Vernehmlassung

Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Euro-dac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika ge-schlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten

Aus Sicht der SVP bleibt zur Bekämpfung der Kriminalität die Kontrolle der Schweizer Grenze wie es vor dem Beitritt zum Schengen-Raum der Fall war, das effektivste Mittel. Auf die Vernehmlassung bezogen bedeutet dies, dass ein rascher Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdruckdaten notwendig ist, weil diese für ergebnisorientierte Ermittlungen entscheidend sind: Die Abkommen der Vernehmlassung sind dabei ein Schritt in die richtige Richtung und sind aus Sicht der SVP geeignet, den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer zu bekämpfen. Da sich der automatisierte Austausch bei DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten nur auf Treffer/Kein-Treffer be-schränkt und der Informationsaustausch über Amtshilfe erfolgen muss, sind die Abkommen auch aus datenschutztechnischer Sicht vertretbar.

Momentan können die Schweizer Polizeibehörden für die Erlangung von Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdruckdaten auf internationaler Ebene nicht auf einen automatisierten Abgleich mit anderen nationalen Datenbanken in Europa zurückgreifen. Sie müssen in jedem Land einzeln nachfragen, ohne zu wissen, ob ein Land über relevante Informationen verfügt, und ohne Garantie, eine Antwort zu erhalten.

Für eine wirksame und umfassende internationale Zusammenarbeit, insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten, ist es von grundlegender Bedeutung, dass rasch und effizient präzise Informationen ausgetauscht werden können. Dazu sind Verfahren vorzusehen, die den Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdruckdaten oder Daten zu Fahrzeugen und deren Haltern begünstigen.

Prümer Zusammenarbeit
Mit dem Prümer-Abkommen soll die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz verbessert werden. Insbesondere sollen Terrorismus und schwere Straftaten besser bekämpft werden. Hierzu besteht die Erleichterung dahingehend, dass rascher in Erfahrung gebracht werden soll, welche anderen Staaten über Informationen verfügen. Vor diesem Hintergrund gewähren sich die Mitgliedstaaten gegenseitig Zugriffsrechte für ihre automatisierten DNA-Analyse-Dateien, ihre automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssysteme (sog. Fingerabdruckverfahren) und ihre Fahrzeugregisterdaten. Bei Daten aus den nationalen DNA-Analyse-Dateien und den nationalen automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssystemen sollte ein Treffer/Kein-Treffer-System dem abfragenden Staat die Möglichkeit geben, in einem zweiten Schritt den Datei führenden Staat um die zugehörigen personenbezogenen Daten und gegebenenfalls im Wege der Rechtshilfe um weitere Informationen zu ersuchen. Aus Sicht der SVP begünstigt die mit dem Prümer-Abkommen beabsichtigte Zusammenarbeit die Strafverfolgung erheblich.

Eurodac-Protokoll
Die Eurodac-Datenbank enthält Fingerabdruckdaten von Drittstaatsangehörigen, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch stellen oder die beim Versuch, illegal in den Dublin-Raum einzureisen, in Gewahrsam genommen werden. Die Schweiz wendet die asylbezogenen Elemente der Eurodac-Verordnung an, wie dies das Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags vorsieht. Allerdings fällt der Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke nicht in den Geltungsbereich dieses Abkommens.

Nun sollen die für die innere Sicherheit zuständigen Behörden in genau bestimmten Fällen Zugang erhalten können, d. h. wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Täter einer terroristischen Straftat oder einer sonstigen schweren Straftat einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat.

Aus Sicht der SVP ist diesem Abkommen zuzustimmen. Dschihadisten und sonstige Terroristen sind unter allen Umständen von der Schweiz fernzuhalten und deren Bekämpfung, d. h. insbesondere der Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder anderer schwerer Straftaten, ist für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz notwendig.

PCSC
Seit 1986 nimmt die Schweiz am Visa-Waiver-Programm der Vereinigten Staaten teil. Dank diesem Programm können Schweizer zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage ohne Visum in die Vereinigten Staaten einreisen. Diese Bestimmung gilt umgekehrt auch für amerikanische Staatsbürger, die in die Schweiz reisen. 2009 haben die Vereinigten Staaten bekannt gegeben, dass der Abschluss eines («Prüm-ähnlichen») PCSC-Abkommens, das den Austausch von DNA- und daktyloskopischen Daten betreffend Personen, die schwere Straftaten begangen haben, vorsieht, ein neues Kriterium für das Programm ist.

Das Visa-Waiver-Programm bringt erwiesenermassen geringeren Verwaltungsaufwand, mehr Benutzer bzw. Bürgerfreundlichkeit, einen verstärkten Tourismus, vereinfachte Geschäftsreisen und ist somit gesellschaftlich wie auch wirtschaftlich gesehen ein Mehrwert. Aus Sicht der SVP muss das Programm weiterhin gewährleistet werden. Dass der Austausch von DNA- und Fingerabdruck-Daten auf die Bekämpfung von schweren Straftraten fokussiert, ist auch im kriminalpolitischen Interesse der Schweiz und im Hinblick auf den Datenschutz vertretbar.

 
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