Vernehmlassung

Anpassungen des BG gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang…

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Gesetzesrevision entschieden ab. Dieses Gesetz dient lediglich dazu, der UEFA ein Monopol und damit mehr Werbeeinnahmen bei der EURO 08…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Anpassungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit der Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2008

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Gesetzesrevision entschieden ab. Dieses Gesetz dient lediglich dazu, der UEFA ein Monopol und damit mehr Werbeeinnahmen bei der EURO 08 zu verschaffen. Dazu bietet die SVP nicht Hand. Sie verfolgt mit grössten Bedenken, welch unausgereifte und unüberlegte Vorlagen aus dem Volkswirtschaftsdepartement präsentiert werden. 

Die Diskussion zum Ambush-Marketing ist nicht neu. Dass ein solcher Tatbestand bisher – zu Recht – nicht Aufnahme ins Gesetz gefunden hat, ist zweifelsohne der schweizerischen Wettbewerbsfreiheit zuzuschreiben. Nun auf Wunsch eines privaten Vereins willfährig die Gesetzesmaschinerie in Gang zu setzen, geht nicht an. 

Mit dieser Vorlage wäre es Dritten gänzlich untersagt, in ihrer Werbung auf Sportveranstaltungen, Anlässen und Events Bezug zu nehmen. Dies aber ist, solange es sich nicht um eine Täuschung handelt, kein unlauterer Wettbewerb. Täuschung ist bekanntlich bereits im geltenden Gesetz untersagt. Zudem kann unlauteres Trittbrettfahrer-Marketing grundsätzlich unter Abs. 2 UWG subsumiert werden. Wenn – wie im Erläuternden Bericht ausgeführt – sich die Gerichte aber offenbar scheuen, diese Generalklausel anzuwenden, so darf das nicht zur Folge haben, neue Sondertatbestände ins Gesetz aufzunehmen, um es dem Richter vermeintlich einfacher zu machen. Dies umso weniger, wenn man dabei mit schwammigen und unbestimmten Rechtsbegriffen operiert. 

Eine volkswirtschaftliche und wettbewerbsfeindliche Gesetzesrevision, welche es den Wirtschaftsteilnehmern vorderhand verbietet, auf die EURO 08 Bezug zu nehmen ist deshalb abzulehnen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil man der Schweizer Wirtschaft bei der Kandidatur und vor allem bei der nachträglichen Erhöhung der Leistungen und Beiträge des Bundes zur EURO 08 namhafte Umsätze versprochen hat.

 
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