Vernehmlassung

Finanzplatzstrategie – änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG)

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Von einer Finanzplatzstrategie kann im Zusammenhang mit diesem Geschäft überhaupt nicht die Rede sein. So ist der gemachte Vorschlag weder in strategische…

Finanzplatzstrategie – Erweiterte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder; Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG)

Anhörungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Von einer Finanzplatzstrategie kann im Zusammenhang mit diesem Geschäft überhaupt nicht die Rede sein. So ist der gemachte Vorschlag weder in strategische Überlegungen eingebettet noch auf internationale Entwicklungen ausgerichtet, geschweige denn auf die Bedürfnisse eines konkurrenzfähigen Finanzplatzes angepasst. Vielmehr widersprechen die Vorschläge den 2009 vom Bundesrat formulierten Zielen im Bericht zu den „Strategischen Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz“ diametral.

Die vorgesehene Änderung stellt die Bedürfnisse der staatlichen Bürokratie und deren Kontrollmaschinerie sowie des Fiskalismus statt jene der Bürgerinnen und Bürger und des Standortes Schweiz in den Mittelpunkt. Die Schweiz gehört zu den steuerehrlichsten Nationen der Welt, gerade weil das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern bislang von Vertrauen statt von Misstrauen geprägt war. Dies soll sich mit dieser Vorlage grundsätzlich ändern. Damit verabschiedet sich der Bund nicht nur von einem der wesentlichsten Erfolgsmodelle dieses Landes, sondern nimmt billigend negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes in Kauf.

Die vorgesehenen „Anpassungen“ an die so genannte „Sorgfaltspflicht“ sind in der Praxis überdies undurchführbar und kriminalisieren unnötigerweise die tägliche Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten und beschäftigten Personen in diesem Bereich.

Banken als verlängerter Arm der Steuerbehörden

Auf Druck des Auslandes findet hierzulande für den Finanzsektor ein zunehmend hektischer und planloser Gesetzesaktivismus sowie eine massive Überregulierung statt. Diese orientiert sich an den Interessen der finanzhungrigen, überschuldeten ausländischen Staaten und deren internationalen Organisationen, anstelle derer der Schweiz und ihrer Bevölkerung.

Besonders deutlich belegen dies die neusten Änderungsvorschläge im Geldwäschereigesetz GwG. Artikel 6a verlangt neu von den Finanzintermediären, dass sie bei der Annahme von Vermögenswerten abklären, ob diese versteuert seien oder versteuert würden. Zudem wäre durch das Bankenpersonal eine Risikoabwägung bezüglich jeweiliger Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Eine solche Gesetzesbestimmung macht die Banken zum verlängerten Arm und Gehilfen der Steuerbehörden und zeugt von weitgehender Unkenntnis der täglichen Bankenpraxis. Keine internationale Vorschrift oder Empfehlung verlangt eine solch restriktive Praxis und es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb die Schweiz hier ohne Not vorpreschen sollte.

