Vernehmlassung

Anhörung Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

Obwohl die SVP unverständlicherweise nicht zur Anhörung eingeladen wurde, ist es uns als grösste politische Kraft des Landes ein Anliegen, zu dieser wichtigen Vorlage Stellung zu nehmen. Die SVP…

Obwohl die SVP unverständlicherweise nicht zur Anhörung eingeladen wurde, ist es uns als grösste politische Kraft des Landes ein Anliegen, zu dieser wichtigen Vorlage Stellung zu nehmen.

Die SVP lehnt den vorliegenden Entwurf entschieden ab. Die Vorlage berücksichtigt die Interessen der privaten Anbieter zu wenig, sondern führt im Gegenteil zu einer weiteren Zementierung der ohnehin bereits grossen Marktmacht des Quasi-Monopolisten SRG. Ziel der Radio- und Fernsehgesetz-Revision (RTVG) und der ent-sprechenden Verordnung (RTVV) war, dass die Privaten mehr oder weniger gleich-lange Spiesse im nationalen Wettbewerb bekommen sollten. Dies war auch der Grund, wieso die Werbemöglichkeiten der SRG relativ restriktiv ausgelegt wurden. Knapp 2,5 Jahre später soll nun dieser Ansatz über Bord geworfen werden. Bereits mit der RTVG-Revision anlässlich des MEDIA-Abkommens wurde ein guter Ansatz verworfen: Bier- und Weinwerbung sollte den privaten Sendern vorbehalten sein, als kleiner Vorteil gegenüber der SRG. Nun wurde auch der SRG diese Werbung zugestanden.
Mit der geplanten Vorlage würde die SRG den privaten Sendern im Bereich Werbung und Sponsoring praktisch gleichgestellt, dies, obwohl sie bereits heute mit über 1,12 Milliarden Franken Gebühren von der Bevölkerung finanziert wird! Die beiden vorge-schlagenen Varianten sind deshalb klar abzulehnen, insbesondere auch, weil damit die Werbezeit bei den SRG-Programmen von 8% auf 15% praktisch verdoppelt wür-den. Es kann und darf nicht sein, dass die Schweizer Bevölkerung erstens massive Gebühren für die öffentlichen Programme aufwenden muss, um danach in diesen Programmen noch mit zusätzlicher Werbung und Unterbrecherwerbung überflutet zu werden.

Mit ihrer sehr hohen Marktdurchdringung und dem staatlich gewährten Zugang wird sich die SRG einen sehr grossen Teil des Werbekuchens einverleiben, während die privaten Veran-stalter, welche ihre Programme praktisch ausnahmslos über Werbung finanzieren, da sie nur 44 Millionen aus dem Gebührentopf erhalten, sprichwörtlich in die Röhre gucken werden. Der eigentliche Grundsatz der RTVG-Revision von 2007, nämlich den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu stärken, würde damit mit Füssen getreten. Die Ungleichheit zwischen den verschiedenen Veranstaltern wird massiv erhöht und die Gefahr, dass private Programme aufgrund stark sinkender Werbeeinnahmen ihren Betrieb reduzieren oder sogar einstellen müssen, wäre immanent. Damit gefährdet die Revision nicht nur Arbeitsplätze, sondern re-duziert auch (ob bewusst oder unbewusst, bleibe mal dahingestellt) die Medienvielfalt unse-res Landes.

Es sollte dringend eine medienpolitische Diskussion über den Service Public geführt werden. Es kann nicht sein, dass die Fernsehzuschauer und Radiohörer für Programme und Sen-dungen bezahlen müssen, die sie auch auf privaten Sendern empfangen. Die SRG hat in den letzten Jahren ihr Programm ständig ausgebaut und betreibt mittlerweile 18 Radio¬- und 9 Fernsehsender. Dass sich so fast kein privater Markt entwickeln kann, ist leider die logi-sche Folge. Die SRG sollte nach unserer Meinung einen hochstehenden Service Public zu Information, Politik und Kultur unter Berücksichtigung der verschiedenen Landesteile und Sprachen anbieten.

Insbesondere lehnt die SVP folgende Artikel ab:

Konzession SRG Art.13 Abs. 3 und 4
Die Änderung, welcher der SRG erlauben soll, im Online-Angebot Eigenwerbung zu schalten bzw. bei Beiträgen aus den Bereichen Sport und Unterhaltung Sponsoring und Werbung zu betreiben wird klar abgelehnt. Dies führt zu einer Schwächung der privaten Online-Medien und Programmen, welche ihrerseits, aufgrund der beschränkten Beteiligung am Gebühren-topf, auf diese Geldmittel angewiesen sind. Die Marktmacht der SRG würde vergrössert und die Gefahr einer Zementierung der staatlichen Monopolstellung wächst.

RTVV Art. 22 Abs.1, 1bis und 2 Bst. a (Variante 1)
oder
RTVV Art. 22 Abs.1, 1bis und 2 Bst. a (Variante 2)
Sowohl Variante 1 als auch 2 der Vorlage werden von uns klar abgelehnt und verworfen. Damit wird das Ziel der Revision aus dem Jahre 2007 zunichte gemacht. Die privaten Anbie-ter hätten wiederum die gleichen Nachteile, wie vor der Revision – die Stärkung der Privaten und der Ansatz gleichlange Spiesse zu haben würden hinfällig. Es ist eine Ohrfeige für den Gebührenzahler und zeugt von einer bedenklichen Einstellung gegenüber den demokrati-schen Institutionen, wenn die SRG nun durch die Hintertür der Verordnung eine Verdoppe-lung der Werbezeit zugestanden werden soll. Dies war klar nicht die Absicht des Gesetzge-bers. Die SRG soll deshalb weiterhin anstelle der vorgeschlagenen 15% ihre bisherigen 8% der Sendezeit für Werbung verwenden dürfen. Die Möglichkeit des Zeitraumes der Unter-brecherwerbung hat ebenso gleich zu bleiben wie bisher. Der Status quo darf im Interesse der Gebührenzahler und der Sicherstellung des Wettbewerbs zwischen Privaten und den Staatsmedien nicht aufgeweicht werden.

In Europa geht der Trend in eine andere Richtung: Die öffentlich-rechtlichen Sender werden in Sachen Werbung eingeschränkt. Bspw. ist in Spanien ab 2010 keine Werbung mehr er-laubt, in Frankreich gilt ein Werbeverbot in der Primetime und ab 2011 ein totales Werbever-bot. Im europäischen Vergleich geniesst die SRG schon heute hervorragende Bedingungen, bspw. was die erlaubten Werbeminuten pro Tag betrifft.

Die SVP fordert deshalb klar, dass auf diese wettbewerbsfeindliche und wirtschafts-schädigende Revision verzichtet wird. Sollte sie gegen unseren Widerstand trotzdem durchgeführt werden, müssten konsequenterweise die Radio- und Fernsehgebühren um den zusätzlichen Betrag den die SRG durch mehr Werbeeinnahmen erwirtschaftet, gekürzt werden. Es kann nicht sein, dass der Bürger für eine reduzierte Medienvielfalt quasi doppelt zur Kasse gebeten wird und statt guter Programmqualität beim Service Public, mit Unterbrecherwerbung bombardiert wird.

 
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