Vernehmlassung

Änderung des Jagdgesetzes

Die SVP kann die Vorlage als längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung unterstützen. Es bleibt jedoch klar festzuhalten, dass die Revision einmal mehr auf halbem Wege stecken bleibt und die vom Parlament überwiesene Motion 10.3264, welche eine Kündigung der Berner Konvention anstrebt, weiterhin nicht erfüllt ist. 

Der Entwurf zeigt deutlich, dass der Bundesrat auch nach bald sechs Jahren immer noch und auch in Zukunft offensichtlich nicht bereit ist, die vom Parlament angenommene Motion – den Wolf als jagdbare Art einzustufen – umzusetzen. Dabei ist es unerheblich, ob der Bundesrat eine allfällige Kündigung der Berner Konvention als staatspolitisch und juristisch vertretbar erachtet, das Parlament hat den Willen bereits kundgetan. Insofern ist die vorliegende Teilrevision zwar ein erster Schritt, der aber nicht genügend weit geht.

Es wird deshalb auch in Zukunft trotz einiger Verbesserungen im Entwurf damit zu rechnen sein, dass der Wolf wie auch andere Grossraubtiere in der Schweiz ungestört auf Beutezug gehen können und Schäden an Herden oder gar Menschen verursachen.

Dass die Kantone neu vermehrt wieder, ihrer Zuständigkeit gemäss, mehr Spielraum bei der Regulierung bekommen sollen, ist zwar zu begrüssen. Ebenfalls sinnvoll ist die Tatsache, dass die Kantone autonomer als bisher und ohne expliziten Nachweis ihrer Arbeit bei der Regulation von Konflikte verursachenden Arten nachgehen können. Richtig angewendet, könnte dies zu einer Verbesserung der bisherigen Praxis führen.

Bei der Gesamtsicht der Vorlage werden die genannten Erleichterungen leider wieder relativiert. So wird die Möglichkeit, kranke oder verletzte Tiere jederzeit abschiessen zu können eingeschränkt. Ebenso soll die Berücksichtigung des Tierschutzes bei der Regelung und Planung der Jagd als grundsätzliche Verpflichtung der Kantone im Gesetz verankert werden, was im Endeffekt dazu führt, dass es einmal mehr in der Praxis sehr schwierig werden wird, die Massnahmen durchzuführen.

Dazu passt auch die im erläuternden Bericht genannte Intention des Bundes, dass die Vorlage zum Ziel hat, die langfristige Akzeptanz der Konflikte verursachenden geschützten Tierarten wie Luchs, Bär und Wolf mit der Vorlage zu erhalten und zu fördern.

Die SVP hält deshalb einmal mehr fest, dass die genannten Grossraubtiere keinen Platz in unserem dichtbesiedelten Land haben und die Vorlage dies auch entsprechend zu berücksichtigen bzw. zu verbessern hat – analog der bereits eingangs erwähnten Motion 10.3264, welche es endlich ohne Abstriche umzusetzen gilt.

 
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