Vernehmlassung

Revision der Eigenmittelverordnung (ERV)

Die SVP begrüsst eine Neuregelung der Eigenmittelvorschriften für Banken und Effektenhändler, insbesondere wenn dadurch der Finanzplatz Schweiz gestärkt, sein guter Ruf gefestigt und ihm mehr…

Die SVP begrüsst eine Neuregelung der Eigenmittelvorschriften für Banken und Effektenhändler, insbesondere wenn dadurch der Finanzplatz Schweiz gestärkt, sein guter Ruf gefestigt und ihm mehr Stabilität und Krisenresistenz verliehen wird. Der mehrfache Hinweis des Staatssekretariats (SIF) und der FINMA, dass die Verschärfungen für alle Institute gelten und deshalb nicht im Zusammenhang mit der „too big to fail“-Debatte stehen, ist jedoch unverständlich und daher erklärungsbedürftig. Mit Nachdruck halten wir fest, dass die „too big to fail“-Problematik umfassend, konsequent und wirksam angegangen werden muss und kein Aufschub oder Verwässerung geduldet werden darf. Zudem werden im Folgenden einige Punkte erwähnt, die aus Sicht der SVP in der Vorlage zu korrigieren sind.

Die eingangs erwähnten Äusserungen, die Revision der ERV betreffe alle Institute und sei (deshalb) kein Ausfluss der „too big to fail“-Debatte ist irreführend, weil es bei der Verschärfung der Eigenmittelvorschriften bzw. der Erhöhung der erforderlichen Eigenmittel tatsächlich um die Erfassung und Absicherung (d.h. die Unterlegung) von Risiken mit Eigenkapital geht. Diese Änderungen der ERV dürfen keines Falls als Argumente für eine Verschiebung oder Verwässerung der bevorstehenden Debatte über die Limitierung der volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen dienen. Richtigerweise müsste der Hinweis lauten, dass die vorliegende Revision der ERV keine Präjudizien für die „too big to fail“-Diskussion schafft oder Teile davon vorwegnimmt.

Im Bericht zu dieser Revision werden zwar die unmittelbaren Folgen der Änderungen auf die Eigenmittelhöhe an mehreren Stellen erwähnt und es wird beschrieben, wann diese substanziell und wann eher gering ausfallen. Die weitergehenden Wirkungen auf den Finanzmarkt (z.B. den inländischen Kreditmarkt) oder das Steueraufkommen, welches durch Nachfinanzierungen oder Reduktion der Gewinne geschmälert wird, wurden scheinbar nicht analysiert. Dies gilt es unbedingt nachzuholen.

Ebenfalls nur am Rande erwähnt wird, dass im Zusammenhang mit der Finanzkrise auch die Rolle, Funktionsweise und Ethik der Ratingagenturen durch die IOSCO (Vereinigung nationaler Börsenaufsichtsbehörden) untersucht wurde. Die Unabhängigkeit dieser Agenturen ist keineswegs unbestritten, besonders dort, wo diese eine staatliche Zulassungsbewilligung benötigen. Dennoch wird in der ERV auch weiterhin der Risikobeurteilung durch die Ratingagenturen sehr hohes Gewicht beigemessen, selbst dann, wenn öffentliche bzw. staatliche Schuldner zu bewerten sind. Weiter wurde nicht geklärt, wie mit Staaten bzw. Schuldnern zu verfahren ist, welche andere, international anerkannte Eigenmittelrichtlinien wie Basel III erst verspätet oder gar nicht einführen wollen. Hier sind vertiefte Überlegungen anzustellen.

Schliesslich ist anzumerken, dass den administrativen Folgen der Verordnungsänderungen zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Die FINMA baut ihre Kompetenzen bei der Festlegung der Modalitäten zum Eigenmittelnachweis und dessen Periodizität deutlich aus. Letztere soll gemäss Bericht zwar vorläufig unverändert bleiben (vierteljährlich auf Stufe Stammhaus und halbjährlich auf konsolidierter Basis), jedoch wird die Einreichfrist von zwei auf einen Monat halbiert. Auch diese Verschärfung ist grundsätzlich zu begrüssen. Für Institute aber, welche aus unternehmenspolitischen oder anderen Gründen über hohe Eigenmittel verfügen und die Vorschriften permanent übererfüllen, sollten Erleichterungen und damit administrative Entlastungen vorgesehen werden.

Die SVP empfiehlt dringend, von einer überstürzten Umsetzung dieser Vorlage abzusehen und die hier vorliegende Revision der Eigenmittelverordnung nochmals zu überarbeiten, deren gesamtwirtschaftliche Auswirkungen vertiefter zu analysieren, ihre Wirksamkeit insbesondere betreffend Risikoerfassung zu verbessern und den dabei zusätzlich entstehenden Aufwand zu reduzieren.

 
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