Vernehmlassung

Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz)

Die SVP ist mit dem Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus im Grundsatz einverstanden. Allerdings bedauert sie, dass der Bundesrat nach dem Debakel mit den Solidarbürgschaften im Bereich der Schweizer Hochseeschifffahrt, welche zu massiven Kosten im dreistelligen Millionenbereich für den Bund geführt haben und entgegen der klaren Empfehlung der Finanzdelegation erneut auf das Instrument der Solidarbürgschaft zurückgegriffen hat. Darüber hinaus gilt es aus Sicht der SVP missbräuchlicher Verwendung der mit Steuergeldern verbürgten Kredite sofort einen Riegel zu schieben und nicht erst wenn die Bürgschaften gezogen werden.

Aus Sicht der SVP ist die rasche und unkomplizierte Unterstützung von Unternehmen mit Liquiditätsproblemen im Zuge der Corona-Krise durch den Bund in Zusammenarbeit mit den Banken lobenswert. Allerdings ist die SVP konsterniert darüber, dass der Bundesrat trotz der schlechten und teuren Erfahrungen in Zusammenhang mit Solidarbürgschaften im Bereich der Schweizer Hochseeschifffahrt und entgegen der eindeutigen Empfehlung der Finanzdelegation (vgl. hierzu Empfehlung 9 im Bericht der Finanzdelegation «Solidarbürgschaften des Bundes für Schweizer Hochseeschiffe: Untersuchung des Verkaufsprozesses der SCL- und SCT-Schiffe», vom 27. Juni 2019) erneut auf das Instrument der Solidarbürgschaften zurückgegriffen hat und damit Kosten für die Steuerzahler in Milliardenhöhe riskiert.

Denn bereits die Ziehung mehrere Bürgschaften im Bereich der Schweizer Hochseeschifffahrt kam den Bund in den vergangenen Jahren teuer zu stehen und kostete hunderte Millionen an Steuerfranken. In der Folge setzte sich die Finanzdelegation vertieft mit der Thematik auseinander und forderte den Bundesrat in der Konklusion ihres abschliessenden Berichts dazu auf, zukünftig das Instrument der Solidarbürgschaft nicht mehr einzusetzen, sondern neue und falls möglich auch bestehende Solidarbürgschaften in einfache Bürgschaften umzuwandeln. Die SVP fordert den Bundesrat deshalb auf, endlich der Empfehlung Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zu folgen und künftig nicht mehr auf das risikoreiche Instrument der Solidarbürgschaft zurückzugreifen. Infolgedessen soll der Bundesrat soweit notwendig den eidgenössischen Räten auch eine entsprechende Änderung von Art. 3 des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU (SR 951.25) vorlegen.

Darüber hinaus sollte aus Sicht der SVP bestraft werden, wer vorsätzlich mit falschen Angaben einen Kredit nach der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung vom 25. März 2020 erwirkt hat oder eine oder mehrere Vorgaben von Artikel 2 Absatz 2 verletzt. Verstösse gegen die Vorgaben von Artikel 2 Absatz 2 sollten allerdings nicht erst geahndet werden, wenn eine Bürgschaft gezogen wird, sondern bereits vorher, um das Risiko einer Ziehung und somit die Verluste für die steuerzahlende Bevölkerung zu minimieren. Es darf nicht sein, dass Kapitalabflüsse geduldet werden, nur in der Annahme, dass das Unternehmen zukünftig trotzdem noch in der Lage sein wird, seine Schuld des verbürgten Kredits zu tilgen. In erster Linie hat das Unternehmen seine Kreditschuld zu tilgen, um die Solidarhaftung des Bundes und somit der Steuerzahlerinnen und -zahler zu beenden, bevor Mittelabflüsse jeglicher Art stattfinden. Entsprechend der ursprünglichen Verordnung. Aus diesem Grund sollte Art. 26 Abs. 1 nach Ansicht der SVP wie folgt geändert werden:

Art. 26

1 Wer vorsätzlich mit falschen Angaben einen Kredit nach der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung vom 25. März 202017 erwirkt hat oder eine oder mehrere Vorgaben von Artikel 2 Absatz 2 verletzt, wird, wenn die Ziehung der Bürgschaft erfolgt, mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft. Vorbehalten bleibt das Vorliegen einer schwereren strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937. […]

 
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