Vernehmlassung

Parlamentarische Initiative. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen

Durch das Inkrafttreten der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) im Jahre 2010 wurde in der Schweiz das Cassis-de-Dijon-Prinzip gegen den Willen der SVP autonom eingeführt.

Durch das Inkrafttreten der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) im Jahre 2010 wurde in der Schweiz das Cassis-de-Dijon-Prinzip gegen den Willen der SVP autonom eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt können bestimmte Produkte, welche in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR rechtmässig in Verkehr sind, ohne zusätzliche Auflagen ebenfalls auf den Schweizer Markt gebracht werden. Nun liegt für den Bereich der Lebensmittel eine erste Evaluation vor, welche die von der SVP von Anfang an geäusserten Bedenken bestätigt: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip führt zu einer Verwässerung unseren hohen Qualitäts- und Produktionsstandards und untergräbt damit die Schweizer Qualitätsstrategie, auf welche sich die schweizerische Land- und Ernährungswirtschaft geeinigt hat. Dies ist aus Sicht der SVP weder im Sinne der Konsumenten noch der Produzenten. Die SVP unterstützt deshalb den unterbreiteten Vorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 10.538 vollumfänglich, die Übung der autonomen Einführung von EU-Lebensmitteln abzubrechen und den Bereich der Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip wieder auszunehmen.

Das mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Cassis-de-Dijon-Prinzip (cdDP) war Teil der Wachstumspolitik des Bundesrats, welche als eine Priorität die Senkung des Kostenniveaus in der Schweiz beinhaltete. Durch das cdDP erhofften sich dessen Befürworter einerseits ein breiteres Produktangebot sowie eine Intensivierung des Wettbewerbs und andererseits Kosteneinsparungen, in dem für den Schweizer Markt keine Sonderserien aufgrund abweichender Vorschriften produziert werden müssen. Für den Bereich der Lebensmittel wurde für die Anwendung des cdDP eine Sonderregelung ausbedungen, wonach Lebensmittel, welche die schweizerischen Vorschriften nicht oder nicht vollständig erfüllen, aber nach den technischen Vorschriften der EU oder eines EU/EWR-Mitgliedstaates hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr sind, nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in der Schweiz in Verkehr gebracht werden können. Bis Ende 2013 sind so 163 Gesuche um Erlass einer Allgemeinverfügung beim BLV eingegangen. Davon wurden lediglich 45 Gesuche bewilligt und nur für deren 34 wurde eine Allgemeinverfügung erlassen. Viel administrativer Aufwand für verhältnismässig wenig Ertrag.

Zweifelhalfter Nutzen des Cassis-de-Dijon-Prinzips

Die SVP stellte bereits während der Debatte zur Einführung des cdDP in Frage, dass eine autonome Einführung von Lebensmitteln in den Schweizer Markt den von seinen Befürwortern vorhergesagten positiven Effekt auf die Konsumentenpreise tatsächlich einmal entfalten würde können. Im Gegenzug erwartete die SVP einen Rückgang der einheimischen Produktion, tiefere Qualitätsstandards und im Endeffekt damit auch den Verlust von Arbeitsplätzen. Wie der nun vorliegende Bericht darstellt, haben sich diese Befürchtungen als zutreffend erwiesen. Das cdDP hat zu einer Verwässerung unser hohen Qualitäts- und Produktionsstandards geführt und unterläuft damit die Qualitätsstrategie der Land- und Ernährungswirtschaft. Eine kostensenkende Wirkung auf die Konsumentenpreise konnte nicht nachgewiesen werden, wohl aber die Vermarktung von Produkten minderer Qualität. Die SVP ist der Überzeugung, dass sich Schweizer Nahrungsmittel durch eine umfassende Qualität auszeichnen müssen, denn nur so kann eine preisliche Abgrenzung zu den günstigeren EU-Produkten auch längerfristig gerechtfertigt werden. Durch die autonome Einführung des cdDP im Bereich der Lebensmittel wurde diese bis dato erfolgreiche Qualitätsstrategie nun einseitig geritzt und die Schweiz übernahm die Spielregeln der EU, ohne dass der Schweizer Wirtschaft und den Konsumenten daraus konkrete Vorteile erwachsen wären.

Nachteile für die Konsumenten

Gerade aus Sicht der Konsumenten brachte das cdDP sogar eine trügerische Neuerung mit sich. Ihnen wurde zwar versprochen, dass durch die autonome Einführung die Produktevielfalt auf dem Markt gesteigert und die Preise sinken würden. Dass diese Versprechen nicht eingehalten wurde, konnte bereits aufgezeigt werden. Dafür können seit 2010 Lebensmittel auf dem Schweizer Markt angeboten werden, die in der Schweiz nach ausländischen Vorschriften produziert wurden. Für die Konsumenten sind solche nach ausländischen Standards produzierten Lebensmittel nicht von anderen Schweizer Produkten unterscheidbar, denn diese müssen nicht als solche deklariert werden. Wenn ein Konsument ein swiss made Produkt kauft, erwartet er auch, dass dieses gänzlich nach Schweizer Qualitätsstandards produziert worden ist. Durch die inländische Produktion nach ausländischen Qualitätsstandards sinkt deshalb nicht nur die Qualität der Schweizer Produkte, vielmehr werden die Konsumenten bewusst in die Irre geführt. Ein Vorgang, den die SVP nicht hinnehmen kann.

Die SVP zeigt sich in ihrer Haltung bestätigt und unterstützt deshalb den unterbreiteten Vorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 10.538 vollumfänglich, die Übung der autonomen Einführung von EU-Lebensmitteln abzubrechen und den Bereich der Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip wieder auszunehmen.

 
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