Vernehmlassung

Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens vom 21. Juni 1999 auf Kroatien

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)Die SVP lehnt die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien ab. Bereits heute hat die unkontrollierte Zuwanderung aus der EU aufgrund der Personenfreizügigkeit untragbare Ausmasse angenommen. Die Ausdehnung ebendieser auf Kroatien wird die Situation weiter verschärfen. Anstatt dieses fragwürdige Abkommen auf weitere Staaten auszudehnen, fordert die SVP die Wiedererlangung der Kontrolle über die Einwanderung durch Neuverhandlungen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU. In diesem Sinne spricht sich die SVP für die Annahme der Volksinitiative „gegen die Masseneinwanderung", welche am 9. Februar 2014 zur Abstimmung kommt, aus.

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)Die SVP lehnt die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien ab. Bereits heute hat die unkontrollierte Zuwanderung aus der EU aufgrund der Personenfreizügigkeit untragbare Ausmasse angenommen. Die Ausdehnung ebendieser auf Kroatien wird die Situation weiter verschärfen. Anstatt dieses fragwürdige Abkommen auf weitere Staaten auszudehnen, fordert die SVP die Wiedererlangung der Kontrolle über die Einwanderung durch Neuverhandlungen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU. In diesem Sinne spricht sich die SVP für die Annahme der Volksinitiative „gegen die Masseneinwanderung", welche am 9. Februar 2014 zur Abstimmung kommt, aus.

Grundsätzliches
Als Folge der unsteuerbaren Personenfreizügigkeit reisen Jahr für Jahr rund 80‘000 Personen mehr in die Schweiz ein als aus. Das bedeutet eine jährliche Nettozuwanderung in der Grössenordnung der Stadt Luzern. Die damit zusammenhängenden Probleme sind offensichtlich. Eine Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien würde die Situation weiter verschärfen. Um die bereits bestehenden Probleme der unkontrollierten Zuwanderung und die klar absehbaren Folgen auf die Gesellschaft, Umwelt und Sozialwerke abzufedern, muss die Schweiz endlich bei der EU vorstellig werden und mit Neuverhandlungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) die Steuerbarkeit über die Zuwanderung zurückgewinnen. Die SVP-Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" bringt den dafür dringend benötigten Handlungsspielraum zurück.

Übergangsbestimmungen
Die Erfahrungen der bereits angenommenen Ausdehnungen des FZA zeigen, dass die Übergangsbestimmungen einzig zu einer Verzögerung der Probleme geführt haben. Kaum sind die Fristen abgelaufen, hat die Zuwanderung aus den neuen EU-Ländern massiv zugenommen. Mit der Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat 2012 und 2013 hat die Landesregierung die entstandenen Probleme bestätigt. Gleichzeitig hat diese Anrufung aber auch offen zu Tage gebracht, dass die damals ausgehandelte und dem Volk als absichernde Schutzklausel verkaufte Ventilklausel völlig wirkungslos ist. Einerseits wurden anstatt Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligung) Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligung) erteilt, andererseits sind die möglichen Kontingente (insbesondere bei den „alten EU-Staaten") so hoch, dass eine Senkung der Bewilligungen gar nicht möglich ist. 
Die SVP nimmt zwar mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat diesen Umgehungseffekt (L-Bewilligungen statt B-Bewilligungen) erkannt hat und im vorliegenden Protokoll III zu Kroatien verbessern konnte, indem die Klausel immer auf beide Bewilligungsformen angewendet wird. Dass dies erst jetzt der Fall ist, zeugt klar von der mangelnden Weitsicht des Bundesrates bei früheren Verhandlungen. Leider wird auch diese Verbesserung nicht zur gewünschten Wirkung der Ventilklausel führen, da sich die erlaubten Kontingente weiterhin nach den Höchstzahlen der letzten Jahre richten. Wartet der Bundesrat auch bei Kroatien drei Jahre der hohen Einwanderung ab, so wird gar keine Senkung der Einwanderung mehr möglich sein. Darüber hinaus hat der Bundesrat als Gegenleistung zur Verbesserung der Ventilklausel die Kontingente der Übergangsfrist erhöht. Ausserdem kann die Übergangsfrist in den letzten beiden Jahren neu nur weitergeführt werden, wenn auch die EU sich damit einverstanden zeigt. Mit diesen beiden Verschlechterungen der Übergangsfristen ist die Verbesserung bei der Ventilklausel längst aufgehoben. Unter dem Strich kann somit nicht von einem Verhandlungserfolg des Bundesrates für die Ausdehnung des FZA auf Kroatien gesprochen werden.

Zu erwartende Entwicklung bei der Ausdehnung des FZA auf Kroatien
Bereits bei der Ausdehnung des FZA auf die EU-Oststaaten (EU-10) und Rumänien/Bulgarien (EU-2) haben sich die Bestandeszahlen in den letzten 4 Jahren fast verdoppelt (und dies trotz teilweiser Kontingentierung, ohne dass es eine grosse Diaspora in der Schweiz gegeben hätte):

– Bestand Personen aus EU-2: 6‘530 (2008) > 12‘869 (2012) + 97.1% 
– Bestand EU-10: 27‘796 (2008) > 47‘466 (2012) + 70.8%

Die Schweiz wird für Kroaten auf verschiedener Ebene eine grosse Anziehungskraft haben:

Viele Kroaten haben Bekannte in der Schweiz aufgrund der grossen Diaspora. Bekanntlich wandern die meisten Personen in jene Länder aus, in welche sie jemanden kennen.
Der Durchschnittslohn in Kroatien liegt bei 8‘275 HRK (1‘360 CHF).
52.5% der Erwerbsbevölkerung Kroatiens geht keiner Erwerbstätigkeit nach, denn Kroatien weist mit einer Erwerbstätigenquote von 47.5% im 1. Quartal 2013 die niedrigste Erwerbstätigkeit der gesamten EU auf.
Die Jugendarbeitslosigkeit im 3. Quartal 2013 lag mit 44.1% fast doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt (23.2%).
Trotz des EU-Beitritts harzt die wirtschaftliche Entwicklung. Das reale BIP pro Kopf hat 2012 um -1.8% abgenommen, für 2013 rechnet Eurostat mit einer erneuten Abnahme um -1.5%. Die Auslandsverschuldung Kroatiens liegt bei mehr als 100% vom BIP.

Fazit
Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien dürfte aufgrund verschiedener Faktoren noch stärker als die beiden vorangegangenen Ausdehnungen zu einer Zuwanderungswelle führen. Bereits bei der Osterweiterung und der Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien haben sich die Zuwanderungszahlen fast verdoppelt. Das „Beruhigungsmittel" Ventilklausel erweist sich als weitgehend wirkungslos, trotz minimaler Verbesserung. Die Übergangsfristen werden, wenn überhaupt, die Zuwanderungswelle aus Kroatien nur zeitlich etwas verschieben.

Die SVP lehnt deshalb die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien klar ab.

 
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