Vernehmlassung

Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative „Keine Massentier-haltung in der Schweiz (Masssentierhaltungsinitiative)“

Die SVP lehnt den Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Masssentierhaltungsinitiative)“ ab. Der direkte Gegenvorschlag geht für die meisten Tierhalter sogar weiter als dies die Massentierhaltungsinitiative selbst vorsieht, weil einerseits Anreizprogramme in die gesetzlichen Minimalanforderungen überführt werden und andererseits von der Regelung nicht mehr nur die landwirtschaftliche Tierhaltung betroffen wäre, wie dies die Initiative fordert, sondern sämtliche Tierhalter. Dies, obwohl die Schweiz in der Summe bereits heute über eine der strengsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit verfügt. Die vorgesehenen Neuerungen würden das bewährte Anreizsystem zerstören, welches in den vergangenen Jahren massgeblich zur Förderung des Tierwohls beigetragen hat und würde sich somit in höchstem Masse kontraproduktiv auswirken. Zusammen-fassend kann festgehalten werden, dass bestehende Konflikte verschärft und die Landwirtschaft als Ganzes, aber auch die inländische Nachfrage an sich, durch die Verfassungsänderung unnötigerweise gefährdet geschwächt.

Bestehende Regulierungen reichen aus: Die Schweiz als Musterknabe

Die Tatsache, dass die Schweiz insgesamt betrachtet bereits heute über eine der strengsten Tierschutzgesetzgebung der Welt verfügt, zeigt eigentlich bereits, dass eine weitergehende Verschärfung, wie sie von der eigentlichen Volksinitiative aber insbesondere auch vom direkten Gegenentwurf des Bundesrates vorgesehen ist, vollkommen überflüssig ist. Eine weitere Verschärfung stellt lediglich ein weiterer Schritt in jene Richtung dar, als dass eine produzierende und die Bevölkerung ernährende Landwirtschaft auf lange Sicht in der Schweiz verunmöglicht wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die heutige Landwirtschaft auf Kosten des Tierwohls erfolgt, wie dies von den Initianten gerne suggeriert wird. Vielmehr ist die «Massentierhaltung», wie dies der Initiativtext beschreibt, bereits mit der heutigen Gesetzgebung verboten. Dies stellt auch der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht zu seinem Gegenentwurf in Kapitel 4.1 fest. Aufgrund der bereits vorhandenen und weitgehenden Regulierung zum Schutz des Tierwohls, ist auch die Gegenüberstellung eines Gegenentwurfes nicht notwendig und aus Sicht der SVP abzulehnen. Neben zahlreichen Verordnungen über die Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion begrenzen auch eine ganze Reihe anderer gesetzlicher Bestimmungen im Umweltrecht, insbesondere Gewässerschutzrecht, und im Bereich der Förderinstrumente des Landwirtschaftsrechtes die absolute Grösse der Nutztierbestände. Die begrenzende Wirkung der verschiedenen Erlasse zeigt sich eindrücklich in den internationalen Vergleichen der Tierbestände auf den Landwirtschaftsbetrieben.

Bewährte Anreizsysteme würde zerstört

Der Gegenentwurf würde das bewährte Anreizsysteme zerstören und würde sich somit sogar in höchstem Masse kontraproduktiv auf die tiergerechte Haltung von Nutztieren auswirken. Gerade die erfolgreichen Tierwohl-Anreizprogramme BTS und RAUS zeigen die grosse Bereitschaft der Schweizer Bauern den Tierschutz und darüber hinaus das Tierwohl zu fördern. Zudem ist die Bereitschaft der Landwirtschaftsbetriebe nach höheren Standards zu produzieren bereits heute deutlich höher als die Marktnachfrage nach solchen Erzeugnissen. So stehen beispielsweise bei IP-Suisse (Terra-Suisse) weit über hundert Betriebe mit BTS/RAUS – Produktion auf der Warteliste. Diese Betriebe produzieren jährlich tausende von Labeltiere, welche aber leider mangels Nachfrage nicht im Label vermarktet werden können. Wenn die bisherigen Anreizprogramme BTS und RAUS zum Standard würden, könnte der Bund dafür keine Direktzahlungen mehr ausrichten. Die Differenzierungsmöglichkeiten aufgrund unterschiedlicher Produktionsstandards im Markt würden reduziert und die Labelkonkurrenz abgeschwächt, obwohl diese mehr Tierwohl schafft. Bereits heute haben die Konsumenten die Wahl und können zusätzliches Tierwohl mit dem Kauf entsprechender Lebensmittel aktiv fördern.

