Vernehmlassung

Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG)

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Das Gleichstellungsgesetz sowie weitere Erlasse bieten bereits heute genügend Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit.

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Das Gleichstellungsgesetz sowie weitere Erlasse bieten bereits heute genügend Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit. Selbstverständlich ist die SVP auch für Lohngleichheit bei gleicher Leistung, noch zentraler ist jedoch, dass Unternehmen überhaupt in der Lage sind, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen und pünktlich den Lohn zu zahlen. Es ist eine Utopie zu glauben, dass es je eine absolute Lohngleichheit geben wird. Zu unterschiedlich sind die objektiven Gründe wie Alter, Ausbildung, Dienstjahre, Erfahrung, Zuständigkeitsbereich, persönlicher Einsatz etc. Eine Lohndiskriminierung herauszuschälen, also der Anteil des Lohnunterschieds – welcher sich nicht durch objektive Gründe erklären lässt – ist ein Ding der Unmöglichkeit. Schliesslich ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch das jeweilige Arbeitszeugnis auf die individuelle Person zugeschnitten. Man kann es drehen und wenden wie man will, jede Art von staatlicher vorgeschriebener Lohnanalyse ist abzulehnen. Sie auferlegt den Unternehmen neue bürokratische Lasten und bindet Ressourcen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen sich die Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

 
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