Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP); Spitalkostenbeitrag)

Die SVP Schweiz fordert, dass bei den Podologinnen und Podologen zuerst die Qualitätsstandards angehoben werden, bevor sie auf Anordnung der Ärzte selbständig auf OKP abrechnen dürfen und eine weitere Mengenausweitung über die Prämienzahlenden hereinbricht.

Das BAG schätzt, dass heute rund 20’000 von Diabetes betroffene Personen eine medizinische Fusspflege in Anspruch nehmen, aber die epidemiologischen Daten bis zu 250’000 Personen ausweisen, die aufgrund von Diabetis eine medizinische Fusspflege in Anspruch nehmen könnten – und wohl auch würden, sobald die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen werden.

Eine medizinische Fusspflege reduziert bei Patienten mit erhöhtem Risiko für einen diabetischen Fuss das Risiko für Ulcera um rund 70%, für Amputationen um 30%. Die Mehrkosten einer medizinischen Fusspflege überwiegen die Kosten der möglichen Folgekomplikationen einer Nichtbehandlung nach zehn Jahren. Die Aufnahme von Podologinnen und Podologen in die OKP würde diese nach 10 Jahren netto aber um 25-65 Mio. Franken belasten und nicht entlasten.

Natürlich können dieser rein OKP-bezogenen Rechnung die weiteren volkswirtschaftlichen Effekte hinzugerechnet werden. Dann müsste aber spätestens dort auch miteinberechnet werden, wenn nicht mehr wie heute rund 500, sondern gegen 5’000 Menschen als Podologen tätig sind (und auf OKP abrechnen), und ob es wirklich in diesem Pflegebereich eine Ausbildungsoffensive benötigt.

Sind gegen eine Viertelmillion Diabetisbetroffene durch ihre Ärzte so schlecht über die gesundheitlichen Risiken aufgeklärt, dass sie leichtsinnig auf eine medizinische Fusspflege verzichten? Oder könnte es nicht vielmehr so sein, dass die grosse Masse der Patientinnen und Patienten dadurch, dass sie die Kosten selbst (oder über eine freiwillige Zusatzversicherung) tragen müssten und durch unser gut ausgebildetes Gesundheitspersonal bestens aufgeklärt sind, eigenverantwortlich eine verhältnismässige Risikoabwägung vornehmen?

Der Eindruck entsteht, dass einmal mehr leichtfertig die OKP stärker belastet wird, und über die absehbare Kostenexplosion Jahre später bei den Prämiensteigerungen lamentiert wird. Und dann werden dieselben Parteien, die damals im Parlament den Weg zu dieser Kostenexplosion geebnet haben, mit noch mehr Regulierungen reagieren, welche den Zugang zu wirklich notwendigen medizinischen Fusspflege wohl mehr erschweren bzw. verbürokratisieren, als es heute mit der eigenverantwortlichen Inanspruchnahme der Fall ist. Der vorgesehenen Maximalanzahl jährlicher Therapien stimmt die SVP zu, damit der Mengenausweitung zumindest ansatzweise entgegengewirkt wird. Eine konkrete Anzahl und die Begründung ihrer Festsetzung hätte eigentlich schon in dieser Vernehmlassung aufgeführt werden müssen.

Bevor einmal mehr Fehlanreize gesetzt werden, Gesundheitsleistungen auch ohne medizinische Notwendigkeit zu konsumieren und so die Prämienlast weiter zu erhöhen, wäre es angebracht, zuerst die Qualitätsstandards anzuheben. Die SVP verlangt, dass zuerst die in Kapitel 2.1 des erläuternden Berichts vorgesehenen Massnahmen im Bereich Qualitätssteigerung umgesetzt werden, bevor eine weitere Leistungserbringergruppe auf ärztliche Anordnung zulasten der OKP tätig wird. Denn gerade angesichts einer explodierenden Nachfrage dürfte die Angebotsdeckung im Zweifelsfall auf Kosten der Qualität erfolgen.

 
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