Vernehmlassung

Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)

Die SVP Schweiz begrüsst es, dass der Bundesrat beabsichtigt, die Corona-Schulden ohne Steuererhöhungen abzubauen. Aus Sicht der SVP ist dabei der restlose Abbau der Corona-Schulden mittels der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante 1 zu favorisieren. Mit dieser Variante soll die Verschuldung durch künftige strukturelle Finanzierungsüberschüsse ausgeglichen werden. Des Weiteren unterstützt die SVP die Absicht des Bundesrates, Zusatzausschüttungen der Nationalbank ab dem Rechnungsjahr 2021 als ausserordentliche Einnahmen zu verbuchen und somit für den Abbau der Corona-Schulden zu verwenden. Allerdings sind diese Zusatzausschüttungen sowie auch die Finanzierungsüberschüsse mit grosser Unsicherheit behaftet, weshalb es aus Sicht der SVP unverzichtbar ist, einen gewissen Teil der Bundeseinnahmen künftig und bis zur vollständigen Tilgung fest für den Schuldenabbau zu reservieren. Hierzu sind allerdings nicht in erster Linie Einsparungen vorzunehmen, sondern vielmehr ist ein Ausgaben-Wachstumsverzicht in verschiedenen Budgetpositionen bis zur voll-ständigen Tilgung der Corona-Schulden angezeigt.

Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse

Die Schuldenbremse, welche von Volk und Ständen im Jahr 2001 mit 85 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde, ist eine Erfolgsstory sondergleichen für die Eidgenossenschaft. So ist es der Schweiz nicht nur gelungen, ihre Verschuldung zu stabilisieren, sondern sie konnte diese sogar von über 130 Milliarden Franken im Jahr 2005 auf unter 97 Milliarden Franken im Jahr 2019 reduzieren. Damit steht sie angesichts der weltweiten Tendenz zur Schuldenwirtschaft vorbildlich dar. Dieser Umstand einer nachhaltigen Finanzpolitik und des konsequenten Schuldenabbaus ermöglichte es der Schweiz erst, derart rasch bei Ausbruch der Pandemie und der für die Wirtschaft einschneidenden Gegenmassnahmen, die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt sowie die Gesundheitsversorgung stützende Finanzmittel in Milliardenhöhe bereitzustellen, ohne dabei die finanzielle Stabilität des Bundes substanziell zu gefährden. Dies zeigt, dass eine konservative Finanzpolitik nachhaltig wirkt und insbesondere in Krisenzeiten den Handlungsspielraum erst ermöglicht, der notwendig ist, um eine solche bestmöglich zu bewältigen. Deshalb stellt die Einhaltung der bewährten Schuldenbremse für die SVP das oberste finanzpolitische Gebot dar, weshalb aus Sicht der SVP ein konsequenter Abbau der Corona-Schulden in den nächsten Jahren zwingend und prioritär vor neuen Verpflichtungen zu erfolgen hat. Eine Aufweichung der Schuldenbremse und ihrer Komponenten jeglicher Art kommt für die SVP daher nicht in Frage.

Nur die Variante 1 sieht einen tatsächlichen und vollständigen Schuldenabbau vor

Dabei stellt die vom Bundesrat vorgestellte Variante 1, bei der der Schuldenabbau durch die Zusatzausschüttungen der SNB sowie durch Finanzierungsüberschüsse im ordentlichen Haushalt zu erfolgen hat, für die SVP den einzig gangbaren Weg unter den beiden präsentierten Alternativen dar. Denn nur bei dieser Variante werden die Schulden tatsächlich und vollständig abgebaut. Die mit der Variante 2 vorgeschlagene Lösung, schlicht die Hälfte des durch die Corona-Ausgaben bedingten negativen Saldos des Amortisationskontos als Gedächtnis des ausserordentlichen Haushalts mit dem positiven Saldo des Ausgleichskontos als Gedächtnis des ordentlichen Bundeshaushaltes und als Spiegel des bisher erfolgreichen Schuldenabbaus zu verrechnen sowie den übrigen Fehlbetrag im Anschluss nach der gleichen Methodik wie bei Variante 1 abzubauen, ist mehr als nur unbefriedigend. Durch diese Verrechnung mit dem Schuldenabbau der letzten Jahre wird die Hälfte der Corona-bedingten Verschuldung lediglich «kompensiert», ohne dass sich die tatsächliche Bruttoverschuldung um den entsprechenden Betrag reduzieren würde, damit wird die Hälfte der Corona-Schulden einfach ‘stehengelassen’. Ein ‘Vergessen’ der Hälfte dieser Schuld ist für die SVP nicht akzeptabel. Für die SVP ist die gesetzliche Regelung des nachhaltigen und vollständigen Corona-Schulden-Abbaus zwingend notwendig. Das heisst, dass die Bruttoverschuldung mindestens wieder auf das Niveau der Rechnung 2019, also auf 96,9 Milliarden Franken, gesenkt werden muss.

