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Vernehmlassung

Massnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele nach dem CO2-Gesetz

Die SVP lehnt die Vorlage grundsätzlich ab. Gemäss CO2-Gesetz ist das Reduktionsziel in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen zu…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage grundsätzlich ab. Gemäss CO2-Gesetz ist das Reduktionsziel in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen zu erreichen. Dazu ist insbesondere auch die Änderung des Mineralölsteuergesetzes, die zeitgleich in die Vernehmlassung gegeben wurde, zu zählen. Zudem hat der Bundesrat vor Einführung einer Lenkungssteuer Massnahmen der umliegenden Länder zu berücksichtigen. Das ist ganz offensichtlich nicht geschehen, haben doch alle EU-Nachbarstaaten der Schweiz steuerliche Entlastungen zur Förderung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen bereits in Kraft gesetzt. Bevor diese Massnahme nicht umgesetzt und ihre Wirkung evaluiert ist, muss die Einführung einer Lenkungssteuer in jedweder Form und Kombination als gesetzeswidrig betrachtet werden.

Mit dem Klimarappen liegt zudem seit zwei Jahren ein Konzept vor, das als freiwillige Massnahme einen echten und kyoto-konformen Beitrag zum Erreichen der Reduktionsziele leisten kann. Dass in den vorliegenden Unterlagen Lenkungssteuer und freiwillige Massnahmen vermischt werden, ist schlechterdings inakzeptabel. Dieser Umstand spiegelt allerdings den Geist, den die gesamte Vorlage atmet. Sie ist geprägt von einer unsachlichen – um nicht zu sagen: tendenziösen – Argumentation und enthält Falschaussagen, insbesondere auch im Vergleich mit anderen Botschaften und Berichten zur Energiepolitik. Dieser Haltung entspricht nicht zuletzt auch die faktische Weigerung des zuständigen Departements, die flexiblen Mechanismen gemäss Kyoto-Protokoll der Nutzung zugänglich zu machen.

In diesem Zusammenhang kritisiert die SVP auch vehement die plötzliche Einsprache der Weko gegen den Klimarappen – notabene während des laufenden Vernehmlassungsverfahrens und nachdem die zuständigen Instanzen des Bundes während zwei Jahren die Rechtmässigkeit des Klimarappens nicht in Frage gestellt haben! Es drängt sich der Verdacht auf, dass das Konzept Klimarappen – allenfalls in Erwartung der Vernehmlassungsresultate – bereits während des laufenden Verfahrens diskreditiert werden soll. Zwar beteuert das BUWAL in der Medienmitteilung vom 23. Dezember 2004, dass durch die abschlägige Stellungnahme der Weko „die Variantenwahl für die Umsetzung des CO2-Gesetzes (…) nicht eingeschränkt“ werde. Diese Ansicht ist, wenn nicht irreführend, so wenigstens blauäugig. Es ist absehbar, dass die notorischen Umweltorganisationen gegen diejenigen Varianten, die den Klimarappen mit einbeziehen, letztlich unter Inanspruchnahme des Verbandsbeschwerderechts vorgehen werden.

Ordnungspolitisch vollkommen inakzeptabel ist schliesslich das Ansinnen, nur rudimentäre Skizzen der Varianten in die Vernehmlassung zu geben, nach dem Variantenentscheid aber auf eine weitere Vernehmlassung der Rechtstexte verzichten zu wollen. Das ist bei einer Vorlage, die derart weitreichende Auswirkungen auf Volkswirtschaft und Gesellschaft hat, schlicht unseriös. Dass für dieses Vorgehen zeitliche Gründe angeführt werden, ist wenig verständlich, da der Wortlaut der entsprechenden Gesetzesartikel (Art. 3 und 6) nicht derart zwingend ist, wie die Autoren des erläuternden Berichtes suggerieren. Auch verwaltungsökonomische Gründe sind wenig glaubhaft. In diesem Fall würde der gesunde Menschenverstand gebieten, dass nicht Ideenskizzen in die Vernehmlassung gegeben werden, sondern die konkreten Rechtstexte. Die SVP verlangt in jedem Fall, dass über die vom Bundesrat beschlossene Variante und die entsprechenden Rechtstexte ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird.

Der Entscheid über die mögliche Erhebung einer Lenkungssteuer auf fossile Brenn- und Treibstoffe ist allerdings verfrüht. Mit dem Hinweis auf geplante, aber noch nicht beschlossene Massnahmen im verkehrspolitischen Bereich implizieren die Autoren gleich selber, dass die Voraussetzungen für die Einführung einer Lenkungssteuer noch nicht gegeben sind. Aus diesem Grund und aus der grundsätzlichen Überlegung, dass Wirtschaft und Bevölkerung bereits heute steuerlich zu stark belastet sind, sieht die SVP keinerlei Anlass, die Phase der freiwilligen Massnahmen vorzeitig zu beenden. Wir lehnen alle vorgeschlagenen Massnahmen ab.

Eventualiter kann die SVP im Rahmen der freiwilligen Massnahmen der Variante 4 zustimmen.

 
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