Vernehmlassung

Änderung des MG i.Z. über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland (ATALANTA)

Die SVP verlangt, dass der Bundesrat die direkte Demokratie ernst nimmt, den Vernehmlassungsfristen in für das Land äusserst bedeutenden Dossiers Achtung schenkt und seine Politik anhand klarer…

Stellungnahme der SVP zur Änderung des Militärgesetzes i.Z. mit dem Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta

Antwort der Schweizerischen Volkspartei

 

Vorgehen des Bundesrates: Verfassungsrecht missachtet
Die SVP verlangt, dass der Bundesrat die direkte Demokratie ernst nimmt, den Vernehmlassungsfristen in für das Land äusserst bedeutenden Dossiers Achtung schenkt und seine Politik anhand klarer Strategien festlegt. Mit der kurzfristig angesetzten und im Schnellverfahren durchgeführten Anhörung missachtet der Bundesrat das in der Bundesverfassung in Art. 147 statuierte Recht der Parteien, ordentlich zu Vernehmlassungen begrüsst zu werden. Eine solch unseriöse «Stehlunch-Vernehmlassung» ist unserer direkten Demokratie unwürdig und tritt auch den Föderalismus mit Füssen, denn gerade den Kantonen erlauben solche kurze Fristen keine fundierte und breit abgestützte Antwort zu geben.

Die SVP lehnt die Änderung des Militärgesetzes klar und grundsätzlich ab
Die Änderung des Militärgesetzes im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundesrates zum Einsatz der Schweizer Armee an der Operation NAVFOR Atalanta wird von der SVP klar abgelehnt.

Der Golf von Aden gehört derzeit zu den zwischen den Grossmächten am schärfsten umstrittenen Interessensgebieten. Die neutrale Schweiz hat in solchen Weltpolizei-Einsätzen, bei welchen sich die Grossmächte zu übertrumpfen versuchen, nichts verloren. Solche internationalen Polizeiaktionen liegen weder im Interesse der Schweiz, noch sind sie unserer Ansicht nach mit den verfassungsmässigen Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik vereinbar. Der totale Bruch mit der auf die Verteidigung unseres Landes ausgerichteten Armee kommt der Aufgabe der bisher verfolgten Neutralitätspolitik gleich. Gemäss Bundesrat sollen sich Schweizer Armeekontingente an Angriffshandlungen beteiligen können, die von andern Staaten kommandiert werden. Ein Staat, der seine Armee zu solchem hergibt, kann sich nicht länger als neutraler Staat bezeichnen. Bei dieser Vorlage geht es um die Einführung des Aktivdienstes der Schweizer Armee im Ausland, denn Schweizer Soldaten sollen von nun an in internationale kriegerische Auseinandersetzungen geschickt werden können. Doch selbst die verharmlosende Bezeichnung „internationale Polizeiaktionen" der Schweizer Armee zeigt die Problematik solcher Einsätze auf. Das letzte Mal als die Armee in einer Polizeiaktion gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurde war am 9. November 1932 in Genf – Resultat: ein Blutbad mit 13 Toten und 65 Verletzten! Anscheinend ist dieses Massaker für den Bundesrat schon zu lange her, als dass er sich der Problematik von Polizeiaktionen durch die Armee bewusst wäre.

Der Bundesrat stellt mit dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung einmal mehr die Interessen der internationalen Grossmächte über unsere Grundsätze der Unabhängigkeit, der Souveränität und der Neutralität.

Solche unschweizerische und neutralitätszerstörende Absichten verurteilt die SVP aufs Schärfste, weshalb wir die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen werden. Sollte der geplante Aktivdienst unserer Schweizer Armee im Ausland im Parlament nicht abgelehnt werden, behalten wir uns vor, das Referendum zu ergreifen.

 

 
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