Unklare Begriffe führen zu Rechtsunsicherheit

Als problematisch erachtet die SVP auch die Tragweite des verwendeten Begriffs der „Steuerkonformität“. Aufgrund der unzureichenden Definition der „Steuerkonformität“ bleibt es ein schwammiger Begriff, dessen Interpretation dem Ermessen der Behörden überlassen bleibt, was letztendlich zu Rechtsunsicherheit führt. Besonders stossend erscheinen die „Anhaltspunkte“, die angeblich auf ein steuerunehrliches Verhalten hinweisen sollen. Solche können sein: „Komplexe Strukturen“, insbesondere über Sitzgesellschaften oder eine verlangte „erhöhte Diskretion“, beziehungsweise „auffällig häufige Bartransaktionen“. Auch das Anlegen in „steuerbefreite Anlageprodukte“ soll unter diese Kategorie fallen.
Der Schweizer Finanzplatz hat viele Jahrzehnte lang genau diese von unserem Bankkundengeheimnis geschützte Diskretion garantiert; diese weltweit anerkannte und verlangte Diskretion soll nun als Merkmal einer steuerunehrlichen Praxis definiert und damit diskreditiert werden. Auch besteht unser international bekanntes Know-how im Bereich Banking gerade im Angebot auch komplexerer Anlagestrategien, was durch die vorliegende Gesetzesänderung ebenfalls kriminalisiert wird. Wenn unsere Banken – wie mit dieser Vorlage in der Praxis unumgänglich – eine Selbstdeklaration oder die Offenlegung der Steuerdaten verlangen müssen, werden viele ausländische, aber auch viele Schweizer Kunden ihre Bankgeschäfte im nahen oder fernen Ausland tätigen, da nirgendwo sonst ein so enges gesetzliches Korsett besteht. Dies kann auch problemlos bei einer Schweizer Bank mit Sitz im Ausland geschehen. Die Folge wäre ein dramatischer, unverantwortlicher Verlust von Arbeitsplätzen in der Schweiz.

Praxisferne Überreglementierung

Indem der Staat die Finanzintermediäre mit so weit gehenden Sorgfaltspflichten belastet, schiebt er seine Verantwortung ans Bankpersonal ab, belegt es mit unerfüllbaren Pflichten und wird es bei Nichterfüllen auch drastisch zur Rechenschaft ziehen. Mit noch so viel der in Artikel 8 verlangten „Ausbildung“ und mit noch so drastischen „Kontrollen“ kann von den Banken die Prüfung der Steuerkonformität jedes einzelnen Kunden nicht geleistet werden. Von der gleichen Praxisferne zeugen die neuen Artikel 11 a und 11 b, die vorschreiben, dass unter einem „begründeten Verdacht“ von Steuerdelikten neue Geschäftsbeziehungen nicht aufgenommen und bestehende nicht fortgesetzt werden. Neue Sorgfaltspflichten dürfen zudem nicht rückwirkend eingeführt werden, da dies den Grundsätzen von Treu und Glauben und der Vertragstreue zutiefst widersprechen würde. Grundsätzlich ist von der Ehrlichkeit, nicht der Unehrlichkeit der Kunden auszugehen. Wenn schliesslich in Artikel 17 die FINMA und die Eidgenössische Spielbankenkommission zur Konkretisierung der verschärften Bestimmungen mittels Verordnung ermächtigt werden, führt dies zu einer weiteren Regulierung und zu einer Kriminalisierung unseres Finanzplatzes, wie sie weltweit einzigartig dasteht und weder von den G20 noch von der OECD oder von der EU je gefordert worden ist.

Die SVP nimmt mit grossem Befremden zur Kenntnis, dass der Bundesrat und insbesondere das Finanzdepartement gegenwärtig bei der Regulierung unseres Finanzplatzes noch wesentlich weitergehen, als was das Ausland je von der Schweiz verlangt hat. Dieses Vorgehen hat einzig zum Ziel, das Bankkundengeheimnis auch im Inland abzuschaffen und zum automatischen Informationsaustausch, also zum System des „gläsernen Bürgers“, überzugehen. Damit wäre eine wesentliche Säule unseres weltweit bewunderten Erfolgsmodells unwiederbringlich zerstört und verloren. Aus diesen Gründen wird die SVP die vorgelegten Verschärfungen des Geldwäschereigesetzes GwG entschieden bekämpfen.

Grundsätzlich möchten wir zudem betonen, dass es wenig Sinn macht, dass sich die Schweiz selbst neue gesetzliche Regulierungen auferlegt, welche keinem internationalen Standard entsprechen, international nicht anerkannt sind und von Entwicklungen im internationalen Bereich überlagert werden könnten. Auch vor diesem Hintergrund sind die Arbeiten an der vorliegenden Finanzplatzstrategie einzustellen.

 
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