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Umwelt
Vernehmlassung

Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten

Die SVP lehnt die Änderungen des Bundesgesetzes ab. Für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Tieren und Pflanzen bestehen in der Schweiz genügend gesetzliche Grundlagen und Ressourcen. Mehr Gesetze rufen nach mehr Kontrollen und haben mehr personellen und finanziellen Aufwand zur Folge. Die Notwendigkeit nach alledem ist hier nicht gegeben.

Niemand ist für illegalen Handel, auch die SVP nicht. Aber es gilt hier, mit mehr gesundem Menschenverstand zu arbeiten und nicht mit Gesetzen und Verboten. Der Bundesrat ist schon aktiv. Er schreibt denn auch, dass er den nichtbewilligten Handel mit vom Aussterben bedrohten Tierarten und Pflanzen heute schon aktiv bekämpft. Wir haben also alle nötigen Gesetze und Instrumente.

Insbesondere lehnt die SVP die Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen ab. Die Gesetzesrevision zielt primär darauf ab, Widerhandlungen nicht mehr als Übertretung, sondern als Vergehen, zu ahnden. Gewerbsmässiger Handel von Präparaten bedrohter Tier- und Pflanzenarten soll in schweren Fällen zudem als Verbrechen geahndet werden können. Überführte Täter sollen künftig sogar wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation belangt werden können. Diese Regelung hat zwangsläufig mehr kostspielige Rechtsfälle zur Folge. Dieses Misstrauen gegenüber der Schweizer Bevölkerung ist nicht gerechtfertigt.

Kommt hinzu, dass auch ahnungslose Touristen, die unbewusst Souvenirs in die Schweiz einführen, künftig hart bestraft würden. Immerhin listet das Inventar des Washingtoner Artenschutzabkommens 33’000 Tier- und Pflanzenarten auf, deren Produkte gar nicht, oder nur unter strengen Auflagen, gehandelt werden dürfen. Dass man hier beim Souvenirkauf ungewollt mal einen Fehler machen kann, ist fast schon vorprogrammiert.

Ebenfalls lehnt die SVP die Informationspflicht ab, welche der Bundesrat einführen möchte. Verkäuferinnen und Verkäufer von Exemplaren geschützter Arten müssen in Inseraten oder im Internet künftig ihre Identität preisgeben. Das ist eine Art «Pranger», denn damit liefert der Bundesrat die Händler den oftmals militanten Tierschützern aus.

Die Behauptung, die Vorlage führe bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu keiner Aufgabenintensivierung und habe weder finanzielle noch personelle Auswirkungen ist schlicht falsch. Mit etwas gesundem Menschenverstand ist völlig klar, dass diese gesetzlichen Verschärfungen zwangsläufig zu mehr Kontrollen, mehr Beanstandungen, Verfahren und dem entsprechenden Aufwand führen.

 
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