Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen und Änderung der Grundbuchverordnung; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der erläuternde Bericht zum Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) beantwortet zentrale Fragenstellungen nur unzureichend. Aus Sicht der SVP muss der Bericht überarbeitet werden, damit eine fundierte, abschliessende Meinungsbildung erfolgen kann.

Vorab ist festzuhalten, dass aufgrund der bewährten Abläufe im Zusammenhang mit der öffentlichen Urkunde als Papierdokument, keine Eile für einen raschen Verfahrenswechsel hin zur Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen geboten ist. Auch werden gemäss Bericht keine parlamentarischen Vorstösse erledigt.

Bereits im Rahmen der Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Vernehmlassung vom 6. Dezember 2004) stimmte die SVP u. a. dem papierlosen Schuldbrief als Registerpfandrecht unter dem Vorbehalt der Gewährleistung von Datensicherheit und Kostenneutralität zu.

Die Tragweite des vorliegenden Projekts geht nun erheblich weiter. Die Risiken und die Auswirkungen des beabsichtigten Systemwechsels bedürfen einer detaillierten Abklärung. Der Bericht ist u. a. hinsichtlich der folgenden Fragen nicht hinreichend für eine abschliessende Beurteilung:

Zu Beginn stellt sich die zentral Frage betreffend der detaillierten Ausgestaltung der Verfahren im Zusammenhang mit den elektronischen Urkunden. Zudem sind die absehbaren (IT-) Kostenfolgen für das Gemeinwesen bei der zwangsweisen Umstellung in geeigneter Form aufzuzeigen. Auch stellt sich die Frage, wer in welcher Form bemächtigt ist zur Unterzeichnung der Urkunden und ob denn alle Parteien über eine qualifizierte elektronische Unterschrift verfügen müssen. Schlussendlich bedarf die Gewährleistung des Datenschutzes weiterer Erörterung.

Ohnehin müssen die beabsichtigten Massnahmen eine tatsächliche Entlastung der Wirtschaft von administrativem und finanziellem Aufwand zur Folge haben. Heute ermöglichen 11 Kantone ihren Urkundspersonen elektronisch zu arbeiten. Dabei besteht bspw. im Kanton Schwyz ein geringes Bedürfnis; beim Handelsregister erfolgen nicht einmal 1 % der Anmeldungen auf elektronischem Weg. Es ist dabei offensichtlich, dass weiterhin ein grosses Bedürfnis nach Papierdokumenten besteht. Der überarbeitete Bericht hat hierzu gesamtschweizerisch die massgebenden Zahlen festzustellen.

Aus Sicht der SVP wäre es zudem sachdienlich im Vorentwurf mindestens eine Wahloption vorzusehen. Denn je nach Einzelfall ist die Papierform nach wie vor für die Urkundsperson sowie deren Klientschaft wirtschaftlicher, effizienter und somit praktischer.

Mit Verweis auf die vorangehenden Ausführungen lehnt die SVP einstweilen einen Eingriff in die Kantonsautonomie mittels einem zentralen, nationalen Urkundenregister ab. Die bisherige Aufbewahrung in Papierform nach kantonalem Recht hat sich bewährt. Falls die Möglichkeit der Erstellung von Originalen in elektronischer Form geschaffen wird, soll es weiterhin Sache der Kantone sein zu bestimmen, in welcher Weise diese erfasst und aufbewahrt werden.

 
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