Vernehmlassung

Änderung des Tabaksteuergesetzes

Die SVP spricht sich gegen die Vorlage aus und lehnt die Einführung einer neuen Steuer auf E-Zigaretten ab.

Die SVP hat sich seit der Vermarktung von E-Zigaretten in der Schweiz stets gegen die Einführung einer Besteuerung von E-Zigaretten gewehrt. Die Besteuerung der E-Zigarette ist schlicht nicht gerechtfertigt.

Motion 19.3958
Die Annahme der Motion 19.3958, welche Ursprung der aktuellen Vorlage ist, verlangt, dass dem verminderten Risikoprofil von E-Zigaretten verglichen mit herkömmlichen Zigaretten Rechnung zu tragen ist. Der Bund schätzt dieses verminderte Risikopotenzial der E-Zigaretten auf 95%. Mit diesem Risikoprofil könne jedoch der finanzielle Aufwand für die Erhebung der Steuer nicht gedeckt werden, weshalb der Bund ein willkürlich gewähltes vermindertes Risikoprofil von 77% vorschlägt. Dies hätte eine Überbesteuerung der E-Zigaretten um das Fünffache zur Folge[1]. Eine solche Überbesteuerung lehnt die SVP ab, da diese nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Wenn schon eine Steuer eingeführt werden soll, ist diese unabhängig des Erhebungsaufwandes und wie vom Bund kalkulatorisch vorgeschlagen, auf 0.004 CHF je mg Nikotin («offene Systeme», d.h. nachfüllbare Behälter) beziehungsweise auf 0.11 CHF je 1 ml Flüssigkeit («geschlossene Systeme», d.h. nicht nachfüllbare Behältnisse) festzulegen.

Zwingende Aufhebung der differenzierten Besteuerung zwischen den beiden Systemen
Der Bundesrat schlägt eine differenzierte Besteuerung vor. Nikotinhaltige Substanzen in offenen Systemen würden pro Milligramm Nikotin besteuert und Flüssigkeiten in geschlossenen Systemen – unabhängig vom Nikotingehalt – pro Milliliter Flüssigkeit. Während der Flüssigkeitsgehalt in einer E-Zigarette klar messbar ist, ist die Messung des Nikotingehalts schwieriger. Zudem wäre ein aufwändiger Kontrollapparat notwendig, um eine sachgerechte Deklaration des Nikotingehalts sicherzustellen. Litauen hat als einziges EU-Land das vom Bundesrat vorgeschlagene gemischte Besteuerungssystem angewendet und sich neu für eine Besteuerung per Milliliter für alle E-Zigaretten entschieden. Aus Gründen der Praktikabilität sollten deshalb alle E-Zigaretten entweder per Milliliter oder allenfalls mittels eines alternativen Mengenmasses (z.B. Gewicht) besteuert werden.

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Falls der Bundesrat an der Besteuerung von E-Zigaretten festhält, fordert die SVP eine Senkung des Steuerbetrags sowie eine einfachere Anwendung der Steuererhebung. Dabei resultiert ein Steuerertrag von 0.11 CHF pro Milliliter konsumierter Substanz.

[1] 0.02 CHF /mg Nikotin anstatt 0.004 mg / Nikotin für «geschlossene Systeme» beziehungsweise Fr. 1.05 je 2 ml Flüssigkeit anstatt von Fr. 0.23 für «offene Systeme».

 
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