Eine weitere Folge wäre, neben dem Dahinfallen des bewährten Anreizsystems, dass die wegfallenden Tierwohlbeiträge vom Markt über eine Erhöhung der Konsumentenpreise bezahlt werden müssten. Damit würde auch die Preisdifferenz zwischen Schweizer und Importfleisch weiter vergrössert. Wären die höheren Preise am Markt nicht durchsetzbar, würden die höheren Kosten zu einer weiteren Einkommensreduktion der Schweizer Landwirte führen.

Schwächung der heimischen Nachfrage

Der Bundesrat sieht in seinem Gegenentwurf keine Massnahmen für die Regelung der Importe vor. Während also die Produktionskosten in der Schweiz aufgrund der strengeren Vorschriften steigen würden, wird der einheimische Produktionsstandard an der Grenze nicht mehr geschützt und durch billigere Ware aus dem Ausland ungebremst konkurrenziert. Neben den wirtschaftlichen Folgen für Schweizer Produzenten werden so indirekt Importe gefördert, welche tieferen Standards genügen. Die Menschen würden nicht nur vermehrt landwirtschaftliche Erzeugnisse im Ausland einkaufen, sondern dabei auch noch übrige Erledigungen machen, was den Einkaufstourismus insgesamt fördern und somit auch den inländischen Konsum als Ganzes schwächen würde. Die Konsumenten würden also wieder auf günstigere Erzeugnisse ausweichen, welche nach weit tieferen Standards produziert wurden. Dem Tierwohl würde somit ein Bärendienst erwiesen.

Traditionelle Landwirtschaft wäre gefährdet

Die historisch gewachsenen Gegebenheiten in der Realität wurden nicht berücksichtigt. Je nach Lage (z.B. Zentrumslage in einem Dorf), in welcher sich der Betrieb befindet und je nach Distanz und Eignung der Parzellen, kann es schwierig bis unmöglich werden, den im Gegenentwurf geforderten Zugang zu einer Weide zu ermöglichen. Somit würden landwirtschaftliche Betrieb zunehmenden aus den Schweizer Dörfern vertriebene und in eine Art industrielle Betriebsführung ausserhalb traditioneller, ländlicher Gemeinden gedrängt. Tierfreundliche Ställe mit Laufhöfen oder Ausläufen verlangen zudem nach heutigen Auflagen z.B. wegen Geruchsbelastungen grössere Abstände zu Bauzonen, was aus Sicht der Raumplanung (Zersiedelung der Landschaft) absolut unerwünscht ist. Die heute schon bei bestehenden Ställen vorhanden Interessenskonflikte würden weiter verschärft. Eine zielführende Betriebsführung würde hierdurch weiter erschwert.

Die Initiative sowie der Gegenvorschlag suggerieren, dass nur ein Freilaufstall ein tierfreundlicher Stall ist. Die Praxis lehrt uns jedoch etwas anderes. Ein nach den neusten Erkenntnissen gebauter oder umgebauter Anbindestall, welcher den Faktoren: Liegekomfort, Fresskomfort, Frischluft und Licht gerecht wird ist aus Sicht des Tierwohls besser als ein mittelmässig bis schlecht unterhaltener Freilaufstall. Gerade für die in der Schweiz unverzichtbare und kleinstrukturierte Landwirtschaft in Berggebieten muss die Möglichkeit eines Anbindestalles erhalten bleiben. Darüber hinaus stehen offene Ställe mit grossen, über die Normen des Tierschutzrechtes hinausgehenden Flächen, in einem Zielkonflikt zur Forderung der Reduktion der Ammoniakbelastung.

 
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