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Vernehmlassung

Neues Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM)

Die SVP lehnt das neue Mediengesetz ab. Es beinhaltet eine deutliche Ausweitung des „Service public“-Auftrags, führt zu zusätzlichen staatlichen Geldflüssen und erfasst neu auch den Online-Bereich. Hierfür fehlt dem Bund die Verfassungskompetenz, was die Diskussion über ein solches Projekt obsolet macht. Ein neues Expertengremium hätte umfangreiche Entscheidungs- und Regulierungskompetenzen – ein Fremdkörper in einer Demokratie. Insgesamt präsentiert sich dieses neue Gesetz damit als brandgefährlicher Cocktail für Willkür und mehr staatliche Abhängigkeit der Medien.

Zunächst ist festzuhalten: Der Bundesrat verfügt über keine verfassungsmässige Kompetenz, um ein solches Gesetz zu erlassen. Die Bundesverfassung sieht weder die Regulierung des Internets noch direkte Medienförderung als Aufgaben des Bundes vor. Dass mittlerweile sogar über eine Beteiligung der Verlagshäuser am Gebührentopf diskutiert wird, zeigt, wie abwegig dieser Gesetzesentwurf ist.

Abgesehen davon ist es aber auch völlig unnötig, das Radio- und Fernsehgesetz durch ein neues Gesetz zu ersetzen. Die nötigen Revisionsschritte – die namentlich in einer Deregulierung bestehen müssen – können problemlos mit diesem Gesetz vorgenommen werden.

Hier weitere Kritikpunkte im Detail:

Art. 1 Zweck
Die demokratische Entwicklung der Schweiz muss ebensowenig gesetzlich gefördert werden, wie die Qualität von elektronischen Medien. Vielmehr sind durch geeignete Rahmenbedingungen ein lebendiger Markt und eine möglichst grosse Angebotsvielfalt anzustreben, was zu den gewünschten Resultaten führen wird.

Art. 5 Staatsunabhängigkeit und Autonomie
Die Unabhängigkeit der Medien vom Staat ist dann gewährleistet, wenn diese inhaltlich und finanziell unabhängig sind. Die Unabhängigkeit gesetzlich festzuschreiben, dann aber von staatlichen Subventionen und Programmaufträgen auszugehen, ist widersprüchlich und gefährlich.

Art. 14 Werbeverbote
Die SVP lehnt jede Ausdehnung von Werbeverboten ab.

Art. 21 Grundsätze
Die Erteilung der Konzession ist ein politischer, gesetzgeberischer Akt, da die SRG-Konzession den gesamten Markt beeinflusst, bzw. verzerrt, bis verunmöglicht. Der Entscheid über die SRG-Konzession ist zwingend bei einer demokratisch gewählten Behörde anzusiedeln. Nach Auffassung der SVP wäre es richtig, die Entscheidungskompetenz über die SRG-Konzession der Bundesversammlung zu übertragen oder das Parlament zumindest einzubinden (Rahmenkonzession). Die Übertragung der Entscheidungskompetenz an ein Expertengremium, welches nicht kontrolliert werden kann, ist dezidiert abzulehnen – dies ist völlig abwegig.

 Art. 22 Inhalt des Leistungsauftrags
Die Inhalte des Leistungsauftrags sind widersprüchlich und unklar formuliert. So wird in Art. 22 Abs. 1 statuiert, das sich die Angebote der SRG im Bereich Unterhaltung „von anderen kommerziellen Angeboten“ zu unterscheiden hätten. Hierzu sind folgende Punkte festzuhalten:

  1. Bei der SRG darf es sich nicht um kommerzielle Angebote, sondern um (durch Gebühren finanzierte) „Service public“-Leistungen handeln. Entsprechend muss es heissen „…die sich von kommerziellen Angeboten unterscheidet.“
  2. Wenn der SRG eine „Leitbildfunktion“ im Bereich der Unterhaltung zukommt (Art. 9 der neuen Konzession), wie ist dies mit den Bestimmungen von Art. 22 BGeM vereinbar?
  3. Wenn die SRG (Art. 9 Abs. 4 der neuen Konzession) bei der „Akquisition von fiktionalen Inhalten“ mit privaten Anbietern „kooperieren“ soll, wie ist dies mit den Bestimmungen von Art. 22 BGeM vereinbar?

Nur schon diese wenigen Punkte zeigen, dass punkto Leistungsauftrag endlich die entsprechenden Diskussionen zu führen sind. Hier muss der Bundesrat noch einmal über die Bücher.

 Art. 46 Grundsatz
Die SVP lehnt die direkte Förderung einzelner Medienangebote dezidiert ab. Völlig falsch ist es, wenn die Entscheidung, was gefördert werden soll, durch eine Expertengruppe ohne jede demokratische Legitimation getroffen wird.

Art. 73 Nachrichtenagenturen
Eine finanzielle Unterstützung von Nachrichtenagenturen aus dem Radio- und Fernseh-Gebührentopf kommt für die SVP nicht in Frage.

Art. 76 Medienforschung
Das veränderte Nutzungsverhalten im Medienbereich führt dazu, dass die Branche die Dienstleistungen der Mediapulse AG zur Messung der Einschaltquoten und Hörerzahlen mehr denn je braucht. Um den Auftrag auch in Zukunft erfüllen zu können, muss die Mediapulse AG kostspielige Innovationen tätigen. Aus diesem Grund soll die Mediapulse AG wie bisher auch in Zukunft mit Mitteln aus den Gebührengeldern unterstützt werden. Dieser Grundsatz soll gesetzlich verankert werden.

Art. 92 ff. Kommission für elektronische Medien
Weil offensichtlich niemand dafür die Verantwortung tragen will, schlägt das Gesetz eine neue, «unabhängige» Kommission für elektronische Medien vor. Quasi als «Wächterrat» soll diese die Einhaltung der SRG-Konzession sowie die Leistungsvereinbarungen mit privaten Medienanbietern beaufsichtigen. Zudem entscheidet sie, welche Internetportale genügend «Video-Filmchen» zeigen, um als «Service public» finanziell gefördert zu werden und welche anderen dies trotz qualitativ hochstehenden Artikeln nicht verdient haben. So ein Konstrukt hat in der Medienlandschaft Schweiz nichts verloren. Von der Schaffung einer solchen unnötigen Kommission ist deshalb abzusehen.

Anzuführen bleibt, dass die Intension der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eine ganz andere war: Mit Postulat 16.3630 strebte die Kommission die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde an, um die bedenkliche Nähe zwischen UVEK, BAKOM und SRG etwas zu entflechten. Dabei ging es aber nie um ein Expertengremium, welches regulatorische Kompetenzen erhalten soll, sondern um eine reine Aufsichtsinstanz.

Fazit: Die Schaffung eines Bundesgesetzes über elektronische Medien ist völlig unnötig. Aus Sicht der SVP braucht es jetzt endlich eine Deregulierung – also weniger Gesetze, mehr Freiheit und Wettbewerb. Gerade im Online-Bereich herrscht bereits heute grosse Angebotsvielfalt, so dass sich staatliche Förderungsprogramme erübrigen. Eine funktionierende Medienvielfalt setzt inhaltliche und finanzielle Unabhängigkeit vom Staat voraus. Was hier als Gesetzesentwurf vorliegt, ist das Gegenteil.

 
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