Themen
Umwelt
Vernehmlassung

Revision der Gewässerschutzverordnung 2023

Ausgehend von der parlamentarischen Initiative 19.475 haben die eidgenössischen Räte am 19. März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (Änderung des Chemikaliengesetzes, des Gewässerschutzgesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes) beschlossen. Die SVP-Fraktion hat seinerzeit die Vorlage abgelehnt, jedoch betont, das ursprüngliche Ziel der Kommissionsinitiative 19.475, «das Risiko beim Einsatz von Pestiziden [zu] reduzieren», im Grundsatz zu unterstützen. Bei der vorliegenden Revision scheint sich das BAFU jedoch einem ganzheitlichen Ansatz der Landwirtschaft entgegenstellen und im Bereich der Ökologisierung neue produktionsfeindliche Standards setzen zu wollen.

Die vorliegende Verordnungsrevision beinhaltet hauptsächlich drei Punkte:

  1. Die Meldung des BAFU an die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel und für Biozid-Produkte, wenn dieses Pestizid oder einer seiner Metaboliten mehr als nur in Einzelfällen die Grenzwerte überschreitet. Pestizide werden gemäss Bericht insb. in den landwirtschaftlich genutzten Gegenden in grösseren Mengen verwendet;
  2. Die Kantone stehen in der Pflicht, Kontrollen der Befüll- und Waschplätze von beruflichen oder gewerblichen Verwendern von Pflanzenschutzmitteln, auf denen Spritz- und Sprühgeräte befüllt oder gereinigt werden, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 durchzuführen. Nach Abschluss der erstmaligen Kontrollen und der daraus resultierenden Sanierungen sind die Kantone dafür verantwortlich, diese Kontrollen alle vier Jahre zu wiederholen. Die Kantone werden zudem aufgefordert, dem BAFU jährlich über diesen Vollzug Bericht zu erstatten. Betroffen hiervon ist insbesondere die Landwirtschaft;
  3. Der Vollzug bei der rechtskräftigen Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und der Umsetzung der darin geltenden Schutzmassnahmen soll beschleunigt werden. Die Kantone werden deshalb in einer Übergangsbestimmung verpflichtet, dem BAFU innerhalb von zwei Jahren einen Bericht einzureichen.

Die SVP lehnt die vorliegende Verordnungsrevision ab.  

Die SVP hat das grösste Interesse daran, dass wir genügend sauberes Trinkwasser haben sowie saubere Böden haben. Die vorliegende Revision betrifft jedoch wieder einmal faktisch nur die Landwirtschaft in besonderem Masse. Bereits heute braucht es sehr grosse Anforderungen, damit ein Pflanzenschutzmittel überhaupt zugelassen wird und bleibt. Dabei muss anerkannt werden, dass in den letzten Jahren Dutzende von toxischen Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen vom Markt genommen wurden, auch ohne den vorliegenden Meldeautomatismus. Somit ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass auch ohne die vorliegende Revision weiterhin die Prüfung von Zulassungsentscheiden gewährleistet bleibt.

Überbordende Bürokratie durch erzwungene Gehilfenschaft der Kantone

Die Partei ist davon überzeugt, dass die Revision geeignet ist, für alle Betroffenen negative Folgeerscheinungen auszulösen. Der angedachte neue Meldemechanismus, welcher eine Überprüfung der Zulassung veranlasst, wird sehr wahrscheinlich nicht zugunsten des Gewässerschutzes Wirkung entfalten. Vielmehr ist zu befürchten, dass eine Umlagerung bzw. eine konzentrierte Substituierung durch den Einsatz anderer Mittel begünstigt wird und diese wiederum neue Grenzwerte überschreiten, nur um festzustellen, dass aus Sicht der regionalen Produktion der Schweizer Landwirtschaft keine Alternative zu PSM existiert. Ein solcher Dominoeffekt, bei welchem ein PSM das nächste ablöst, kreiert zudem überbordende Bürokratie. Die Kantone werden gezwungenermassen zu Gehilfen von Aufgaben, welche vor 2022 durch das BLV erledigt wurden. Somit nimmt die vorliegende Revision in Kauf, die Erreichung der immer wie ambitionierteren Umweltzielen zu vereiteln – und dabei noch wirtschaftsfeindliche Nebenwirkungen zu entfalten. Ausserdem ignoriert das Vorpreschen des BAFU die mit mehr als 60% ablehnende Haltung des Volkes bei der Trinkwasser-Initiative vom 13. Juni 2021.

