Vernehmlassung

Anhörung zur änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen

Die SVP lehnt die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen ab und weist sie zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Die Vorlage ist wettbewerbsverzerrend, führt zu einer…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen ab und weist sie zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.

Die Vorlage ist wettbewerbsverzerrend, führt zu einer massiven Benachteilung von Schweizer Unternehmen und damit auch zu einer Verteuerung des Produktionsstandortes Schweiz. Im globalen Wettbewerb ist es unabdingbar, dass unsere Wirtschaft gegenüber der ausländischen Konkurrenz mindestens gleich lange Spiesse braucht. Die Einführung eines faktischen Partikelfilterobligatoriums jedoch schafft Wettbewerbsnachteile und führt zu neuen Auflagen und Kosten.

Die Vorlage widerspricht dem Willen des Parlamentes, welches beschloss, die Umsetzung und Anpassung der Luftreinhaltevorschriften in der Schweiz seien in enger Anlehnung an internationale Vorschriften auszugestalten. Insbesondere ist auch auf die vom Parlament beschlossenen Übergangsbestimmungen zu verweisen, welche der Wirtschaft genügend Zeit für den Vollzug einräumen. Wieder einmal wird mit einer Verordnungsänderung versucht, den Willen des Gesetzgebers zu unterlaufen und ideologische Wunschvorstellungen seitens der Verwaltung durchzusetzen. Wenn das Parlament in den Schlussabstimmungen eine Übergangsfrist bis 2013 beschlossen hat, geht es nicht an, diese nun durch die Verordnung auszuhebeln. Die SVP wehrt sich gegen derart fragwürdige politische Unterfangen.

Auch aus technischer Sicht ist die Vorlage mangelhaft. Die in der Verordnung vorgeschlagene Regel entspricht nicht den gängigen internationalen Normen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und Problemen bei der Umsetzung. Ebenso ist der vorgesehene Partikel-Ansatzgrenzwert (Anhang 4 Ziffer 4 Absatz 2) in der Praxis nicht durchführbar, weil zurzeit geeignete Messwertverfahren fehlen. Das Vorliegen von geeigneten Test- und Messmethoden ist aber unabdingbar für die Einführung von Grenzwerten.

Der vorliegende Verordnungsentwurf führt einmal mehr dazu, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz zu Lasten des Auslandes massive Nachteile erleidet. Statt die Spiesse gegenüber der Konkurrenz zu verlängern, werden unsere einheimischen Unternehmer erheblich benachteiligt.

 
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