Themen
Verkehr
Vernehmlassung

Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr

Die SVP kann sich grundsätzlich damit einverstanden erklären, dass die Erträge aus der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen dem Luftverkehr zugute kommen sollen. Ein solches Vorgehen ist sowohl…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP kann sich grundsätzlich damit einverstanden erklären, dass die Erträge aus der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen dem Luftverkehr zugute kommen sollen. Ein solches Vorgehen ist sowohl sach- als auch verursachergerecht.

Die SVP spricht sich für die Variante 2 aus, die eine neue Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr schafft. Die in den Unterlagen vorgeschlagenen Varianten 1 und 3 berücksichtigen die Bedürfnisse der Beteiligten hingegen nur unvollständig.

Bei der Variante 1 würde der vollumfängliche Betrag der Luftfahrt zugute kommen. Dieser Vorschlag würde dem bisherigen Konzept von Artikel 86 BV, welcher nur eine Zweckverbindung der Reinerträge zur Hälfte vorsieht, widersprechen.

Die Variante 3 würde mit dem Vorschlag, auch die Erträge aus der Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette) für die Luftfahrt zu verwenden, in stossender Weise gegen das Sach- als auch Verursacherprinzip verstossen.

Die Vernehmlassungsunterlagen lassen denn auch keinen Zweifel daran, dass aus diesen Gründen der Variante 2 klar der Vorzug zu geben ist. Die SVP stellt sich deshalb die Frage, wieso die Verwaltung überhaupt zusätzliche Varianten in Erwägung zieht, obwohl man diese schon in den Unterlagen als nicht sinnvoll oder umsetzbar erachtet.

Im Weiteren befürchtet die SVP, dass mit der gewählten Formulierung des Verfassungsartikels der Fokus zu sehr auf Umweltschutzmassnahmen und zuwenig auf Sicherheitsanliegen gelegt wird. Im Zeichen globaler Instabilität, aber auch der stetig steigenden Bedeutung des internationalen Flugverkehrs, sind Beiträge an Sicherheitsmassnahmen gegen Terroranschläge und Entführungen wie auch eine funktionierende Flugsicherung unerlässlich. Die SVP verlangt, dass diesbezüglich keine Abstriche gemacht werden.

Wir schlagen deshalb folgende Änderung von Artikel 86 Abs. 2bis (neu) BV vor:

Art. 86 Abs. 2bis (neu)
2bis Er verwendet die Hälfte des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen für folgende Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr:
a. Beiträge an Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht;
b. Beiträge an Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr, namentlich Terroranschläge und Entführungen;
c. Beiträge an Massnahmen zur Förderung eines hohen Sicherheitsniveaus im Luftverkehr.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden