Vernehmlassung

Entlastung der Unternehmen statt Entscheidungsneutralität!

Für die SVP ist die Unternehmenssteuerreform II nicht akzeptabel. Entgegen den Forderungen der SVP besteht das Ziel dieser Unternehmenssteuerreform nicht in erster Linie darin, eine Entlastung der…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerische Volkspartei SVP

Für die SVP ist die Unternehmenssteuerreform II nicht akzeptabel. Entgegen den Forderungen der SVP besteht das Ziel dieser Unternehmenssteuerreform nicht in erster Linie darin, eine Entlastung der Unternehmen zu realisieren, sondern sog. Entscheidungsneutralität herzustellen.

Mit dem Titel Unternehmenssteuerreform wird eine umfassende Reform und Erleichterung der Unternehmenssteuergesetzgebung suggeriert, welche die Vorlage nicht zu erfüllen vermag. Mit den vorliegenden Vorschlägen werden primär die natürlichen Personen, d.h. die Aktionäre entlastet, während die Unternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften) praktisch leer ausgehen. Keines der drei Modelle vermag zu überzeugen.

Folgende Punkte sind speziell hervorzuheben:

  • Alle drei Modelle sind zu kompliziert, zu aufwendig, für den Laien nicht verständlich und gemäss Fachleuten auch für Experten rätselhaft in der praktischen Anwendung.
  • Obwohl die Kapitalgewinnsteuer vom Volk und von den Ständen abgelehnt worden ist, soll sie wieder unter einem anderen Titel (Beteiligungsgewinnsteuer) eingeführt werden. Dies wird die SVP nicht akzeptieren.
  • Es ist rätselhaft, warum Steuererträge langfristig nicht ansteigen, wenn mit besagten Modellen doch Wirtschaftswachstum prognostiziert wird (gemäss Tabelle auf Seite 63 der Vernehmlassungsvorlage).
  • Konkrete Probleme werden nicht gelöst, vielmehr werden zahlreiche neue geschaffen. Es steht nicht wie von vielen Seiten gefordert die Entlastung der Unternehmen im Zentrum, sondern die Entscheidungsneutralität.

Die SVP fordert den Bundesrat auf, eine Vorlage auszuarbeiten, bei der klar die steuerliche und administrative Entlastung der Unternehmen im Vordergrund steht, um die Standortattraktivität der Schweiz aufrecht zu erhalten.

Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Steuerbelastung grundsätzlich senken: Attraktivität Wirtschaftsstandort Schweiz.
  • Die steuerliche Doppelbelastung – beim Unternehmen als Gewinn und beim Aktionär als Dividende – ist aufzuheben. Der gleiche Franken darf nicht länger zweifach versteuert werden.
  • Die Gewinne, die in ein Unternehmen reinvestiert werden, sind einem günstigeren Steuersatz zu unterstellen.
  • Generell sind steuerliche Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge und der Geschäftsaufgabe zu gewährleisten. 
  • Die sogenannten „Business Angels“ sind steuerlich zu entlasten.
  • Um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmungen und den diversen Bildungsanstalten zu unterstützen, sind grosszügige Steuererleichterungen für in Forschung und Bildung investiertes Kapital vorzusehen.
  • Verluste müssen ohne zeitliche Einschränkung verrechnet werden können.
 
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