahre, und trotzdem hat sich die Partei mehr von dieser in Aussicht gestellten Vorlage erhofft.

Ohne ein klares Bekenntnis zugunsten der Energieproduktion, welches insbesondere die rechtliche Interessensabwägung neu gewichtet, bleiben die beabsichtigten Anpassungen aus Sicht der SVP wirkungslos. Die oben aufgeführten Mängel müssen daher unbedingt  in einer neuen, überarbeiteten Vorlage berücksichtigt werden. Nur so lässt sich die drohende Strommangellage abwenden und die Grundpfeiler der Schweizer Stromproduktion sichern.

Ohnehin müssen die im Bericht genannten Prognosen bzw. Hoffnungen beifolgender Ausgangslage in Frage gestellt werden: Unter dem Strich müssen bis 2050 rund 40 – 60 TWh Produktion ersetzt werden. Dies durch den Verbraucheranstieg, die ungebremste Zuwanderung, die Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke sowie Verluste bei der Wasserkraft durch höhere Restwassermengen. Im Hinblick auf das verschärfte langfristige Klimaziel des Bundesrates (netto null Treibhausgasemissionen bis 2050) ergeben sich also gravierende Herausforderungen durch eine erhöhte Nachfrage aufgrund der Elektrifizierung.

Dass im selben Zusammenhang die (Energie-)Strategie nicht aufgehen kann, veranschaulicht in alarmierender Art und Weise eine am 1. Februar 2022 publizierte Empa-Studie: Es wurden 3 verschiedene Szenarien durchgerechnet, in denen allen die Kernkraftwerke abgeschaltet werden – allein diese Bedingung hat ein Grunderfordernis von 16m2 Solarpanels pro Kopf, eine Speicherbatterie von 9 kWh für jeden Einwohner und zusätzlichen 4 Pumpspeicherkraftwerke von der Grösse des Kraftwerks «Grande Dixence» zur Folge. Beim Szenario «voll Elektrifiziert» braucht es 48m2 Solarpanels pro Kopf, eine Speicherbatterie von 26 kWh für jeden Einwohner und zusätzlich 13 Pumpspeicherkraftwerke – dafür gibt es selbst in der Schweiz nicht genügend geeignete Täler.

Die zwei anderen Szenarien benötigen 25 Gotthard-Röhren voller Wasserstoff oder 12-mal die Dachfläche der Schweiz, bei Energiepreisen von bis zu 9600 CHF pro Jahr und Kopf. Der Leiter des verantwortlichen Forschungsinstituts lässt sich zitieren mit: «Wir müssen uns also von der Vorstellung verabschieden, dass wir unseren gesamten Energiebedarf mit im Inland erzeugter, erneuerbarer Energie decken können.»

Fest steht, dass 2020 nicht einmal das Minimalziel für Strom aus erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Geothermie, Biomasse) erreicht wurde. In diesem Licht erscheint auch diese neue, minimalistische – und darüber hinaus lustlose UVEK–Vorlage völlig unglaubwürdig.

Nota bene: Der mittlere Energieverbrauch pro Person ist von 1990 bis 2019 zwar um 14,5% zurückgegangen. Aber als Folge der gleichzeitigen Zunahme der Wohnbevölkerung um 28% ist die Gesamtmenge der genutzten Energie in der gleichen Periode um 5,5% angestiegen. Die Spareffekte jedes einzelnen Schweizers werden durch die Bevölkerungszunahme wegen der ungebremsten Zuwanderung beinahe komplett weggefressen. Die Masseneinwanderung bleibt jedoch auch in dieser Vorlage wieder aufgrund politischer Scheuklappen ungenannt, obwohl ein Volksentscheid sich gegen die masslose Zuwanderung ausgesprochen hat.

 
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