Vernehmlassung

Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF)

Die SVP stimmt der Vorlage im Grundsatz zu. Die beabsichtigte Überarbeitung muss dazu beitragen, dass die besten Landwirtschaftsböden langfristig in ihrer Qualität und Quantität gesichert werden. Fruchtbare Böden, eine funktionierende Landwirtschaft und somit ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad sind von strategischer Bedeutung.

Unter anderem aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der gegebenen Topographie, resultiert gemäss Bericht über die Gefährdung der Landesversorgung des BWL eine geringe Ackerfläche pro Kopf. Der kalorienmässige Bruttoselbstversorgungsgrad liegt bei rund 60 %. Die importierte Menge an Nahrungsmittelkalorien ist deshalb pro Person eine der höchsten weltweit.

Wie der Erläuterungsbericht Sachplan FFF unmissverständlich festhält, wird die insgesamt nachgefragte Menge an Nahrungsmitteln durch die Zunahme der Bevölkerung weiter steigen. Das Bundesamt für Statistik geht von einer Bevölkerungszunahme auf 10,2 Millionen Personen bis 2045 aus. Mit dieser Feststellung einhergehend wird eine noch höhere Abhängigkeit von Importen prognostiziert. Daher muss einerseits der masslosen Massenzuwanderung als hauptsächliche Ursache wirksam begegnet werden und anderseits muss die Landesversorgung für die Bevölkerung gesichert werden.

Aus Sicht der SVP ist die Festlegung des Mindestumfangs der FFF auf 438’460 ha ein Schritt in die richtige Richtung. Vor allem im Lichte dessen, dass der Ernährungsplan 90 früher eine Fläche von 450’000 ha dargelegt hat, um die Nahrungsmittelproduktion der Schweiz im Falle fehlender Importprodukte sicherstellen zu können.

Es ist gegenwärtig noch immer unmöglich abschliessend festzustellen, ob die Schweiz überhaupt über die erforderliche Fläche verfügt und ob diese auch tatsächlich geeignet ist, für eine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des Ziels des Sachplans FFF: Die besten Landwirtschaftsböden der Schweiz langfristig in ihrer Qualität und Quantität zu sichern. Bereits aus diesen Gründen lehnt die SVP einen allfälligen Handel der Kantone mit ihren FFF-Kontingenten ausdrücklich ab.

 
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