Vernehmlassung

Änderung des Zivildienstgesetzes

Die SVP unterstützt die Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG), weil sie endlich das Problem der zu hohen Abgänge in den Zivildienst angeht. Die vorgesehenen Massnahmen müssen vor allem die offensichtlich kaum je aus Gewissensgründen erfolgenden Abgänge bei den bereits ausgebildeten Soldaten und den Kaderanwärtern in den Zivildienst unterbinden helfen. So wird auch der Zivildienst wieder seiner angedachten und gesellschaftlich breit akzeptierten Rolle gerecht. So wahren am Ende Militär- und Zivildienst das ihnen zustehende Ansehen.

Die SVP hatte vor gut zehn Jahren davor gewarnt, dass die Abschaffung der Gewissensprüfung zugunsten des blossen «Tatbeweises» den Zivildienst von seinem eigentlichen Verfassungszweck entfremden, und die Armeebestände gefährden würde. Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Eine verfassungswidrige, faktische Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst ist entstanden. Die Alimentierung des ohnehin tiefen Sollbestandes der Armee ist nicht mehr gesichert. Die damit verbundene Schwächung der Wehrgerechtigkeit ist ein Angriff auf die 2012 vom Stimmvolk kraftvoll bestätigte Militärdienstpflicht. Diese Missstände sind eine indirekte Geringschätzung für alle Armeeangehörigen, welche Jahr für Jahr Ihrer Pflicht neben ihrer zivilen Ausbildung oder Arbeit aus echtem Gemeinschaftssinn nachkommen. Die Befürchtungen, weswegen die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes im letzten Jahrhundert lange abgelehnt wurde, bewahrheiten sich heute nachträglich und können diese Institution bald wieder grundsätzlich in Frage stellen, wenn jetzt nicht endlich gehandelt wird.

Die Sicherung der Alimentierung des Armeebestandes, von dem die Sicherheit aller Menschen in diesem Land abhängt, hat für die SVP bei dieser Gesetzesänderung oberste Priorität. Sie trägt die richtige Stossrichtung der Gesetzesänderungen deshalb mit, auch wenn noch weitere Mängel in der Zivildienstgesetzgebung früher oder später angegangen werden müssen. Inzwischen hat der Zivildienst nämlich Ausmasse angenommen, die nicht nur die Landesverteidigung tangieren. Das Tätigkeitsangebot im Zivildienst konkurrenziert inzwischen sogar die freie Wirtschaft mit billigen Fachkräften. Ein weiteres Beispiel: Begehrte, aber ausschliesslich für Zivildienstleistende ausgeschriebene Praktika im Rahmen von Studiengängen stellen sogar eine Benachteiligung für nicht militärdienstpflichten Studentinnen dar.

Die Militärdienstpflicht und der zivile Ersatzdienst aus Gewissensgründen sind vom Volkswillen eingeforderte Dienste der jungen Generation an der Allgemeinheit. Für das Aufwachsen in einem sicheren, freien Land mit fairen Ausbildungs- und Berufsperspektiven ist diese Generation durchaus bereit, ihren Anteil zu leisten. Die Politik hat dieses Potential endlich wieder besser zu nutzen und nicht zwei Institutionen durch falsch gesetzte Fehlanreize gegeneinander auszuspielen. Die Bedürfnisse der Armee haben dabei den klaren Vorrang vor Begehrlichkeiten an Zivildienstleistenden, weil die Bürger in Uniform für unsere Sicherheit unersetzbar sind, nicht jedoch in den zivildienstlichen Ersatztätigkeiten.

Sollten die Abgänge in den Zivildienst weiterhin die Alimentierung des Armeebestandes gefährden, sind weitergehende Massnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wäre eine Reduzierung der möglichen Zeitpunkte für die Einreichung von Zivildienstgesuchen zielführend. Ebenso, wenn Armeekader beim Übertritt in den Zivildienst die für ihre hochwertige Kaderausbildung erhaltenen Beiträge zurückerstatten müssen (Anpassung der Verordnung über die Ausbildungsgutschrift für Milizkader der Armee, Art. 3 Abs. 2 lit. c). Es wäre auch auszuloten, ob eine Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz sowohl für diese beiden Institutionen wie auch für die Armee eine befriedigendere Situation schaffen könnte.

Plakative Forderungen nach einem «attraktiveren» Militärdienst anstelle strengerer Zivildienstregelungen dienen nur der Ablenkung von den Missständen in der bisherigen Zivildienstgesetzgebung. Die Milizangehörigen haben keinen Anspruch auf grösstmögliche Annehmlichkeiten im Dienst, wohl aber darauf, diesen in einer gut geführten und ausgerüsteten Armee zu leisten. Wirklich nachhaltig kann die allgemeine Militärdienstzufriedenheit nur «top down» gefördert werden: Die Möglichkeit, Missstände offen benennen und Verbesserungsvorschläge anbringen zu können, muss in der Kopfstruktur der Armee geschaffen beziehungsweise ausgebaut werden. Und die Politik hat die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die Armee als Ganzes das klar definierte Leistungsprofil erfüllen kann.

 
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