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Energie
Vernehmlassung

Energiestrategie 2050

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Beschlüsse, Strategien wie auch Gesetze sowie deren Anpassungen müssen geeignet sein, die Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Bevölkerung nicht nur zu…

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Beschlüsse, Strategien wie auch Gesetze sowie deren Anpassungen müssen geeignet sein, die Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Bevölkerung nicht nur zu erhalten, sondern klar zu verbessern. Grundsätze wie Planbarkeit, Rechts- und Investitionssicherheit aber auch die finanzielle Tragbarkeit für kleine und mittlere Unternehmen und die Privatwirtschaft wie auch die Unabhängigkeit vom Ausland sind dabei die Richtschnur, an welcher sich neue Vorhaben orientieren müssen.

Diese Vorgaben sind mit der Energiestrategie bei weitem nicht gegeben. Im Gegenteil: Ohne einen Masterplan, ohne nachvollziehbare Fakten, alleine auf mögliche künftige Szenarien aufbauend, wird unsere bis anhin bewährte und bezahlbare Energieversorgung und damit ein wichtiger Baustein unseres Wohlstands und Wachstums, leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Solche Luftschlösser sind nicht nur widersinnig, sondern gefährlich, gaukeln sie doch der Bevölkerung und Teilen der Wirtschaft vor, mit den postulierten Massnahmen würde die künftige Versorgung mit Energie nicht nur weiterhin sichergestellt sein, sondern sogar noch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Das Gegenteil wird der Fall sein. Die Energiekosten werden steigen, Arbeitsplätze werden nicht geschaffen, sondern umgelagert – die Belastungen für die Bevölkerung, insbesondere auch für die kleinen und mittleren Unternehmen werden signifikant ansteigen, der Föderalismus sowie die Freiheit des Einzelnen werden mit staatlichen Umerziehungs- und Anpassungsmassnahmen schleichend aufgelöst.

Dabei geht der Bundesrat in seiner Strategie äusserst perfid vor. Die in der Vernehmlassung gemachten Vorschläge beziehen sich nur auf die erste Phase des Umbaus der bestehenden Energieversorgung – viele Massnahmen und damit auch deren Auswirkungen werden erst in den nächsten Jahrzehnten in einer zweiten bzw. dritten Phase sichtbar gemacht, in einer Zeit, wo eine Umkehr vom eingeschlagenen Weg praktisch nicht mehr möglich ist. Ein solches Vorgehen ist inakzeptabel, zeigt aber auch deutlich, dass eine ganzheitliche Idee nicht vorhanden ist, sondern die Energiestrategie mit ihren vielen Unbekannten und Variablen eine eigentliche „Blackbox“ darstellt.

Die SVP fordert deshalb nachdrücklich, dass die Energiestrategie alle auch in den kommenden Phasen geplanten Projekte konkret auflistet und anstelle von schwammigen Verbrauchs- und Produktionszielen ein detaillierter Masterplan mit jedem Projekt und Vorhaben wie auch genauen Daten zur Produktion bzw. Inbetriebnahme oder möglichen Einsparungen vorgelegt wird. Ebenso sind Möglichkeiten zur Abkehr der Strategie vorzusehen, sollten diese Meilensteine nicht erreicht werden. Ohne diese Punkte bleibt die Energiestrategie ein unrealistischer, ideologisch verbrämter und gefährlicher Weg ins Nichts.

Die SVP fordert eine realistische Energiepolitik, welche eine Versorgung mit genügend, kostengünstiger, möglichst unabhängiger und sicherer Energie garantiert. Sie hat vor diesem Hintergrund die Pläne des Bundesrates bereits frühzeitig ausführlich und intensiv unter die Lupe genommen und in einem Positionspapier ein realistisches Gegenkonzept entwickelt welches auf folgenden Grundsätzen im Strombereich basiert:

  • Ersatz von 3TWh bis ca. 2030 durch mehr Wasserkraft. Dies bedingt eine klare Verbesserung der Rahmenbedingungen für diesen Energieträger. So ist das Verbandsbeschwerderecht diesbezüglich aufzuheben und die Verfahren sind zu straffen.
  • Ersatz von 3TWh bis ca. 2030 durch mehr neue erneuerbare Energien (Wind, Photovoltaik, Biomasse). Dies soll mit einer Aufhebung der prozentualen KEV-Deckelung erreicht werden, mit Ausnahme der Photovoltaik, welche aufgrund ihrer geringen Wirkung weiterhin begrenzt bleibt. Auch hier sind die Verfahren für Projekte zu kürzen und der Einfluss des Beschwerderechts massiv zu verringern. 
  • Die Laufzeit der bestehenden KKWs beträgt, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit vorausgesetzt, mindestens 60 Betriebsjahre. Dies gibt die dringend benötigte Versorgungssicherheit, bis neue Produktionsanlagen zur Verfügung stehen. 
  • Ersatz von 3TWh und Kompensation des steigenden Stromverbrauchs (jährlicher Zuwachs +0.5%, was 6TWh ergibt) bis ca. 2030 durch ein neues KKW modernster Bauart.
  • Bei Ablehnung eines neuen KKW durch die Bevölkerung müsste die fehlende Elektrizität im Sinne der Versorgungssicherheit mittels teurer Stromimporte oder grossflächigem Einsatz emissionsintensiver, fossiler Energien für die Stromproduktion (Kohle, Öl, GuD und WKK mit fossilem Erdgas) sichergestellt werden. Die Anpassung der klimapolitischen Gesetze ist hierfür unumgänglich.

Für zusätzliche Informationen zum Energiekonzept der SVP verweisen wir auf unser Positionspapier vom August 2012.

Mit den postulierten Eckwerten wird es auch in Zukunft möglich sein, eine bezahlbare, den Anforderungen von Wirtschaft und Bevölkerung genügende und weitgehend unabhängige Energieversorgung sicherzustellen. Damit die Bevölkerung und Wirtschaft rasch Klarheit über den künftigen Weg in der Energiepolitik bekommt, sind die gesamten Massnahmen der Strategie und damit auch alle weiteren Punkte der kommenden Phasen ohne Umschweife auf den Tisch zu legen und diese Vorschläge mittels eines Rahmengesetzes rasch zur Abstimmung zu bringen.

Allgemeines
Eine funktionierende, bezahlbare Energieversorgung ist unabdingbar für Wirtschaft und Bevölkerung. Der Energie kommt in unserem rohstoffarmen Land eine Schlüsselrolle bei Wachstum und Wohlstand zu. Unter anderem als Folge einer Abkehr von fossilen Rohstoffen wird es zu einer weiteren Elektrifizierung kommen. Dies führt zusammen mit der hohen Zuwanderung und neuen, auf Elektrizität angewiesenen technischen Anwendungen dazu, dass wir in Zukunft nicht weniger, sondern sogar mehr Strom brauchen werden – eine Annahme, welche der Bundesrat bis anhin stets in seinen energiepolitischen Massnahmen als gegeben erachtete. Grundsätzlich ist dieser Weg auch heute noch plausibel und sinnvoll, führt er doch dazu, dass die Schweiz durch den vermehrten Ersatz der fossilen Rohstoffe durch Elektrizität unabhängiger vom Ausland wird und auch bezüglich Emissionen Fortschritte machen kann.

Die bisherige Energiepolitik erfüllte diese Anforderungen problemlos. Mit der Energiestrategie 2050 wird diese jahrzehntelang bewährte Politik nun ohne Not über den Haufen geworfen und damit werden auch die Rahmenbedingungen für den Wirtschafts- und Lebensstandort Schweiz stark verschlechtert. Eine Strategie muss auf bewährten Grundlagen aufbauen. Diese müssen wirtschaftlich tragbar, umsetzbar sowie auch zeitlich machbar sein. Unbekannte Variablen sowie mögliche Szenarien sind nicht geeignet, diese Ziele zu erfüllen. Es braucht konkrete Massnahmen mit verlässlichen Planungsparametern. Alles andere führt geradewegs ins energiepolitische Abseits und zu einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit.

Massnahmen
Die SVP lehnt alle Massnahmen der Energiestrategie, welche zu mehr staatlichem Dirigismus, mehr Subventionen und höheren Kosten sowie neuen oder der Erhöhung bestehender Abgaben führen, grundsätzlich ab. Staatliche Eingriffe sind per se kritisch zu hinterfragen, insbesondere bei einem Bereich wie der Energiepolitik, bei welcher selbst kleinste Änderungen Auswirkungen auf das gesamte System von Wirtschaft und Gesellschaft haben. Oberstes Kriterium einer sinnvollen Strategie ist die Versorgungssicherheit, die freie Wahl des Energieträgers sowie jeglicher Verzicht auf Besserstellung einer Energieform gegenüber anderen wie auch des Verbots einer solchen.

