Vernehmlassung

Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage grundsätzlich zu unterstützen. Sie passt zum einen das Strafregister den Bedürfnissen vieler Verwaltungsbehörden an und respektiert gleichzeitig…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage grundsätzlich zu unterstützen. Sie passt zum einen das Strafregister den Bedürfnissen vieler Verwaltungsbehörden an und respektiert gleichzeitig datenschutzrechtliche Bestimmungen. Zu überdenken ist jedoch die Eintragung von Schuldsprüchen wegen einer Übertretung, wenn eine Busse von mehr als 5‘000 Franken verhängt worden ist. Diesbezüglich müsste ein Eintrag unabhängig der persönlichen finanziellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfolgen. Schliesslich ist es fraglich, ob es neben dem Strafregister für natürliche Personen eines für juristische Personen tatsächlich braucht.

Mit der vorliegenden Gesamtrevision der bestehenden Strafregisterbestimmun-gen sollen die geltenden Regelungen von natürlichen Personen revidiert und solche für juristische Personen geschaffen werden. Neu sollen diese Normen in einem eigenständigen Gesetz verankert werden, dem Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG). Richtigerweise wird dabei dem wachsenden Kreis der gesetzlich zugangsberechtigten Behörden Rechnung getragen und die Zugangsrechte differenziert ausgestaltet. Fraglich ist, ob es neben dem Strafregister für natürliche Personen tatsächlich noch eines für Unternehmen braucht, schliesslich können Unternehmen beliebig neu gegründet werden.

Gemäss Art. 17 Abs. 2 Ziff. 3 V-StReG sind u.a. Schuldsprüche wegen einer Übertretung einzutragen, wenn eine Busse von mehr als 5‘000 Franken verhängt worden ist. Diese Regelung bevorteilt finanziell schwächer gestellte Personen, weil Bussen einkommens- und vermögensabhängig ausgesprochen werden. Würden somit zwei Personen dieselbe Übertretung begehen, so wird auch die neue Regelung dazu führen, dass nur bezüglich der finanziell stärkeren Person ein Eintrag im Strafregister erfolgt. Diese Ungerechtigkeit muss mit einer geeigneten Regelung beseitigt werden. Denkbar wäre, dass das Gericht zusätzlich zur bisherigen Busse eine einkommens- und vermögensunabhängige „theoretische“ Busse ausspricht. Diese wäre alsdann jedoch nur für einen allfälligen Strafregisterauszug ausschlaggebend.

 

 
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