Die Bestimmungen über die Befüll- und Waschplätze betreffend stellen wir fest, dass der beabsichtigte Kontrollzyklus von 4 Jahren zu kurz bestimmt ist. Zudem sind die aus den zwangsweisen, kurzfristigen Sanierungsmassnahmen resultierenden Beiträge an die Landwirte in einem Umfang zu gewähren, welcher die Betriebe massgeblich entlastet – und gleichzeitig den Gewässerschutz im Sinne des Gesetzes fördert.

Mit Blick auf die beabsichtigte Beschleunigung der Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und der jeweiligen Schutzmassnahmen stellen wir fest, dass der Bericht keine Notwendigkeit für eine solch drastische Beschleunigung – mit der neuen Berichterstattungspflicht – zu begründen vermag. Aus Sicht der SVP ist somit in einem Bericht nebst der Notwendigkeit dieser Massnahme ebenfalls die Verhältnismässigkeit des «beschleunigten» finanziellen Mehraufwands für die Kantone und die Gemeinden darzulegen.

Landwirtschaft bereits heute im Dienste der Umwelt

Es lässt sich an dieser Stelle ohne Weiteres festhalten, dass die Landwirtschaft in Sachen Pflanzenschutzmittel ihre Hausaufgaben gemacht hat. Gestiegen sind in jüngster Zeit die biotauglichen Mittel im Biolandbau. Es ist zudem sonnenklar: Insbesondere die Bauern leben von und mit der Natur. Hierbei ist im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln stets auf die neusten Erkenntnisse aus der Wissenschaft und aus der Forschung abzustellen, welche schlussendlich in einem Zulassungsverfahren einfliessen müssen. Nicht vergessen werden darf dabei der Umstand, dass ausgewählte Mittel massgeblich dazu beigetragen haben, die Produktion zu rationalisieren, Schädlinge und konkurrenzierende Pflanzen in Grenzen zu halten, Ernteausfälle zu verhindern (Vermeidung von «Food waste») und gesunde Lebensmittel in genügender Menge zu tiefen Preisen herzustellen. In diesem Zusammenhang ist weiter nicht zu vergessen, dass am 27. September 2017 mit knapp 80 % Zustimmung die Volksinitiative „für Ernährungssicherheit“ angenommen wurde.

Fokus auf Zuwanderung anstatt Landwirtschaft

Somit geht es beim Begriff «sauberes Trinkwasser» automatisch auch um die Versorgungssicherheit mittels heimischer Nahrungsmittel. Der SVP ist namentlich der Schutz der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser unabdingbar. Dies ist auch im Kontext der anhaltenden Masseneinwanderung zu würdigen, denn die Konsequenzen der zunehmenden Überbevölkerung unseres kleinen Landes sind gravierend: Allein eine Million Zuwanderer konsumieren jährlich 59 Milliarden Liter sauberes Trinkwasser. Für die Zuwanderer der vergangenen 15 Jahre musste eine die Versickerung hemmende Fläche im Umfang von über 57’000 Fussballfeldern überbaut werden. Dies unter anderem für rund 454’000 neue Wohnungen. Diese Entwicklung geht zu Lasten jeglicher Versorgungssicherheit, produziert massenweise Schmutzwasser und begünstigt somit eben nicht «sauberes Trinkwasser». Aus Sicht der SVP ist daher in einem Bericht ganzheitlich die Auswirkung der Masseneinwanderung auf das saubere Trinkwasser, insbesondere den zusammenhängenden Einsatz von Pestiziden und anderen Substanzen, wie Hormone und Medikamentenrückstände, darzulegen.

 
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