Genau diese Punkte sind bei der bundesrätlichen Strategie nicht gegeben, baut sie doch im Gegensatz zur bisherigen Politik mit konkreten Massnahmen und Vorhaben auf das Prinzip Hoffnung und eine staatliche Verzichts- und Verbotspolitik. Anstelle klarer, erreichbarer Ziele und damit verlässlicher Rahmenbedingungen wird ein Gemisch aus utopischen Wunschvorstellungen und staatlichem Interventionismus kreiert – die Verantwortung für die praktische Umsetzung wird delegiert. So wird im ersten vorliegenden Massnahmenpaket auf bisherige Instrumente wie Vorschriften und Zwangsmassnahmen sowie eine Erhöhung von Subventionen gesetzt. Man verschärft diese aber dergestalt, dass die bisherige bewährte und im Gesetz verankerte Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft faktisch ausser Kraft gesetzt wird. Die in Artikel 7 des Energiegesetzes formulierte Aussage, dass die Energieversorgung Sache der Wirtschaft sei, ist deshalb geradezu ein Hohn und macht nur dann Sinn, wenn der Wirtschaft die Verantwortung für das künftige Scheitern der Utopie angelastet werden soll.

Auch bei den Zielen für den Ausbau der Elektrizität aus erneuerbaren Energien wie auch bei der Festlegung von allgemeinen Verbrauchszielen (Art. 2-4) besteht dringend Anpassungsbedarf. Angesichts des Zeitraums über mehrere Jahrzehnte gleichen diese mehr einem Blick in die Kristallkugel, denn seriöser wissenschaftlich fundierter Vorgaben. Die SVP fordert deshalb dringend, dass realistische, messbare Zwischenziele mit entsprechenden Vorschlägen zu deren Erreichung gesetzt werden und die weiteren Phasen und deren Massnahmen, wie bereits mehrmals erwähnt, ebenfalls einbezogen bzw. aufgelistet werden.

Ebenso ist die Erwähnung des nationalen Interesses bei der Nutzung und dem Ausbau von erneuerbaren Energien zwar wichtig, jedoch fehlen auch hier konkrete Vorgaben bzw. klare Angaben, welche für die Rechts- und Investitionssicherheit unabdingbar wären. Darüber hinaus ist die SVP klar nicht einverstanden mit dem Vorschlag der Vergütungen bzw. dem System der KEV an sich. Um Fehlanreize zu verhindern, ist diese erstens nicht weiter zu erhöhen und zweitens klar zu befristen. Dass zusätzlich ein Vergütungssystem für Elektrizität aus Wärme-Kraft-Kopplung (WKK) installiert werden soll, ist angesichts der schwerwiegenden Nachteile dieser Energieform (Emissionen und fossile Abhängigkeit) mehr als nur fragwürdig. Dass der Bundesrat zusätzliche Anforderungen bzw. Vorschriften für den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten aufstellen und damit die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft in diesem Bereich quasi aufkünden will, spricht Bände über den Geist der Vorlage.

Ohnehin ist der Entwurf beseelt von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Wirtschaft. Der Glaube, dass staatliche Eingriffe und Vorschriften den jahrzehntelangen Bemühungen der Wirtschaft überlegen sind, zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Strategie. So sind auch die Vorstellungen im Gebäudebereich geprägt von staatlichem Interventionismus – die Vorgaben an die Kantone sind denn auch als ein zentralistischer, schwerwiegender Eingriff in den Föderalismus zu werten. Noch schlimmer sind die Eingriffe im Elektrizitätsbereich. Die in Art. 43-46 postulierten Effizienzziele für die Unternehmen der Strombranche sind nichts Weiteres als der unglaubliche Versuch der Installierung eines planwirtschaftlichen Regimes. Der fehlende marktwirtschaftliche Ansatz führt zu massiven administrativen Kosten für Umsetzung und Kontrolle. Ein solches Vorgehen ist schon im Grundansatz entschieden abzulehnen.

