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Vernehmlassung

Medien brauchen keine staatliche Förderung

Die SVP begrüsst eine Aufhebung der indirekten Presseförderung mittels verbilligter Posttaxen. Sie stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Befreiung der Post von staatlichen Aufgaben…

VERNEHMLASSUNGSANTWORT vom 3.2.2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP

 

Neue Verfassungsbestimmung betreffend Medienpolitik: Medien brauchen keine staatliche Förderung

Die SVP begrüsst eine Aufhebung der indirekten Presseförderung mittels verbilligter Posttaxen. Sie stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Befreiung der Post von staatlichen Aufgaben und ihrer Überführung in ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen dar. Die SVP weist aber das Ansinnen, im Gegenzug eine direkte staatliche Förderung aller Medien einzuführen, entschieden zurück. Presse- und Medienförderung ist keine Aufgabe eines demokratischen Staates.

Bedeutung der Printmedien für den demokratischen Prozess

Um einen Systemwechsel hin zu direkten Bundesbeiträgen rechtfertigen zu können, müsste die Bedeutung der Printmedien für den demokratischen Prozess geklärt werden. Unklar ist insbesondere auch die Beziehung zwischen der Abnahme der Titelanzahl und einer stärkeren Nutzung des Fernsehens sowie der vermehrten Informationsbeschaffung über das Internet. Insgesamt weckt die Abnahme der Titelvielfalt im Printbereich bei gleichzeitiger Zunahme der Fernseh- und Internetangebote den Anschein stark veränderter Informationsbedürfnisse und -gewohnheiten. Folgerichtig zielt der vorgeschlagene Artikel denn auch nicht auf eine Förderung der Presse im Speziellen sondern auf eine Förderung aller Medien im Allgemeinen. Diese Tatsache wird in den vorliegenden Unterlagen undeutlich und damit missverständlich dargestellt.

Folgen des Konzentrationsprozesses für die Informationsvielfalt

Was den Konzentrationsprozess betrifft, ist die SVP nicht überzeugt, dass er derart weitreichende Folgen für die Informationsvielfalt auf regionalpolitischer Ebene hat, wie behauptet wird. Das mag so scheinen, wenn einseitig auf die Zeitungen fokussiert wird, ohne die Bedeutung von Radio, Fernsehen und Internet zu berücksichtigen. Tatsache ist denn auch, dass die bis anhin betriebene Form der Förderung den Konzentrationsprozess und das damit verbundene so genannte Titelsterben nicht aufhalten konnte. Es darf sogar gefragt werden, ob die Förderung den Prozess letztlich nicht sogar perpetuiert hat. Immerhin verleiten solche Massnahmen die Empfänger dazu, notwendige Restrukturierungen nicht rechtzeitig einzuleiten und sich veränderten Marktbedingungen anzupassen. Die Vergangenheit zeigt also, dass sich das so genannte Titelsterben mittels einer staatliche Förderung nicht aufhalten lässt. Insofern ist die Einführung einer direkten staatlichen Förderung, die in letzter Konsequenz alle Medien zu erfassen versucht, rundweg abzulehnen.

Vereinheitlichung der Inhalte

Noch aus einem anderen Grund mutet die Intention, die Meinungsvielfalt auf regionaler Ebene mittels staatlicher Regulierung sicherstellen zu wollen, seltsam an. Dem aufmerksamen Leser, der sich täglich mit mehreren Publikationen auseinandersetzt, muss auffallen, dass auch auf überregionaler Ebene eine Tendenz zur inhaltlichen Vereinheitlichung besteht. Dazu tragen nicht allein die international operierenden Presse- und Bildagenturen bei, sondern in einem nicht geringen Mass auch der Bund selber mit seiner immer intensiveren, aufwändig gestalteten und teils geradezu aufdringlichen Informationspolitik.

Ausbildung der Medienschaffenden

Viel wichtiger, um die Meinungsvielfalt und Unabhängigkeit der Berichterstattung zu gewährleisten, erscheint der SVP die Aus- und Weiterbildung der Journalisten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Gleiches gilt auch für die Definition und konsequente Anwendung von Instrumenten der Qualitätssicherung.

Aufgaben des Medienmarktes

Letztlich ist auch die Tendenz, die aus dem erläuternden Bericht spricht, die Wirtschaft, oder einzelne ihrer Zweige, in den Dienst der Demokratie zu stellen, abzulehnen. Es ist nicht Aufgabe (sondern eine Folge) des Medienmarktes, dafür zu sorgen, dass ein möglichst breites Spektrum an Informationen und Meinungen angemessen, im vorliegenden Fall also nach staatlicher Massgabe, repräsentiert ist. Die SVP anerkennt, dass demokratische Entscheidungsfindung mit der Vielfalt der Meinungen zusammenhängt. Viel entscheidender aber ist der freie Diskurs der Meinungen. Der Staat hat sich hier zu enthalten und den Medienmarkt privaten und unabhängigen Anbietern zu überlassen. In diesem Zusammenhang muss namentlich die Monopolstellung der SRG grundsätzlich überdacht werden, damit auch im audiovisuellen Bereich private Initiative eine Chance hat.

Kostenfolgen

Es ist illusorisch, davon auszugehen, dass Förderung nicht Mehrkosten auslöst. Die Staatspolitische Kommission hält in ihrem Bericht fest, dass die Ziele der Förderung auf keinen Fall mit weniger als SFr. 100 Mio. zu erreichen seien. Es besteht also die berechtigte Sorge, dass mit Annahme des Artikels zusätzliche Kosten ausgelöst werden, insbesondere, wenn dereinst noch ein ebenso deplaziertes Medienvielfaltsgesetz eingeführt werden sollte.

 

Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen lehnt die SVP den vorliegenden Verfassungsartikel entschieden ab.

 
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