SVP fordert ganzheitliche Betrachtung der Corona-Verschuldung

Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Bund die massiven Corona-Ausgaben nicht ausschliesslich mit der Aufnahme neuer Schulden finanziert, sondern zusätzlich auch Finanzvermögen in Milliardenhöhe aufgelöst hat. Das zeigt sich in der unterschiedlichen Entwicklung der Brutto- und Nettoverschuldung des Bundes. So stieg die Bruttoverschuldung des Bundes seit 2019 bisher um rund 13 Milliarden auf fast 110 Milliarden Franken an. Gleichzeitig stieg jedoch die Nettoverschuldung, welche das Finanzvermögen des Bundes mitberücksichtigt, von 54,8 Milliarden Franken (Rechnung 2019) auf über 76 Milliarden Franken. Folglich hat die Corona-Pandemie nicht nur die Bruttoverschuldung ansteigen lassen, sondern gleichzeitig zur Auflösung von mehreren Milliarden Franken an Finanzvermögen geführt. Aus diesem Grund fordert die SVP eine ganzheitliche Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Finanzhaushalt. Weshalb es aus Sicht der SVP gilt, nicht nur die erhöhte Bruttoverschuldung beim Abbau der Corona-Schulden zu berücksichtigen, sondern ebenso das aufgelöste Finanzvermögen.

Schuldenabbau absichern, anstatt sich auf optimistische Prognosen verlassen

Aus Sicht der SVP sind sowohl die Zusatzausschüttungen der SNB als auch die Höhe allfälliger Finanzierungsüberschüsse höchst unsicher. Bezüglich Finanzierungsüberschüsse argumentiert der Bundesrat damit, dass diese in der Vergangenheit jeweils rund 1 Milliarde höher waren als im Voranschlag vorgesehen, dies weil die budgetierten Ausgaben jeweils nicht ausgeschöpft wurden. Die SVP erinnert jedoch daran, dass der Bundesrat mit der Botschaft vom 27. November 2019 zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung; 19.071) auch eine Lockerung des Nachtragsverfahrens vorgenommen hatte, wogegen sich die SVP im Parlament erfolglos gewehrt hatte. Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft fest, dass die Verwaltungseinheiten in der Vergangenheit dazu neigten, aufgrund des strengeren Nachtragsverfahrens, in ihren «Aufwandschätzungen zu den Voranschlagskrediten gewisse Sicherheitsmargen einzubauen» (Botschaft zur Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung vom 27. November 2019, S. 363), was nichts anderes als versteckte Mittelreserven im Budget darstellte und somit einer vorsichtigen Budgetierung entsprach. Diese Reserven führten in der Folge regelmässig dazu, dass am Ende eines Rechnungsjahres relativ hohe Kreditreste verblieben, wodurch wiederum der Finanzierungsüberschuss höher ausfiel als ursprünglich vorgesehen. Mit der vorgenommenen Lockerung wollte man dem entgegenwirken, was dazu führen dürfte, dass künftig am Ende jedes Rechnungsjahres geringere Kreditreste übrigbleiben oder es gar zu vermehrten Kreditüberschreitungen kommen dürfte. Dadurch dürfte es nicht nur zu tieferen, unvorhergesehenen Finanzierungsüberschüssen kommen, sondern diese bleiben vielleicht sogar ganz aus. Somit kann nicht damit gerechnet werden, dass in Zukunft für den Schuldenabbau Finanzierungsüberschüsse in der gleichen Höhe anfallen werden, wie dies in den letzten Jahren der Fall gewesen ist.

Damit ein konsequenter und nachhaltiger Abbau der Corona-bedingten Verschuldung sowie einen Wiederaufbau des Vermögensverzehrs erfolgen kann, um den Finanzhaushalt der Eidgenossenschaft wieder bestmöglich auf erneute Krisen und Herausforderungen vorzubereiten, ist es für die SVP deshalb angezeigt, zusätzlich zur Verwendung der Zusatzausschüttungen der SNB und den möglichen Finanzierungsüberschüssen, spätestens ab 2024, wenn sich der Bundeshaushalt gemäss Prognosen wieder vollständig normalisiert haben dürfte, auch im ordentlichen Haushalt einen Wachstumsstopp der Ausgaben vorzusehen, um mit dem resultierenden Einnahmenüberschuss die Schulden baldmöglichst zu tilgen, ohne dabei die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes massgeblich einzuschränken und ohne die Steuerlast für Wirtschaft und Bevölkerung anheben zu müssen.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden