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Vernehmlassung

Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge

Die SVP begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, die versicherungsmathematischen Parameter an die herrschenden Realitäten anzupassen. Es handelt sich dabei nicht um eine politische Frage, sondern…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

I. Allgemeine Bemerkungen

Die SVP begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, die versicherungsmathematischen Parameter an die herrschenden Realitäten anzupassen. Es handelt sich dabei nicht um eine politische Frage, sondern eine mathematische Notwendigkeit. Allerdings ist es aus Sicht der SVP notwendig, das System der beruflichen Vorsorge generell zu hinterfragen und zu prüfen, ob Grössen wie etwa ein Mindestumwandlungssatz oder ein Mindestzinssatz überhaupt im Gesetz festgeschrieben werden sollten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es nicht vorteilhafter wäre, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu entschlacken und den Wettbewerb zwischen den Vorsorgeeinrichtungen zu verstärken. 

II. Die bestehende Regelung ist nicht flexibel

Bei der Festsetzung des Mindestumwandlungssatzes handelt es sich nicht um eine politische Frage, sondern um eine versicherungsmathematische. Der Umwandlungssatz, also der Prozentsatz des Altersguthabens bei Erreichen des Rentenalters, welcher jährlich dem Rentner ausbezahlt wird, wird durch zwei Grössen bestimmt: Restlebenszeit sowie Renditeerwartungen. Wenn sich diese ändern, gilt es auch von Seiten des Gesetzgebers die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Doch genau hier zeigt sich ein bestehendes Hauptproblem in der beruflichen Vorsorge: Der Gesetzgeber ist offensichtlich nicht in der Lage, die notwendigen Anpassungen mit genügend grosser Flexibilität vorzunehmen. Dies führt dazu, dass aufgrund von politischen Rigiditäten Finanztransfers zwischen den einzelnen Generationen oder zwischen Versicherern und Versicherten gemacht werden. 

III. Ja zur Vorlage – aber nur Zwischenlösung 

Der Bundesrat beabsichtigt in der Vernehmlassungsvorlage, den Mindestumwandlungssatz in vier Teilschritten ab dem Jahr 2008 bis ins Jahr 2011 von heute 6.8 auf noch 6.4 Prozent zu senken. Wie im Bericht dargestellt wird, pendeln sich die langfristigen Vermögensrenditeerwartungen von risikoarmen Anlagen im Bereich von 4 Prozent ein. Der technische Zinssatz sollte so festgelegt werden, dass er langfristig gesehen mit einer angemessenen technischen Zinsmarge (i. d. R. 0.5 Prozent) unterhalb dieser Renditeerwartung zu liegen kommt, um das Langlebigkeitsrisiko und Versicherungskosten abzudecken. Der per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent würde einen zu erzielenden technischen Zinssatz von 4 Prozent bedingen. Dies ist aber unter den aktuellen Voraussetzungen nicht mehr realistisch, weshalb die vom Bund eingesetzte Expertenkommission richtigerweise eine Korrektur des Mindestumwandlungssatzes fordert. Gemäss Vorschlag des Bundesrates soll der Mindestumwandlungssatz neu bei 6.4 Prozent festgesetzt werden, was einen technischen Zinssatz von 3.85, resp. 3.35 Prozentpunkten nach Abzug der technischen Zinsmarge bedingen würde. Dieser technische Zinssatz entspricht den aktuellen versicherungsmathematischen Gegebenheiten. Die erneute Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4 Prozent ist somit sachlich angemessen. 

Allerdings merkt die SVP an, dass hinsichtlich des Grundsatzes, wonach laufende Renten unantastbar sein sollen, von der Senkung des technischen Zinssatzes sehr wohl auch die Rückstellungen einer Vorsorgeeinrichtung für die laufenden Renten betroffen sein können. Der Bundesrat müsste bei der weiteren Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit schenken. In diesem Zusammenhang fordert die SVP den Bundesrat auf, einmal generell zu definieren, welche Reserven im Bereich der beruflichen Vorsorge für welche Zwecke verwendet werden dürfen (Langlebigkeit, Arbeitgeber-, Schwankungs- sowie übrige Reserven). 

Im Weiteren begrüsst die SVP die Absicht, den Umwandlungssatz alle fünf Jahre zu überprüfen sowie den Vorschlag, die automatische Anpassung des ordentlichen BVG-Rentenalters an dasjenige der AHV anzupassen.

IV. BVG generell überprüfen 

Die Tatsache aber, dass die Politik offensichtlich zu wenig flexibel ist, auf die versicherungsmathematischen Gegebenheiten zu reagieren, wirft aber grundsätzlichere Fragen auf. Aus Sicht der SVP sollte der Bundesrat eine generelle Herauslösung von konkreten versicherungstechnischen Parametern aus dem BVG prüfen. Die ständig laufenden Diskussionen über technischen Zins, Mindestzins sowie Mindestumwandlungssatz zeigen deutlich, dass nicht der Gesetzgeber, sondern der intensive Wettbewerb unter den Versicherungsunternehmen zur Festsetzung der mathematischen Parameter und damit der Rentenleistungen führen sollte. Damit erhielte das System der beruflichen Vorsorge die notwendige Flexibilität, um rascher auf die Veränderungen im Bereich der Langlebigkeit und der Kapitalmärkte reagieren zu können. Ebenso würde der Umwandlungssatz so angesetzt werden, dass keine allzu hohen Reserven zu Lasten der Leistungsempfänger geäufnet würden. Soweit Überschüsse erzielt würden, müssten diese an die Versicherten weitergegeben werden.

 
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