Im Weiteren sind auch die Emissionsvorgaben bei Fahrzeugen kritisch zu hinterfragen. Ohne Abgleichung mit dem Ausland machen diese Reduktionssätze keinen Sinn bzw. führen zu massiven Mehrkosten für die Bevölkerung. Genau dasselbe ist bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffe zu sagen. Auch hier hat die Schweiz quasi als Sonderzug leider bereits frühzeitig eine solche wirtschaftsfeindliche Abgabe eingeführt. Nun soll diese mit der Variante 2 sogar noch weiter ausgebaut werden. Ein solches isoliertes Vorgehen widerspricht jeglicher betriebswirtschaftlicher Logik und führt einmal mehr zu einer Mehrfachbelastung von Bevölkerung und Unternehmen – ein veritables Eigentor. Für den Abgabesatz ist deshalb, wenn überhaupt, Variante 1 vorzuziehen noch sinnvoller wäre es, die gesamte CO2-Abgabe komplett zu streichen. Ebenfalls zu streichen sind die im Kernenergiegesetz vorgesehenen Verbote der Rahmenbewilligungen von neuen wie auch die Änderung bestehender Kernkraftwerke. Eine solche Regelung ist klar unverhältnismässig und eine Benachteiligung einer über Jahrzehnte bewährten Energieform, für die zurzeit keine wirkliche Alternative existiert.

Fazit
Die Energiestrategie 2050 des Bundesrates erfüllt die Anforderungen an eine bezahlbare, sichere und unabhängige Energieversorgung klar nicht. Sie ist sowohl aus wirtschaftlicher wie auch aus energiepolitischer Sicht entschieden abzulehnen.
Weder findet eine Gesamtschau mit allen nötigen Massnahmen und einem Einbezug aller Faktoren statt, noch sind wichtige Punkte restlos geklärt. So ist zum Beispiel die Einbettung in die europäische Strommarktliberalisierung nicht vorhanden. Ebenso fehlt der Einbezug einer ökologischen Steuerreform, die vom Bundesrat geprüft wird. Entsprechende Vorstellungen sind zwingend gemeinsam mit der Energiestrategie vorzulegen.

In der vorliegenden Form bleibt die Energiestrategie ein Flickwerk und erschwert somit Planbarkeit, Rechts- und Investitionssicherheit massiv. Das Sammelsurium an Vorschlägen drängt die Marktkräfte zurück und führt zu einer sozialistischen Planwirtschaft mit enormen Kosten, deren Folgen erst zu einem Zeitpunkt sichtbar werden – in dem die Möglichkeit zu einer Abkehr nicht mehr gegeben sein wird.

Die „Blackbox“ Energiestrategie 2050 ist offensichtlich Teil einer intransparenten Salamitaktik, welche zu ungewissen Folgen und Kosten führen wird, die zum Schluss der Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen zahlen müssen. Trotz der Tragweite der neuen Politik und der Tiefe der staatlichen Eingriffe in individuelles Verhalten und wirtschaftliche Tätigkeit ist eine verfassungsrechtliche Grundlage mit entsprechender demokratischer Legitimation nicht vorgesehen! Eine solche Vorgehensweise ist zutiefst undemokratisch und unredlich. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, bereits zu Beginn zu wissen, welche Herausforderungen und Probleme bei der Umsetzung der Strategie anstehen werden. Die SVP fordert deshalb eindringlich eine Gesamtschau mit allen verfügbaren Massnahmen und klare messbare Zwischenziele, welche bei Nichterfüllung eine grundsätzliche Abkehr von der Strategie möglich machen.

Deshalb sind wir auch nicht einverstanden mit der Tatsache, dass der Ausstieg aus der Kernenergie in der Vernehmlassung nicht begründet wird. Eine kritische, öffentliche Diskussion über Vor- und Nachteile dieser Energieform wie auch der gesamten Strategie wird damit bewusst unterdrückt. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass das Volk in dieser wichtigen Frage in Kenntnis aller Fakten und aller Phasen das letzte Wort hat. Damit das Volk möglichst unverfälscht seinen Willen kundtun kann, ist die komplette Vorlage unter ein referendumsfähiges Rahmengesetz zu stellen.

Sollte die Strategie vom Volk bestätigt werden, ist zudem eine Anpassung der Klimapolitik bzw. der jeweiligen Gesetze unumgänglich, damit der Einstieg in die fossile Stromproduktion nicht erschwert wird.

 
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