Vernehmlassung

Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung

Die SVP äussert sich grundsätzlich positiv zu der geplanten Einstellung der «Bundeskriegstransportversicherung». Die schwindende Bedeutung einer staatlichen Transportversicherung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Verfügbarkeit von Schlüsselgütern in der Schweiz jederzeit sichergestellt werden muss.

Die Bundeskriegstransportversicherung (BKV), welche Güter, Valoren und Transportmittel während des Transfers in die Schweiz versichert, hat aus verschiedensten Gründen an Bedeutung verloren. Erstens haben die internationalen Logistikdienstleister seit der Inkraftsetzung der BKV im Jahr 1956 zahlreiche neue Transportrouten erschlossen. Heute kann aufgrund der Vielzahl von alternativen Handelsrouten die Deckung der BKV gar nicht mehr geltend gemacht werden. Zweitens können Kriegsrisiken, Entführungen und Erpressung auf dem freien Markt versichert werden.

Theoretischer Handelsbedarf bestände nur in der Schockdeckung, welche eine Versicherungsdeckung in drei möglichen Situationen vorsieht: Erstens einem Grosskrieg zwischen mindestens zwei UNO-Vetomächten, zweitens dem Einsatz von Nuklearwaffen und drittens dem Einbezug der Schweiz in einen Krieg. Da die Wahrscheinlichkeit eines Eintreffens dieser Ereignisse jedoch sehr gering ist, gibt es für die BKV in der heutigen Form keine Daseinsberechtigung mehr.

Eine Einstellung der BKV darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Beschaffung von Schlüsselgütern (wie Schutzmasken während einer Pandemie), inklusive des Transports in die Schweiz, weiterhin ein unabdingbarer Bestandteil einer erfolgreichen Krisenbewältigung darstellen. Deshalb muss der Bund die gesamte Komplexität der Lieferketten solcher Schlüsselgüter evaluieren und Massnahmen, wie mögliche Produktionsanreize für eine Produktion im Inland (z. Bsp. für Impfstoffe), anbieten.

 
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